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Hätten Sie es gewusst?

Der Staat reagiert mit der 1. Wärmeschutzverordnung

Die 1. WärmeschutzV trat am 1. November 1977 in Kraft, als Folge des 1976 vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Dies waren die Anfänge, auf die letztendlich die heute gültige  EnEV zurück geht. Die Zielsetzung der Verordnung war, den steigender Energiepreise durch die Reduzierung des Energieverbrauchs paroli zu bieten. Basis dafür sollten bauliche Maßnahmen werden.

Und so ging es weiter

Die Wärmeschutzverordnung wurde zweimal novelliert. Am 1. Januar 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung und am 1. Januar 1995 die 3. Wärmeschutzverordnung in Kraft. Am 1. Februar 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zu einem Vorschriftenwerk vereint. Die ursprünglche EnEV liegt aktuell in einer weiter verschärften Novellierung vor und beschäftigt unsere Branche mehr denn je. (mr)

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