Bei der Abwägung zwischen Bautechnik, Klimaresilienz und Denkmalschutz entsteht zwangsläufig ein Interessenkonflikt. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 27.11.2024: Demnach überwiegt bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes. Diese Überlegungen dürften künftig auch bei der Abwägung von Gesundheits- und Sachrisiken durch Überhitzung und Überschwemmungen Anwendung finden.
Hochwasser an Flüssen und Küsten: Risiken neu bewerten
Siedlungsgebiete werden seit Jahrzehnten durch Dämme, Rückhaltebecken und weitere Maßnahmen geschützt – meist auf Basis historischer Erfahrungen. Die Risikogebiete und Schutzmaßnahmen sind bundesweit in der Hochwassergefahr- und Hochwasserrisikokarte einsehbar (https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM_Aktuell/).
Als „Messlatte“ für die Dammhöhe dient bislang das „Hundertjährige Hochwasser“ (HQ100). Durch steigende Temperaturen kann die Luft jedoch mehr Wasser aufnehmen, sodass auch mehr Niederschlag fällt. Besonders kritisch ist die sogenannte Vb-Wetterlage (auch Balearen-, Genua- oder Adria-Tief): Diese Tiefdruckgebiete führen sehr viel Wasser mit sich und ziehen aufgrund geringer Windgeschwindigkeit nur langsam weiter. In der Folge können regional enorme Niederschlagsmengen auftreten, die das hundertjährige Hochwasser übertreffen. Nach Prognosen im Weltklimabericht steigt die Wahrscheinlichkeit, dass HQ100-Ereignisse alle fünf bis zehn Jahre auftreten und auch Extremwetterereignisse häufiger werden.
Starkregen: Lokale Sturzfluten als wachsende Gefahr
Im Gegensatz zur klassischen Hochwassergefahr treten Überschwemmungen seit Jahren verstärkt durch lokale Starkregenereignisse (Sturzfluten) auf. Dabei werden Niederschlagsmengen von 60 l/m² und mehr erreicht. Das abfließende Oberflächenwasser sucht sich seinen Weg zur tiefsten Stelle – nahezu jedes Gebäude in Deutschland kann betroffen sein, sobald ein ungünstiges Gefälle Richtung Haus besteht.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat daher das Naturgefahrenportal eingerichtet, das die amtliche vierstufige Unwetterwarnung mit Hinweisen zu Schutzmaßnahmen ergänzt.
Die Warnstufen reichen von:
- Stufe 1 („keine ungewöhnlichen Wetterentwicklungen“) über
- Stufe 2 (15–25 l/m² in 1 h oder 20–35 l/m² in 6 h),
- Stufe 3 (>25–40 l/m² in 1 h oder >35–60 l/m² in 6 h) bis
- Stufe 4 („Warnung vor extremem Unwetter“ mit >40 l/m² in 1 h oder >60 l/m² in 6 h).
Lokaler Starkregen kann sehr kurzfristig innerhalb von 15 bis 30 Minuten auftreten – temporäre Schutzmaßnahmen wie Sandsäcke oder Planken helfen daher nur bedingt. Im Geoportal des Bundes wird für jedes Bundesland die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen ausgewiesen.
Die angesetzten Niederschlagsmengen variieren je nach Bundesland (29–47 l/h für ein außergewöhnliches Ereignis).
Vielfältige Belastungen bei Überschwemmungen
Die Belastungen bei Überschwemmungen sind vielfältig. Moderate mechanische Belastungen entstehen durch Wasserdruck bei langsam steigendem Wasser, etwa in Kellerschächten. Bei fließendem Wasser oder durch angeschwemmtes Treibgut (Baumaterialien, Fahrzeuge, Schwemmgut) sind die Belastungen deutlich höher und erfordern massive Schutzvorrichtungen.
„Normale“ Fenster können bei Schlagregen den Wassereintritt verhindern, bei Stauwasser sind jedoch hochwasserbeständige Fenster notwendig. Neben dem unmittelbaren Wassereintritt entstehen weitere Schadensbilder durch eindringende Feuchtigkeit in Hohlräume der Fensterkonstruktionen.
