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Neue Richtlinie vom IVRSA für die Markisenmontage

Mehr Klarheit, mehr Sicherheit, mehr Verantwortung

Wenn es um die fachgerechte Montage von Gelenkarmmarkisen geht, ist kein Platz für Unsicherheit. Schließlich wirken hier erhebliche Kräfte – insbesondere bei Windbelastung. Mit der neuen Richtlinie zur Befestigung von Gelenkarmmarkisen hat der IVRSA nun ein umfassendes Dokument vorgelegt, das die bisherige Richtlinie von 2018 ablöst und vor allem in puncto Montageplanung und Ausführung deutlich praxisnäher ist.

Die neue Richtlinie richtet sich explizit an Fachhändler, Verkäufer und insbesondere Monteure – also jene, die täglich mit der Herausforderung konfrontiert sind, unterschiedliche Montagesituationen sicher zu bewältigen.

Detaillierte Differenzierung: Lösungen für jeden Untergrund

Einer der auffälligsten Unterschiede zur alten Richtlinie liegt in der stark erweiterten Differenzierung der Befestigungsarten. Während die Version von 2018 primär zwischen druckfestem und nicht druckfestem Untergrund unterschied, listet die neue Richtlinie neun konkrete Befestigungsvarianten auf – darunter:

  • Wandhalter auf Beton, Mauerwerk oder Holz
  • Distanzhalter bei WDVS
  • Deckenhalterungen
  • Befestigungsplatten
  • Dachsparrenhalter (auch in Verbindung mit Regenrinnen)
  • Diese praxisnahen Beschreibungen sind besonders wertvoll für Monteure, die sich in der täglichen Arbeit oft mit unterschiedlichsten Baustoffen und baulichen Gegebenheiten konfrontiert sehen. Zusätzlich bietet die Richtlinie eine strukturierte Entscheidungshilfe zur Auswahl der geeigneten Methode – einschließlich Empfehlungen zur Prüfung des Untergrunds (z. B. durch Probebohrungen oder Auszugsversuche).

    αLast-Wert: Bewährtes Konzept, nun präziser erläutert

    Der sogenannte αLast-Wert ist bereits aus der alten Richtlinie bekannt. Er beschreibt den Unterschied zwischen theoretisch berechneten und tatsächlich auftretenden (gemessenen) Lasten. In der neuen Richtlinie wird dieser Wert nicht nur beibehalten, sondern wesentlich transparenter erklärt. Er ist nun abhängig von Windgeschwindigkeit, Ausfalltiefe und Tuchfläche der Markise gestaffelt:

  • bis 11 m/s: αLast = 0,4 oder 0,5
  • bis 14 m/s: αLast = 0,6
  • über 14 m/s: αLast = 1,0
  • Diese klare Staffelung erleichtert Monteuren die Auslegung der Befestigungsmittel erheblich – gerade auch vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme bei Regen, Wind und Hagel.

    Auszugskraft: Von der Faustregel zur Nachvollziehbarkeit

    Ein echtes Plus für die Montagepraxis bietet die neue Richtlinie mit ihren detaillierten Berechnungsbeispielen zur Ermittlung der Auszugskraft. Sie zeigen anschaulich, wie sich Windlasten, Eigengewicht von Markise, Gelenkarmen, Tuch und Kassette sowie geometrische Montageparameter zur realen Auszugskraft am Dübel addieren. Die Rechenbeispiele sind so aufgebaut, dass sie angepasst mit den richtigen Daten direkt auf reale Projekte übertragbar sind.

    Ein Novum ist auch die Definition eines einheitlichen Drehpunkts für die Berechnung – dieser liegt nun standardisiert 10 mm oberhalb der Unterkante der Konsole. Das sorgt für einheitliche Ergebnisse und bessere Vergleichbarkeit der Montagesituationen.

    Holz, WDVS und kritische Untergründe im Fokus

    Ein weiterer Fortschritt: Die neue Richtlinie nimmt sich gezielt den bisher vernachlässigten Montagesituationen auf Holz oder WDVS an. Für Holz werden zulässige Befestigungsarten, Randabstände und Mindestanforderungen detailliert benannt. Für gedämmte Fassaden (z. B. WDVS) wird deutlich betont, dass die Krafteinleitung ausschließlich in den tragenden Untergrund erfolgen darf – eine klare Absage an Improvisationen mit Schrauben in Dämmstoffdübeln.

    Monteure erhalten hier erstmals eine verbindliche Grundlage, mit der sie auch gegenüber Kunden oder Architekten ihre Vorgehensweise fachlich begründen können.

    Querlasten und Feuchteschutz: Risiken klar benannt

    Querlasten – also die Kräfte, die bei Montage auf nicht druckfestem Untergrund durch das Eigengewicht der Markise entstehen – werden in der neuen Richtlinie nicht mehr nur am Rande erwähnt. Vielmehr werden nun deren Auswirkungen und notwendige Schutzmaßnahmen konkret benannt. Dazu zählen z. B. der Einsatz elastischer Dichtstoffe bei Ringspalten bis 1 mm oder der Bedarf an konstruktivem Feuchteschutz bei größeren Setzungen. Besonders wichtig: Die Richtlinie nennt nun auch konkrete Zahlen zur maximalen Querlast je Befestigungsmittel – ein entscheidender Schritt für die Bewertung und Vermeidung langfristiger Schäden durch Wassereintritt oder Schraubenversagen.

    Dokumentation und Verantwortung: Mehr Rechtssicherheit für Monteure

    Auch in organisatorischer Hinsicht bringt die neue Richtlinie Verbesserungen: Die Verantwortung der einzelnen Beteiligten – Händler, Verkäufer, Monteur – ist nun klar abgegrenzt. Für Monteure bedeutet das: Wer sich an die Vorgaben hält, kann sich rechtlich absichern. Checklisten zur Wareneingangskontrolle, klare Hinweise zur Elektroinstallation durch Fachkräfte sowie Anforderungen an Werkzeug, Leitern und Gerüste runden die praxisorientierte Ausrichtung ab.

    Montage mit Methode – ein Gewinn für die Praxis

    Die neue IVRSA-Richtlinie ist weit mehr als ein Update – sie ist eine fundierte Arbeitsgrundlage für die professionelle Montage von Gelenkarmmarkisen. Sie spricht eine klare Sprache, ist praxisnah strukturiert und bezieht reale Bedingungen systematisch ein. Monteure profitieren in doppelter Hinsicht: durch mehr Sicherheit bei der Montage und im Haftungsfall. Wer sich mit der neuen Richtlinie vertraut macht, zeigt dem Kunden nicht nur Fachwissen, sondern auch Verantwortung ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Und „last, but not least“: Auch Sachverständige profitieren von den konkreten Angaben, die die so wichtigen allgemein anerkannten Regeln der Technik repräsentieren.

    Olaf Vögele

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