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VFF-Merkblatt zum GEG jetzt angepasst

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat das VFF-Merkblatt ES.02: 2023-01 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH (IBH) und weiteren Organisationen überarbeitet und durch die Kompetenzgruppe des Technischen Ausschusses des VFF zur Veröffentlichung freigegeben.

Das Merkblatt, das direkte und indirekte Anforderungen aus dem GEG an Fenster, Türen und Fassaden erläutert und Hinweise für die Planung gibt, ersetzt die Ausgabe vom September 2020.

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Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung der im Koalitionsvertag der „Ampel“ beschlossenen Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes trat zum 1. Januar 2023 eine „kleine“ GEG-Novelle in Kraft. Diese machte eine Anpassung der letzten Ausgabe des Merkblatts ES.02 vom September 2020 erforderlich, auch wenn die aktuellen Änderungen die transparente Gebäudehülle nicht direkt betreffen. Im Fokus steht vielmehr eine Anpassung für den Neubau auf den Effizienzhaus-Standard 55 durch Reduzierung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs von 75 auf 55 Prozent des Referenzgebäudes.

Die Anforderung an die Hülle über die Wärmetransmission und somit die U-Werte wurden dagegen nicht verschärft. Im Rahmen der Anpassungen des Merkblattes wurde auch das Kapitel 4 „Ausblick auf eine künftige Neufassung des GEG“ auf den aktuellen Stand gebracht.

Das Merkblatt ES.02: 2023-01 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH (IBH), dem ift Rosenheim, dem Bundesverband Flachglas (BF), dem Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz (BVRS), der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA) sowie dem Verband Tischler Schreiner Deutschland erarbeitet.