Verschmutzungen durch Fäkalien oder Heizöl führen zu Gerüchen, Schimmelpilzen und Emissionen in die Raumluft. Trotz Trocknung, Reinigung und Instandsetzung ist eine Sanierung dann oft nicht mehr möglich.
Hochwasserbeständige Bauelemente: Markt im Wandel
Hochwasserbeständige Fenster sind Sonderkonstruktionen mit erweiterten Schutzfunktionen und bislang überwiegend als kleinformatige Kellerfenster verfügbar. Die steigende Nachfrage führt jedoch zu einer dynamischen Entwicklung hochwasserbeständiger Fenster, Fenstertüren und Haustüren, die auch die Funktionen „normaler“ Bauelemente erfüllen. Einen großen Einfluss auf die Marktentwicklung haben die Versicherer und deren schwindende Bereitschaft, Gebäude ohne Schutzelemente gegen Elementarschäden zu versichern. Gerade für denkmalgeschützte Gebäude bieten sich Kombisysteme aus dauerhaften Bauelementen und temporären Schutzelementen an, die das Erscheinungsbild kaum beeinträchtigen. Diese Systeme müssen über Sensoren verfügen, die bei Überschwemmungsgefahr automatisch aktivieren – nur so ist auch bei kurzfristigem lokalem Starkregen eine zuverlässige Schutzwirkung gewährleistet.
Prüfung und Klassifizierung nach ift-Richtlinie
Damit die Schutzwirkung hochwasserhemmender Bauelemente technisch definiert und fachgerecht ausgeschrieben werden kann, hat das ift Rosenheim die ift-Richtlinie FE-07/3 „Hochwasserbeständige Abschlüsse – Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden“ entwickelt. Die Richtlinie enthält auch praxisrelevante Kriterien wie den Bruch von Verglasungen und tragenden Bauteilen sowie Montagevorgaben.
Die Anforderungen an den Hochwasserschutz werden in vier Klassen eingeteilt – je dichter, desto aufwändiger:
- Klasse I: Hochwasserbeständige Bauelemente mit max. Wassereintritt von 240 l/24 h bei einem Wasserstand von min. 0,5 m
- Klasse II: Wasserundurchlässige Bauelemente mit max. Wassereintritt von 24 l/24 h bei min. 0,1 m Wasserpegel
- Klasse III: Wasserundurchlässige Bauelemente mit max. Wassereintritt von 1 l/24 h bei min. 0,1 m Wasserpegel
- Klasse IV: Wasserdichte Bauelemente ohne Wassereintritt (mit Angabe der max. Wasserhöhe) bei min. 0,1 m Belastung
Bedienkräfte und Korrosionsschutz beachten
Neben der Dichtheit müssen hochwasserbeständige Bauelemente auch Anforderungen an die Bedienkräfte erfüllen, die wegen der erforderlichen Anpresskräfte der Dichtungen meist erhöht sind. In Flucht- und Rettungswegen dürfen die normativen Grenzwerte nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 nicht überschritten werden.
Auch bei vorwiegender Nutzung durch Kinder, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen gelten die Grenzwerte nach EN 13115 (Fenster) und EN 12217 (Türen) – einzuhalten ohne gleichzeitige Wasserdruckbelastung. Die für den Schließzustand relevanten Beschläge sollten gegen Korrosion geschützt sein und mindestens die Klasse 3 nach DIN EN 1670 (neutraler Salzsprühnebel-Test mit 96 h) erfüllen.
Klimaresilienz und Nachhaltigkeit bewerten
Der Begriff Klimaresilienz hat bisher keinen praktisch nutzbaren Eingang in Produktnormen und Baurecht gefunden – die Bewertung und Auswahl geeigneter Bauprodukte ist daher anspruchsvoll. Bauherren und Planer müssen jedoch schon heute einschätzen können, welche Produkte für ein klimasicheres und nachhaltiges Gebäude geeignet sind.