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CE-Zeichen: Keine Einschränkungen bei der Montage von Fenstern und Rollläden

Unlängst durchgeführte Händlerschulungen eines Herstellers aus dem Fensterbereich werfen zur Zeit Fragen auf, und führen bei vielen Handwerksbetrieben zu starken Verunsicherungen, wenn es um die Montage von Fenstern mit Rollläden geht. Dazu gäbe es überhaupt keinen Grund, so Gertrud Müller, Geschäftsführerin des ITRS e.V., da durch die CE-Kennzeichnung und die entsprechenden Leistungsbeschreibungen von Fenstern und Produkten wie Rollläden, Raffstoren und Fenster-Markisen alles klar geregelt sei.

Da als wesentlicher Bestandteil der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller von Fenstern oder Rollläden etc. eine entsprechende Ersttypprüfung (ITT) vorgenommen wird, sind damit alle notwendigen Leistungseigenschaften die zur richtigen Auswahl notwendig sind erfasst. Das gilt für die EN 14351-1 (Fenster) genauso wie für die EN 13659 (Abschlüsse), da Fenster und Rollläden vollkommen einzeln betrachtet werden. Selbstverständlich kann ein Anbieter von kompletten Fenster-Rollladenkombinationen die Fensterzertifzierung auf den Rollladenkasten als integralen Bestandteil seines Fensters erweitern. Aber auch hier muss für das Produkt Rollladen eine gesonderte CE-Kennzeichnung nach EN 13659 für die Klassifizierung der Windwiderstandsklasse vorgenommen werden.

Geht es darum, dass ein Fachhändler Fenster und Rollläden oder Raffstoren etc. von verschiedenen Herstellern kombinieren möchte, treten hier keine Problemstellungen auf, solange die Produkte auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt sind. Es ist dabei vollkommen unerheblich ob ein Fenster unter einen Mauerwerksrollladenkasten montiert, oder ein Aufsetzrollladenkasten mit dem Fenster beim Einbau kombiniert wird. Hier zählen einzig und allein die Prüfungen nach der Fenster- und Rollladennorm. Der einbauende Betrieb muss ergänzend dazu natürlich für eine einwandfreie Montage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sorgen, und damit die Auswahl und Menge der notwendigen Befestigungsmittel der vorhandenen Situation vor Ort anpassen.

Rollläden und Fenster verschiedener Hersteller können kombiniert werden

Einschränkungen, dass Produkte wie Fenster nicht mit Rollläden, Raffstoren etc. anderer Hersteller kombiniert werden dürfen, sieht die Normung ausdrücklich nicht vor. Es wird durch die Kombination von Fenster und Rollläden auch kein neues Bauteil geschaffen, für das eine neue CE-Zertifizierung erstellt werden muss. Somit können Fachhändler vollkommen unbeschadet bei ihrer geübten Praxis Produkte bei verschiedenen Herstellern einzukaufen bleiben.

www.itrs-ev.de

Zum ITRS / IV RSA: Bereits 1935 als Industrieverband gegründet wurde der BKTex im Jahr 2009 in ITRS (Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e. V.) umbenannt, um dem stark gewachsenen Anteil der Unternehmen aus dem Rollladen- und Sonnenschutzbereich gerecht zu werden. Die Interessenvertretung der Markisenhersteller, Markisentuchwebereien und Konfektionäre wurde seitens des BKTex schon seit mehr als 30 Jahren wahrgenommen. Um die Interessen und Aktivitäten der in den letzten Jahren dazugekommenen Hersteller aus den Bereichen Rollladen, Sonnenschutz sowie Antriebe und Steuerungen noch besser bündeln zu können, wurde 2009 innerhalb des ITRS auch die Fachgruppe IV RSA (Industrievereinigung Rollladen – Sonnenschutz – Automation) gegründet. Die verschiedenen Themenbereiche Rollladen, Raffstoren, Markisen und Antriebe/Steuerungen werden hier jeweils durch einzelne Fachausschüsse bearbeitet. Die teilnehmenden Industrie- und Herstellerunternehmen entsenden hierzu in den meisten Fällen ihre Produktmanager, technischen Leiter oder Produktentwickler, um Richtlinien und Leitfäden zu erstellen, bzw. sich mit technischen Problemstellungen und der Normenentwicklung auseinanderzusetzen.