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Digitaler Förderassistent zum BEG hilft beim Sparen

Fördermittel a la carte

Um die EU-Klimaschutzziele bis 2030 erreichen zu können, muss der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung in Wohngebäuden deutlich reduziert werden. Sehr viel bewirken kann dabei unter anderem ein hochwertiger Sonnenschutz, dessen Anschaffung daher staatlich gefördert wird. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereinfacht die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine energiewirksame Sanierung und Renovierung. Sonnenschutzexperte Warema unterstützt mit einem digitalen Förderassistenten bei der Antragstellung.

Daher fördert das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen mit optimierter Tageslichtversorgung. Das heißt, motorisierte außenliegende Sonnenschutzprodukte, die effektiv die übermäßige Aufheizung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden verhindern. Voraussetzung dafür ist, dass sie verfahrbar sind und die Sonneneinstrahlung entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen optimieren. Gefördert wird aber nicht jede Form der Verschattung. Zu den Bedingungen, die der förderfähige Sonnenschutz erfüllen muss, gehören die außenliegende Position vor einem Fenster oder einer verglasten Tür, die individuelle Verstellbarkeit und der Motorantrieb. Darüber hinaus muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erbracht werden. Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, sind Raffstoren beziehungsweise Außenjalousien, Rollläden, Fenster-Markisen sowie die Steuerungen, zudem sind unter bestimmten Rahmenbedingungen weitere Outdoor Living Produktlösungen förderfähig. BAFA und KfW fördern mit der BEG EM 20 % der Investitionssumme für sommerlichen Wärmeschutz.

Die Mindestinvestitionssumme, die auch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster kombinieren kann, beträgt 2.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Wohneinheit. Darüber hinaus gilt für das jeweilige Gebäude: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Die Förderung erhalten können Pächter, Eigentümer und Mieter. Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Danach kann der Kunde den Antrag stellen und entweder auf die Genehmigung warten oder den Fachhändler umgehend beauftragen. Dieser führt den Auftrag inklusive Montage aus, der Kunde bezahlt und der Energieberater reicht letztlich die Rechnung und einen Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das die Fördermittel auszahlt. Insgesamt werden für die Beantragung und Dokumentation des Renovierungsvorhabens eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energieberater, der Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“, der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen sowie die Bestätigung vom Energieberater, dass das Vorhaben fachgerecht umgesetzt wurde, benötigt.

Warema hat den ersten digitalen Förderassistenten entwickelt, der zuerst alle notwendigen Daten abfragt, um die Förderfähigkeit des Projektes bestätigen zu können. In einem zweiten Schritt erstellt er alle notwendigen Unterlagen und erbringt den ansonsten sehr aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Auf diese Weise können Endkunden schon vor Beginn der Maßnahmen die Chancen auf Förderung überprüfen und mit wenig Zeitaufwand gemeinsam mit dem Energieberater die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erstellen.

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