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Wer nicht hören will, muss fühlen

Bauwerk? Wie definiert man was?

Bauwerke wie Pergolen sind im Kapitel A 1 – Mechanische Festigkeit und Standsicherheit – definiert. Es beinhaltet die Eurocodes zu den Grundlagen für die Tragwerksplanung, zu den Einwirkungen auf Bauwerke sowie zur Bemessung. Aus deren Anwendung ergibt sich, welche Merkmale und konkreten Leistungen die verwendeten Produkte am Bauwerk zur Erfüllung der bauwerksbezogenen Anforderungen ausweisen müssen.

Tragwerksbemessung, Wind und Schnee

DIN EN 1991-1-3 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/A1 und DIN EN 1991-1-3/NA muss beachtet werden. Sie enthält Grundsätze und Regeln für die Bestimmung der Werte für Schneelasten, die zur Tragwerksbemessung und -berechnung von Hoch- und Ingenieurbauten zu verwenden sind. Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ hingewiesen.

Die Einwirkungen von Wind werden über DIN EN 1991-1-4:2010-12 (Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten) geregelt. Auch muss die Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder auf die Tabelle „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder“ beachtet werden.

Was sonst noch alles zu beachten ist, lesen Sie in unserem Fachartikel in der Maiausgabe der GW.