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Rollladen- und Sonnenschutz­techniker wieder in anlage A

Meisterpflicht in 12 Berufen wieder aktiv

Der Bundestag hat sich am 12. Dezember 2019 für die Annahme eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ausgesprochen. Der Entwurf wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung mit breiter Mehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Abschließend wurde ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt. Der Bundesrat hatte gegen den Regierungsentwurf keine Einwendungen erhoben. Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung künftig wieder in mehr Handwerksberufen die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen.

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