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PfB Rosenheim: Diese Punkte sind bei schmalen Schallschutzverglasungen im Fassadenbau zu beachten

Luftschalldämmung von Isolierverglasungen

Die Schalldämmung von Verglasungen wird im Labor gemäß DIN EN ISO 10140-2 geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden die Schalldämmwerte R für Terzbänder im Frequenzbereich 50 Hz bis 5000 Hz ermittelt. Als Ergebnis der Prüfung wird das bewertete Schalldämmmaß Rw nach DIN EN ISO 717-1 errechnet. Hierzu werden die einzelnen Schalldämmwerte von 100 Hz bis 3150 Hz anhand einer Bezugskurve bewertet.

Die Angabe des Schalldämmmaßes Rw erfolgt als Einzahlwert in der Einheit Dezibel (dB). Um diese stark vereinfachte Einzahlangabe für verschiedene Lärmbereiche besser handhabbar zu machen, wurden die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr eingeführt, die unterschiedliche Anwendungsfälle abbilden können. Die Darstellung erfolgt in der Form Rw (C;Ctr).

Die Prüfungen von Verglasungen im Labor werden in der Regel in einem standardisierten Normformat von 1,23 m x 1,48 m (Seitenverhältnis ca. 1,2) durchgeführt. Dies ermöglicht eine Vergleichbarkeit von verschiedenen Verglasungen. DIN EN 14351-1 gibt zur Ermittlung des Schallschutzes von Fenstern Extrapolationsregeln vor. Diese Regeln ermöglichen es, unter Verwendung von Korrekturwerten die Flächen von geprüften Fenstern zu verändern. Veränderungen der Seitenverhältnisse bleiben hierbei allerdings unberücksichtigt.

Wo können bei solchen Schallschutzgläsern für den Handwerker Probleme auftreten?

Normformat-Scheibe in Standard-Prüföffnung am PfB Rosenheim

PfB Rosenheim

Normformat-Scheibe in Standard-Prüföffnung am PfB Rosenheim

 Insbesondere im Fassadenbau werden oft Verglasungen mit einem im Vergleich zum Normformat wesentlich höherem Seitenverhältnis eingesetzt. Die Prüferfahrung des PfB zeigt hier deutliche Einbußen in der Schalldämmung auf. Besonders betroffen sind hochschalldämmende Verglasungen mit VSG-Scheiben.

Leider existiert bisher kein Standardinstrument, um Korrekturwerte für eine Vielzahl von Glasformaten zuverlässig abschätzen zu können.

In Vorbereitung einer Schallschutzprüfung für Bauvorhaben mit vorgegebenen zu erreichenden Schalldämmwerten steht der Fassadenbauer nun vor einem Dilemma. Das Ziel ist in der Regel, eine Verglasung auszuwählen, mit der das Fassadenelement den vorgegebenen Schallschutz erreicht, aber gleichzeitig auch nicht überdimensioniert ist, um die Kosten möglichst gering zu halten und so wettbewerbsfähig zu sein.

Eine Möglichkeit ist, eine sehr große Auswahl an Verglasungen für die Prüfung bereitzustellen und der Reihe nach in Kombination mit dem Element zu prüfen. Der Nachteil dieser Methode ist aber ein sehr hoher Zeit-, Logistik- und Kostenaufwand, der nicht zuletzt auch einzuhaltende Termine gefährden kann.

Gibt es dazu in den Augen des PfB auch eine Alternative?

Ja. Eine zweite Möglichkeit ist, „auf Nummer Sicher zu gehen“ und eine geringe Auswahl an besonders leistungsfähigen Verglasungen zu verwenden. Hierbei besteht allerdings die Gefahr, dass ein viel zu teures Produkt verwendet wird.

Durch passgenaue Prüfungen konnten Kunden des PfB ihre Kosten für Verglasungen teilweise um bis zu 50 % verringern. Zudem gibt es trotz allem keine Garantie dafür, dass die ausgewählten Verglasungen eine ausreichende Schalldämmung aufweisen. Im schlimmsten Fall ist dann eine Nachprüfung notwendig, die wieder einen erheblichen Aufwand darstellt.

Um ein Gefühl zu vermitteln, welche Abweichungen zustande kommen können, soll folgendes Beispiel aus der PfB-Prüferfahrung dienen: Die Anforderung an die Luftschalldämmung des geprüften Fassadenelementes lag bei Rw = 47 dB. Die Maße der 3-fach-Isolierverglasung (B x H) betrugen ca. 0,48 m x 2,88 m und wiesen somit ein Seitenverhältnis von 6 auf. Die Schalldämmung der Verglasung im Normformat war mit Rw = 50 dB angegeben.  Um die reale Schalldämmung der Verglasung zu bestimmen, wurde sie als Einzelteil geprüft. Hierbei konnte ein Ergebnis von Rw = 43 dB erreicht werden. Dies entspricht einer Differenz von 7 dB zur Herstellerangabe.

Was empfiehlt das PfB, um die Prüfungsschritte zu vereinfachen und die Kosten gering zu halten?

Sonderformat-Scheibe im PfB-Prüfstand für Luftschalldämmung

PfB Rosenheim

Sonderformat-Scheibe im PfB-Prüfstand für Luftschalldämmung

Um solche Probleme zu umgehen, empfiehlt das PfB bereits im Vorfeld, Prüfungen an Verglasungen zur Ermittlung der tatsächlichen Schalldämmung durchzuführen. Somit wird ein Wissensvorsprung aufgebaut, der sämtliche Planungs- und Prüfungsschritte stark vereinfacht. Dies dient auch dazu, bereits bei der Angebotskalkulation weniger Unwägbarkeiten einplanen zu müssen.

Mit den flexiblen Prüfständen des PfB können alle gewünschten Formate schnell und unkompliziert geprüft werden. Fragen zur Probekörperauswahl und möglichen Prüfprogrammen können mit dem PfB im Vorfeld abgeklärt werden.

Über das PfB Rosenheim

Das PfB Prüfzentrum für Bauelemente führt als akkreditiertes und notifiziertes Prüfinstitut Prüfungen von Bauelementen wie Türen, Tore, Fenster, Fassaden, Gitter, Rollläden und deren Beschläge durch.

Mit vier Prüfständen für die Messung der Luftschalldämmung für die unterschiedlichsten Abmessungen, einem Prüfstand zur bauakustischen Untersuchung von Fassaden sowie einem Prüfstand zur Messung der Trittschalldämmung trägt das PfB den immer höher werdenden Anforderungen an den Schallschutz Rechnung. D

urch die Anzahl der Prüfstände und die flexible Gestaltung der Prüföffnungen sind alle Voraussetzungen für eine schnelle und zeitnahe Durchführung der Messungen möglich.