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Das müssen exportierende Fensterbauer zum Brexit wissen

In unserer letzten Ausgabe (07/2020) haben wir darüber berichtet, was mit dem CE-Kennzeichen passiert, wenn das Vereinte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU ist. Dabei wurde auf eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020 verwiesen. Jetzt gibt es allerdings dazu ein wichtiges Update:

Die Vereinbarung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung und freiem Marktzugang CE-gekennzeichneter Produkte wurde mit dem europäischen Normungsinstitut CEN bis zum 31.12.2021 verlängert. Für die Zeit danach wurde eine „transition period“ (Übergangsfrist) angekündigt. Über Beginn und Ende dieser Übergangsfrist ist noch nichts bekannt. Nachstehend der Link zur UKCA-Kennzeichnung auf der Website der britischen Regierung:

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