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und wie sie sich dagegen absichern

Wann Betriebe bei Schäden haften müssen

Jeder Betrieb, der Produkte in den Verkehr bringt, trägt ein hohes Haftungsrisiko. Ist mit den Produkten etwas nicht in Ordnung, muss der Hersteller mit Schadenersatzforderungen rechnen. Das kann existenzbedrohend werden. Liefert ein Hersteller beispielsweise ein Steuerelement mit einem Konstruktionsfehler und kommt es durch das fehlerhafte Produkt dann auch noch zu einem Schaden, stellt sich die Frage: Wer muss dafür haften? „Laut des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG) haftet jeder Hersteller für Schäden bei Dritten, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten entstanden sind – auch ohne eigenes Verschulden“, erklärt Michael Staschik. Aber nicht nur Hersteller, auch Händler, Handwerker und sogenannte Quasi-Hersteller können von Schadenersatzansprüchen betroffen sein, wenn sie fehlerhafte Produkte in Umlauf bringen. „Auch fehlende Warnhinweise können unter die Produkthaftung fallen, zum Beispiel dann, wenn eine Person durch falsche Handhabung des Gegenstands verletzt wird.“

Für Zulieferer, die große Mengen eines Produkts im Umlauf haben, sind Schadenersatzforderungen oft ein harter Schlag. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können in so einer Situation schnell an ihre finanziellen Grenzen geraten. „Der passende Versicherungsschutz ist daher branchenübergreifend für praktisch alle produzierenden Betriebe, aber auch für Händler unverzichtbar“, weiß der Experte der Nürnberger Versicherung. „Wichtig ist es, auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten.“ In manchen Fällen kann auch eine in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltene Produkthaftpflichtversicherung ausreichend sein.

Eigenes Haftungsrisiko berücksichtigen

Vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum Großhändler – für jedes produzierende Unternehmen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Sie tritt ein, wenn es durch ein hergestelltes Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. „Die Schadenersatzansprüche durch fehlerhafte Produkte können den Versicherungsumfang jedoch schnell übersteigen“, warnt Staschik. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die gelieferten mangelhaften Produkte bereits verarbeitet oder verbaut wurden. „Dann ist eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung notwendig. Diese richtet sich in erster Linie an Zulieferer, deren Produkte von anderen weiterverarbeitet werden. Betriebe sollten daher genau prüfen, wie hoch ihr individuelles Haftungsrisiko ist.“

Die Betriebshaftpflichtversicherung der Nürnberger Versicherung beispielsweise schließt das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko mit ein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung sowie durch Weiterbe- und -verarbeitung. Darüber hinaus kommt sie für Aus- und Einbaukosten auf und deckt Vermögensschäden durch fehlerhafte Maschinen ab.

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