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Recht

Recht: Fallstricke im Internet (Teil 01)

Ein vollständiges Impressum ist der erste Schritt hin zu einer rechtssicheren Website. Geschäftsmäßige Betreiber sind rechtlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu liefern. Die große Anzahl von Seiten mit lückenhaftem Impressum zeigt, dass viele Unternehmer sich dessen nicht bewusst sind.

Vorsicht: Bußgelder bis 50.000 Euro
Das kann sich leicht rächen: Bei Verstößen sind Bußgelder bis 50.000 Euro möglich. Zu den erforderlichen Punkten zählen laut den Paragraphen 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG) der vollständige Name sowie die Anschrift des Betreibers und gegebenenfalls Rechtsform und Vertretungsberechtigte des Unternehmens. Als Anschrift darf kein Postfach angegeben werden; es muss sich um eine sogenannte „ladungsfähige Anschrift“ handeln, also die Wohnanschrift oder den Unternehmenssitz, an dem dazu bevollmächtigte Mitarbeiter die Post entgegennehmen.

Impressum: was muss sein, was nicht?
Die Telefonnummer muss nicht zwingend im Impressum stehen, wohl aber eine E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummer. Je nach Branche können weitere Angaben nötig sein.

„Betreiber sollten aber nicht übers Ziel hinausschießen und unnötig sensible Daten preisgeben“, betont die Juristin der D.A.S.: „Steuernummer und Kontoverbindung haben nichts auf der Website verloren.“ Zudem kommt es auf die Platzierung an: Die Angaben müssen leicht zu finden und ständig verfügbar sein. Das bedeutet: Das Impressum darf nicht mehr als zwei Klicks von der Startseite entfernt oder nur durch langes Scrollen erreichbar sein.

Checkliste „Sicher im Web“ - das Impressum der Firma

  1. Vollständiger Name des Betreibers
  2. Bei natürlichen Personen: Vorname (ausgeschrieben!) und Nachname
  3. Bei juristischen Personen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  4. Vollständige Anschrift, Straße, Hausnummer, Wohnort bzw. Unternehmenssitz, E-Mail-Adresse, eventuell Telefonnummer
  5. Prüfung, ob für die jeweilige Branche weitere Angaben nötig sind: Gibt es eine zuständige Aufsichtsbehörde? Ist das Unternehmen im Handels- oder einem anderen Register eingetragen? Dann Angabe der Registernummer. Wird eine Tätigkeit ausgeübt, die ein Studium oder einen besonderen beruflichen Befähigungsnachweis erfordert? Dann Angabe von Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, berufsständischen Regelungen und wo man diese nachlesen kann
  6. Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummer, falls vorhanden
  7. Platzierung des Impressums: Sind es maximal zwei Klicks von der Startseite bis zum Impressum. Ist es leicht auffindbar und ständig verfügbar? Ist es als „Impressum“ gekennzeichnet?
Lesen Sie in unserem nächsten Newsletter mehr zum Thema Urheberrecht ( bei der Verwendung fremder Bilder etc.).

Text-Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung www.das.de