Nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. März 2012 (Az. 3 A 398/11) können ausnahmsweise auch in Brandwänden Fensteröffnungen zugelassen werden. Dazu ist allerdings eine Abweichungsentscheidung des zuständigen Bauaufsichtsamts nötig.
Der Brandschutz muss natürlich gewährleistet sein: Das sah das Gericht bei einer sogenannten F90-Verglasung und einem eingebauten Selbstschließmechanismus im Fall als gegeben an. Vor allem in den Innenstädten, so der VPB , kann sich so mancher Bewohner dank dieser Entscheidung mehr Licht ins Haus holen. Der hohe Aufwand kann sich durchaus lohnen, wenn damit Flur, Bad oder WC Tageslicht bekommen.