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DIBT sorgt für Klärung bei CE-Zertifizierung

Es werde Licht!

Um es vorweg einmal klarzustellen, die Angabe einer Einsatzempfehlung Wind geht bei der CE-Zertifizierung immer, die Nennung einer Windwiderstandsklasse (WWK) darf nur dann erfolgen, wenn diese Klassen für Produkte in einer Norm definiert sind. So genau lautete der Standpunkt der R+S Branche bis vor 4 Monaten, denn man bezog sich bei den ZIPs auf die DIN EN 13561:2009, und diese kannte keine ZIPs bzw. kein entsprechendes Prüfverfahren in der passenden DIN EN 1932:2001. Aber sollte man eigentlich nicht sagen, aber mit der delegierten Verordnung von 2019 haben sich nun die Vorzeichen bei der CE-Zertifizierung von ZIPs grundliegend gewandelt.

Keine Prüfung möglich? Unsinn!

In den Diskussionsrunden, die seit November zu diesem Thema stattgefunden haben, wurde sehr schnell angeführt, dass es keine Prüfungen für ZIP-Anlagen gibt. Ein Faktum, dem widersprochen werden muss, da mit der Verordnung von 2019 die Neufassung der DIN EN 1932:2013 herangezogen werden kann. Unter Punkt 5 Lastaufbringungsverfahren sind in Abhängigkeit von der Bauart der geprüften Abschlüsse oder Markisen verschiedene Verfahren der Lastaufbringung anwendbar. Punkt 5.3 Verfahren Nr. 2: Aufbringung einer gleichmäßig verteilten Last zeigt z. B. ein Beispiel für das Lastaufbringungsverfahren einer geführten Markise (ZIP).

So gesehen ist eine Prüfung von WWKs, und damit die Angabe einer WWK auf CE-Zeichen und Leistungserklärung ohne Probleme möglich.

Zertifizierung? Wie funktioniert es?

Gespräche der Verbände BVRS und IVRSA mit dem DIBt hatten zur Folge, dass die Empfehlungen des DIBt bei der Erstellung einer Leistungserklärung zum gleichen Ergebnis kommen wie der November-Artikel der GLASWELT. Die Leistungserklärung kann durch den Verweis auf die delegierte Verordnung 2019/1188 mit WWKs ergänzt werden. Entgegen gehalten wird von der Industrie zur Zeit, dass mit der Verordnung alle Markisenprodukte ggf. neu klassifiziert werden müssten, und dabei Gelenkarmmarkisen mitunter um eine Windwiderstandklasse schlechter eingestuft werden könnten. Auch wenn momentan über die unterschiedlichen Umsetzungen in der EU diskutiert wird, festgestellt werden muss, dass von der EU-Kommission erlassene Verordnungen in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen durchgesetzt und angewendet werden müssen.

EUR-Lex besser überwachen

EUR-Lex bietet den Zugang zum EU-Recht, zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU und zu anderen öffentlichen EU-Dokumenten. Da diese für die R+S Branche maßgeblich für die Zertifizierung sind, müssen die Entwicklungen besser kontrolliert werden. Es darf nicht sein das eine maßgebliche Verordnung nach 2,5 Jahren mehr oder weniger durch Zufall ans Licht kommt.

Olaf Vögele

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