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Recht

Streitthema: Wann dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Urlaubszeit, Krankheitswelle oder Terminauftrag: Schnell kann es zu Personalengpässen im Betrieb kommen. In diesen Fällen erwartet der Arbeitgeber von den Mitarbeitern oft Überstunden, um das erhöhte Arbeitsaufkommen zu kompensieren. Doch Vorsicht: Überstunden bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach.

Allgemeine Personalengpässe rechtfertigen keine Überstunden
Viele Arbeitnehmer machen Überstunden, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage existiert. Das Recht Überstunden anzuordnen, muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert sein.

„Ohne vertragliche Regelung dürfen Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen“, betont Rebekka De Conno, Rechtsanwältin der WWS. „Dazu zählen geschäftskritische Ereignisse wie Brand- oder Sturmschäden. Allgemeine Personalengpässe hingegen rechtfertigen keine Überstunden.“

Überstundenklausel im Arbeitsvertrag nicht vergessen

Betriebe sollten möglichst schon im Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel aufnehmen. Davon profitieren der Chef und der Arbeitnehmer: Von Anfang an herrscht Klarheit, wann und zu welchen Konditionen Überstunden oder auch Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen können. Ziel sollte sein, Überstunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv zu machen.

So profitieren alle Beteiligten
Firmen können durch Vertragsklauseln regeln, dass ein bestimmtes Überstundenkontingent mit dem Fixgehalt abgegolten wird und darüber hinaus gehende Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden.

Beispiel 01: Reizvoll für Arbeitnehmer sind Überstundenzuschläge von bis zu 25 Prozent, die am Monatsende die Gehaltszahlung spürbar aufbessern.

Beispiel 02: Besonders vorteilhaft sind Lohnzuschläge für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht: Hier fallen innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben an.

Beispiel 03: Eine weitere attraktive Option sind Jahresarbeitszeitkonten die Arbeitnehmern erlauben, ihre Überstunden anzusparen und zu einem persönlichen Wunschtermin abzubauen.

Idealerweise sind Überstunden kein Ärgernis, sondern eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Tipp der Redaktion: Lesen Sie im nächsten GLASWELT Newsletter, wie viele unbezahlte Überstunden  monatlich anfallen dürfen.


Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH