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Rechtssichere und einfache Bemessung von Isolierglas

Glasdimensionierung gemäß DIN 18008 per Diagramm

 In der in 2020 überarbei­teten „DIN 18008 – Glas im Bauwesen“ wurde die Nachweiserleichterung bei Glasflächen unter 1,6 m² ersatzlos gestrichen. Nach baurechtlicher Sichtweise kann somit für jede Verglasung ein statischer Nachweis gefordert werden.

Um für Isolierglas- und Fensterhersteller sowie für Händler und Montagebetriebe eine einfache und baurechtlich anerkannte Glasdimensionierung zu ermöglichen, haben ift Rosenheim, BF, BIV, VFF und TSD eine praxistaugliche Lösung entwickelt.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Feldmeier (TH Rosenheim) wurden Bemessungsdiagramme für 39 häufig verwendete Glasaufbauten berechnet, die vom DIBt geprüft und freigegeben wurden.

Bei fachgerechter Anwendung dieser Bemessungsdiagramme sind diese als Typenstatik im Rahmen der genannten Anwendungsbedingungen als baurechtlicher Nachweis verwendbar. Es wird kein (Prüf-)Statiker zusätzlich benötigt.

Bemessung leicht gemacht

Das Diagrammverfahren ermöglicht für die 39 typische Glasaufbauten, das durch die praxisorientierte Festlegung von Randbedingungen (Vereinfachungen) ein schnelles und einfaches „Ablesen“ der zulässigen Abmessungen für verschiedene Aufbauten aus den Diagrammen.

In diesem Zuge wurden angepasste Modifikationsbeiwerte kmod vorgeschlagen und vom DIBt für die Verwendung im Nachweisverfahren nach DIN 18008 freigegeben.

Mit diesen „neuen“ kmod-Werten ist auch der Nachweis von kleinformatigen Isoliergläsern möglich, die ansonsten wegen zu hoher Klimalasten mit den „alten“ kmod- Werten nicht nachweisbar wären. Durch die Prüfung DIBt lassen sich die Bemessungsdiagramme (Anlage 2 der ift-Richtlinie) in Verbindung mit einer korrekten Bestimmung der Windlaststufen (Anlage 1 der ift-Richtlinie) durch den Anwender als Typenstatik nutzen.

Rechtliche Sicherheit: Gemäß der Stellungnahme der Baurechtskanzlei SMNG gilt die vom DIBt geprüfte und anerkannte Typenprüfung (s.a. § 66 Abs. 4 Satz 2 der MBO) als bautechnischer Nachweis, ohne weitere Überprüfung.

Statische Nachweise sind nach der VOB/C (siehe auch die ATV) „Besondere Leistungen“, die nur dann zu den vertraglichen Leistungen gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind.

Die ift-Richtlinie VE-15/1 „Mehrscheiben-Isolierglas – geprüfte Typenstatiken nach DIN 18008“ ist im ift-Shop verfügbar unter.

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