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Einsparpotenziale durch Smart Home effektiv nutzen

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Antragstellung muss vor der Beauftragung und ­Bestellung des Handwerkers erfolgen.

Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Die Antragstellung muss vor der Beauftragung und ­Bestellung des Handwerkers erfolgen.

Damit wurden aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft wertvolle Expertisen in die Studie eingebracht. Ebenso sind die Branchenerfahrungen und Markteinschätzungen von über 70 Unternehmen, sowie Erkenntnisse aus verschiedenen Gutachten und Diskursen in den Abschlussbericht eingeflossen. Wir wollen uns aber nur einem Teilbereich widmen, der ganzheitlichen Planung des sommerlichen Wärmeschutzes, und die daraus resultierenden Fördermaßnahmen. Gefördert werden gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude die Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren, und der sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Weitere Alternativen sind möglich.

BAFA - Einzelmaßnahmen

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die Internetseite www.energie-­effizienz-experten.de. Bei Wohngebäuden liegt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei 2000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60 000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Beantragen können die Förderung Haus- oder Wohnungseigentümer, aber auch Pächter oder Mieter. Gefördert wird nur energieeffizienter Sonnenschutz in Form von Raffstoren, Senkrechtmarkisen und Rollläden, der parallel zu Fenster oder Fassade montiert wird.

Alternative Förderungen

Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des BMUV fördert Maßnahmen in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung. Das Arbeitsumfeld für Mitarbeitern von sozialen Einrichtungen soll dadurch verbessert und die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimawandel-bedingten Wetterextremen (bspw. Hitze und Starkregen) erhöht werden. Gleichzeitig sollen besonders vulnerable Gruppen der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Klimaveränderungen geschützt werden. Gefördert werden z. B. Pergolen, Markisen, Sonnensegel und Schirme.

Die Steuerung als Trumpfkarte

Laufenden Diskussionen in der Branche, ob bei der BAFA-Förderung der tageslichtoptimierte Sonnenschutz automatisiert sein muss oder nicht, sind unnötig, denn z. B. ein Tageslichtraff-store kann manuell nicht optimiert regeln. Da bleibt schon alleine technisch gesehen, nur die Möglichkeit der Automatisierung durch ein Smart Home System etc.. Ein klare Ansage macht hierzu die eingangs erwähnte Dena-Leitstudie und die Verordnung zu energetischen Maßnahmen nach § 35c des Einkommensteuergesetzes. Klares Fazit: Steuerung muss sein.

Olaf Vögele