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Die Tücken von unqualifizierten Produkten mit Eigenkennzeichnungen

CE-Zertifizierung ist für so manchen immer noch ein offenes Buch

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Für Bauprodukte wie Markisen ist ausschließlich die harmonisierte Norm EN 13561:2009 in der Verbindung mit der delegierten Verordnung 2019/1188 maßgeblich, da nur diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist und damit die notwendige Vermutungswirkung im Sinne der Bauproduktenverordnung entfaltet. Die häufig auf Typenschildern oder in Dokumentationen genannte Fassung von 2015 entspricht zwar dem aktuellen Stand der Technik, diese ist jedoch nicht im europäischen Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht und so nicht harmonisiert, und damit für die CE-Kennzeichnung unzulässig.

Gefährliche Grauzone

Genau hier entsteht eine gefährliche Grauzone: Produkte werden mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht, ohne die rechtlich korrekte normative Grundlage zu erfüllen. Für Verarbeiter, Händler und Planer ist das kaum auf den ersten Blick erkennbar. Die Folge sind Unsicherheiten bei Haftung, Ausschreibung und Montage, insbesondere dann, wenn sich die Angaben zur Windwiderstandsklasse oder zur Leistungserklärung nicht eindeutig auf die harmonisierte Norm und die delegierte Verordnung (DV) beziehen.

Hinzu kommt die oft fehlende Differenzierung zwischen Leistungserklärung (DoP) und Konformitätserklärung (DoC). Während im Maschinenrecht durchaus auf die EN 13561:2015 zurückgegriffen werden darf, gilt im Bauproduktenrecht eine klare Bindung an die harmonisierte Normfassung. Diese Parallelität wird in der Praxis jedoch häufig missverstanden oder gerade bei internationalen Anwendern bewusst ignoriert.

EUR-Lex als Wissensquelle

EUR-Lex ist die offizielle Online-Datenbank der Europäischen Union für Rechtsvorschriften und damit eine zentrale Referenz für die CE-Kennzeichnung. Hier werden unter anderem die im Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Normen gelistet, die für die Anwendung der Bauproduktenverordnung verbindlich sind. Entscheidend ist: Nur Normen, die dort aufgeführt sind, dürfen für die CE-Kennzeichnung herangezogen werden und entfalten die sogenannte Vermutungswirkung. Für Hersteller, Händler und Planer bedeutet das eine klare rechtliche Grundlage. Ein Blick in EUR-Lex schafft somit Sicherheit und verhindert Fehler wie die Verwendung nicht harmonisierter Normen.

Für den Fachhändler existentiell

Die vorherigen Ausführungen zeigen, das die regelkonforme CE-Kennzeichnung und die Erstellung von DoP und DoC keineswegs ein Selbstläufer ist. Gerade bei Produkten aus internationalen Lieferketten oder Herstellern lohnt sich ein genauer Blick, denn fehlerhafte CE-Kennzeichnung ist kein formaler Mangel, sondern hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Wird ein Sonnenschutzprodukt beispielsweise mit der nicht harmonisierten EN 13561:2015 statt der für die CE-Kennzeichnung maßgeblichen EN 13561:2009 in Verkehr gebracht, gilt es als nicht konform nach Bauproduktenverordnung. Für Auftraggeber bedeutet das in der Praxis, dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, und das mit der Folge, dass die Abnahme verweigert und die Zahlung zunächst zurückgehalten werden kann, bis eine ordnungsgemäße Konformität hergestellt ist. Zudem drohen Marktaufsichtsmaßnahmen bis hin zu Vertriebsverbot oder Rückruf, sodass eine falsche Normangabe die Verwendbarkeit und Rechtssicherheit des Produkts insgesamt infrage stellt. Die notwendige Anwendung der Norm 13561 als Normenstand 2009 in der Verbindung mit der DV wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBT) als oberste Regelbehörde in Deutschland im Jahr 2023 für die CE-Zertifizierung überprüft und als notwendig festgelegt.

Olaf Vögele

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