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Klargestellt: Wie ist mit kombinierten Fenstern plus Aufsatzkästen zu verfahren?

Bereits im Frühjahr 2014 wurden durch Händlerschulungen eines Fensterherstellers viele Fragen zur CE-Kennzeichnung von Fenstern mit Aufsatzkästen aufgeworfen, und damit viele Diskussionen losgetreten. Grund genug für die führenden Verbände im Bereich Fenster (VFF) und Sonnenschutz (ITRS und BVRS) zusammen mit dem ift Rosenheim die Grundlagen zu diesem Thema einwandfrei zu klären und jetzt eine gemeinsame Handlungsempfehlung herauszugeben, wie mit dem Thema umzugehen ist.

Damit sollten die höchst unterschiedlichen Standpunkte aus der jüngsten Vergangenheit zu diesem Thema geklärt sein, und es für den Fach-/Montage- oder Handelsbetrieb unerheblich sein, welche Vorgehensweise er auswählt.

Entscheidend wird es, dass die einzubauenden Systeme im Bereich Aufsatzkastensysteme und Fenster die entsprechende CE-Kennzeichnung und weitere erforderliche Nachweise besitzen. Zu beachten ist laut der Pressemeldung dass Vorbauelemente und Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum davon nicht erfasst werden.

Mit den Ausführungen der Fachverbände und des IFT steht einer freien Produktauswahl bei der Kombination von Fenstern und Aufsatzkästen somit nichts entgegen, wenn ausführende Fachbetriebe die Spielregeln beachten.

Zur Pressemeldung in der GLASWELT