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Kartellstrafe: Siegenia-Aubi will sich wehren

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 04.11.2010 die Medien in einer Mitteilung darüber unterrichtet, dass sie wegen angeblicher Wettbewerbsabreden im Bau-Nebengewerbe insgesamt vier Unternehmen mit Geldbußen von zusammen rund 7,6 Mio. CHF belegt hat (die GLASWELT hat am 12.11.2010 berichtet). Zugrundeliegen sollen kartellrechtswidrige Absprachen über den Zeitpunkt und die Höhe von Preiserhöhungen.

 

Auf der Schweizer Internetseite des Unternehmens nimmt der Niederlassungsleiter Werner Neininger Stellung zu den Sanktionen und zu den Vorwürfen: "Wir können bestätigen, dass die WEKO in der Branche 'Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren' aufgrund einer Selbstanzeige des Marktteilnehmers Roto seit längerem Untersuchungen durchgeführt hat, die nun mit einer auch uns gestern bekannt gegebenen Verfügung geendet haben. Wir prüfen derzeit die Verfügung und bereiten entsprechende Schritte dagegen vor.Schon jetzt kann mitgeteilt werden, dass wir weder mit der Wertung des Sachverhaltes noch mit den daraufhin von der WEKO gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden sind."