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DIN EN 1279 Novellierung: Anforderungen für Glas verschärft

Hatten bis dato die Beurteilungsrichtlinien der visuellen Qualität einer Glasscheibe durch die Glasverbände (in Deutschland der Bundesverband Flachglas bzw. der BIV des Glaserhandwerks, in Frankreich der CEKAL) einen empfehlenden Charakter, sind sie jetzt für die Verarbeiter im Rahmen der EN-Norm verpflichtend. Damit kann eine Lieferqualität vom Kunden eingefordert werden, die bisher nicht fest definiert war (u. a. mangels Prüfnachweises) und so zur Ermessensangelegenheit des Glasverarbeiters wurde.

Der europäische Normenausschuss hat jetzt in den Entwurf der Novelle der Isolierglas-Norm EN 1279 (im Teil 1 unter Annex D) erstmals die „Richtlinien für die Beurteilung der visuellen Qualität eines Isolierglases“ als normativen Bestandteil mit aufgenommen. Dies erfolgte im Rahmen der Harmonisierung mit der kürzlich in Kraft getretenen Bauprodukten-Verordnung (BauPV). Dadurch wird die Einhaltung der Richtlinien zur visuellen Qualität von Glas  für den Verarbeiter/Anbieter europaweit verpflichtend. Im Wesentlichen beinhaltet dies die bestehende BF/BIV-Richtlinie, nun allerdings als verbindlicher Bestandteil der Norm.

Mehr Rechtssicherheit für Verarbeiter und Kunden
Diese erstmalige Festlegung einer Qualitätsnorm für die visuelle Güte einer (Isolier-)Glasscheibe wird künftig eine bessere Rechtssicherheit bieten. Dies gilt für beide Vertragsparteien, den Glasanbieter sowie für seine B-to-B Kunden bzw. die Endkunden.

Rainer Feuster, Vertriebs­leiter der Viprotron GmbH. - Matthias Rehberger, GLASWELT - © Matthias Rehberger, GLASWELT
Rainer Feuster, Vertriebs­leiter der Viprotron GmbH. - Matthias Rehberger, GLASWELT
Kann jetzt der Glasanbieter/ISO-Hersteller nachweisen, dass eine Scheibe am Ende der ISO-Linie ein entsprechend der EN 1279 I allgemein vorgeschriebenes (oder ein separat vereinbartes) Qualitätsniveau erreicht hat, ist er bei ungerechtfertigten Reklamationsforderungen aus dem Schneider. Kann er das aber nicht, drohen nun auch die Folgekosten aus der Lieferung von minderer Qualität „automatisch“ bei ihm hängenzubleiben. Unabhängig davon wird es bei Reklamationen im Geschäftsleben immer wieder Kulanzlösungen geben (müssen).

Objektive Qualitätsbeurteilung mittels Scanner

Bis vor wenigen Jahren war eine objektive Beurteilung der visuellen Qualität einer Scheibe ohne technische Unterstützung schwer möglich. Das sieht heute anders aus. Mit dem Einsatz von Scannersystemen ist eine objektive Qualitätsbeurteilung des Fertigprodukts auf gegebener Normgrundlage möglich und bietet die notwendige Rechtssicherheit. Die Ergebnisse der Prüfungen lassen sich einfach dokumentieren und archivieren. Damit ist für den Verarbeiter jederzeit der Nachweis möglich, dass er seine Gläser gemäß der Qualitätsvereinbarung bzw. der Norm geliefert hat.

Wo und an welcher Position sich Scanner in der Produktion  einsetzen lassen, lesen Sie hier.

Der Autor
Rainer Feuster ist seit vielen Jahren in der Glasbranche tätig und heute als Vertriebs­leiter der Viprotron GmbH aktiv, www.viprotron.de .