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Kürzungen bei den Förderungen nach BEG EM

Damit betragen die Förderungen bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenstertausch, neue Haustür, Lüftung, Sonnenschutz (sommerlichen Wärmeschutz) und Smart Home zukünftig 15 %. Der Zuschuss muss weiter zusammen mit einem Energieberater beantragt werden, der iSFP-Bonus mit 5 % ist dabei weiterhin möglich. Der maximale Zuschuss ab dem 15. August 2022 beläuft sich damit auf insgesamt max. 20 %.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung beim BAFA

Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA können nur noch bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden. Hier gilt es zu beachten, dass beim BAFA übergangsweise bis zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden kann.