Wenn Pflastersteine fliegen und Müllcontainer als Rammen dienen: Das ift Rosenheim hat mit Betroffenen und Herstellern die neue Richtlinie EI-06/1 für vandalismushemmende Bauelemente entwickelt. Anders als beim Einbruchschutz geht es hier um den Widerstand gegen öffentliche, massive Gewalteinwirkung durch Gruppen.
Vandalismus ist ein zunehmendes Problem für Gebäudebetreiber – sei es bei Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder anderen Anlässen, bei denen Gruppen mutwillig Zerstörung anrichten. Das ift Rosenheim hat auf dieses Bedrohungsszenario reagiert und gemeinsam mit Betroffenen und Herstellern die Richtlinie EI-06/1 "Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen" entwickelt.
"Einbruchhemmende Bauteile sind für diese Form der Gewalt nur bedingt geeignet", erklärt das ift Rosenheim in seiner Mitteilung. Der entscheidende Unterschied: Während Einbrecher heimlich und unbeobachtet agieren, treten Vandalen gemeinsam und öffentlich in Aktion – oft trotz Polizeipräsenz und ohne Angst vor Konsequenzen.
Andere Bedrohungsszenarien erfordern neue Lösungen
Vorprüfungen des Instituts zeigten deutlich, dass beim Vandalismus völlig andere Belastungen auftreten als bei der Einbruchprüfung. "Die Täter beim Vandalismus agieren als Gruppe eher spontan mit massiver Gewalt, aus der Masse heraus und ohne Angst, beobachtet, gefilmt oder belangt zu werden", beschreibt das ift Rosenheim das typische Szenario.
Das Spektrum der eingesetzten "Werkzeuge" ist dabei erschreckend vielfältig: Von Pflastersteinen über Eisenstangen von Baustellen oder Verkehrsschildern bis hin zu Müllcontainern und Gullideckeln als Rammen – die Angriffe erfolgen mit brachialer Gewalt und dem Ziel der Zerstörung oder des Eindringens in Gebäude.
Neue Richtlinie definiert Standards und Prüfverfahren

ift Rosenheim
Die neue ift-Richtlinie gilt für Türen, Tore, Fassaden sowie Fenster und Verglasungen. Sie beschreibt Prüfverfahren, klassifiziert nach Tätergruppen, Schadensrisiko und Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt Einsatzempfehlungen für geeignete Widerstandsklassen.
Im Fokus steht der Schutz vor direkten Angriffen: "Vandalismushemmende Bauelemente sind widerstandsfähiger gegen einen Direktangriff. So werden teure Folgeschäden in Gebäuden inkl. der Einrichtung minimiert und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Gebäudenutzer verbessert", so das ift.
Die Prüfung erfolgt am komplett montierten Element mit allen erforderlichen Komponenten – von Zarge und Verglasung über Füllungen bis hin zu Schlössern, Bändern und Verriegelungskomponenten. Verschiedene Öffnungsarten werden dabei einzeln geprüft und bewertet.
Wie bei einbruchhemmenden Bauteilen spielt auch hier die Qualitätssicherung durch Zertifizierung eine entscheidende Rolle: "Durch eine regelmäßige Fremdüberwachung wird geprüft, ob die hergestellten Bauelemente die Vorgaben und Eigenschaften der geprüften Produkte erfüllen", betont das Rosenheimer Institut. Erst mit dieser Zertifizierung dürfen die Produkte mit entsprechender Klassifizierung vermarktet werden.
Montage entscheidend für Wirksamkeit
Besondere Beachtung findet in der Richtlinie die fachgerechte Montage im Objekt – also die komplette Baukörperanschlussfuge mit Abdichtung und Befestigung. Hersteller müssen detaillierte Montageanleitungen zur Verfügung stellen, deren Umsetzung auch bei der Zertifizierung überprüft wird.
Die neue ift-Richtlinie EI-06/1 ermöglicht es Bauherren und Planern nun, geeignete Anforderungen festzulegen und entsprechende Produkte auszuschreiben, um gefährdete Gebäude besser vor Vandalismus zu schützen.

Quelle ift-Richtlinie EI-06/1
Weitere Informationen zur Prüfung vandalismushemmender Bauelemente sind unter www.ift-rosenheim.de/pruefung-vandalismusresistente-bauelemente-ift-richtlinie verfügbar.