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Prüfinstitut Schlösser +Beschläge

Übergangsfrist UKCA verlängert: CE-Kennzeichnung in UK gilt noch bis 1.1.2023

Über Kontakte zu Prüfstellen in England haben das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert und der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) aktuell erfahren, dass die UK-Regierung eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr, also auf den 1.1.2023, beschlossen hat.

Bis zu diesem Termin können im Vereinigten Königreich weiter fast alle Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.

Was sagt das Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert?

„In mehreren Fällen laufen die Vorgänge durch die Überlastung der Prüfstellen in England sehr schleppend und der Termin 1.1.2022 wäre nicht zu schaffen gewesen“, so Andrea Horsthemke, die Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, .

Deshalb zeigen sich Andrea Horsthemk und Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt. 

Der offizielle Text zur Verlängerung findet sich auf der UKAS-Homepage unter https://www.ukas.com/resources/latest-news/ce-mark-acceptance-extended-…

 

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Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert