"Stellen Sie sich vor, bei Ihnen will jemand einbrechen und anschließend werden Sie auch noch verklagt – vom Einbrecher persönlich. Und der bekommt auch noch Recht!" Klingt verrückt, kann aber passieren, wie ein Fall zeigt, der jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet ist." So wird in diesem Beitrag eingeleitet, den die Augsburger Allgemeine (und viele andere Tageszeitungen) veröffentlicht haben.
Hier geht es direkt zur Meldung der Augsburger Allgemeinen: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Einbrecher-verklagt-Hausbesitzer-wegen-Videoueberwachung-id32307897.html
In Wirklichkeit ist der Fall aber dann doch etwas anders und heraus kommt, dass es
keinen
Einbrecher gegeben hat und es
kein
bestohlenes Opfer gibt. Es gab aber eine Beschwerde eines Verdächtigen, der eine Glasscheibe kaputt gemacht haben soll.
Nachzulesen ist das auf der Online-Seite
http://fakten.report
, wo sich der Blogger Charly Schweiger die Mühe gemacht hat, die ganze Wahrheit über den Fall darzustellen:
http://fakten.report/einbrecher-klagt-bestohlenes-opfer-und-gewinnt/