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Tageslicht-Norm DIN EN 17037

Neue EU-Richtwerte für die Tageslichtversorgung

Die Versorgung des Innenraums mit genügend Tageslicht spielt eine wichtige Rolle, um Aufenthalt und Nutzung der Räume angenehm und gesund zu gestalten.

„Die bisher gültige Musterbauordnung ist von 1960 und wird den Bedürfnissen der ­Nutzern meistens nicht gerecht“, so Katrin Winkler, Tages­lichtexpertin bei Velux (www.velux.de). Je nach Bundesland verlangen die Landesbauordnungen (LBO), dass in einem Raum die Fläche der Fensterausschnitte mindestens 10 bis 12,5 % der Netto-Grundfläche entsprechen müssen. „Eine angemessene Versorgung mit ­Tageslicht schafft man damit meist nicht.“

Seit März 2019 gilt die DIN EN 17037 und liefert nun, neben Empfehlungen zu Aussicht, Besonnung und der Vermeidung von Blendung, aktualisierte und erweiterte Richtwerte zur Sicherstellung einer angemessenen Tageslichtversorgung. Anders als die LBOs basieren diese nicht auf dem Verhältnis von Fenster- zu Raumgröße, sondern auf der tatsächlichen Belichtung des Raums.

Laut Richtwerten der europaweit gültigen Tageslichtnorm sollen auf 50 % der Bezugsfläche im Raum 300 Lux und auf 95 % der Fläche mindestens 100 Lux erreicht werden.

Foto: Velux Deutschland GmbH

Laut Richtwerten der europaweit gültigen Tageslichtnorm sollen auf 50 % der Bezugsfläche im Raum 300 Lux und auf 95 % der Fläche mindestens 100 Lux erreicht werden.

Kriterien zur Tageslichtversorgung

Die einzelnen Aspekte können mithilfe der Norm in die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ eingeordnet werden. Für eine ausreichende Tageslichtversorgung für vertikale und geneigte Fenster führt die Norm zwei Kriterien auf. Diese Vorgaben beziehen sich jeweils auf eine Fläche im Raum (Bezugsebene) in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den ­Wänden:

  • Auf 50 % der Fläche sollen mind. 300 Lux während 50 % der Tageslichtstunden erreicht werden.
  • Auf 95 % der Fläche sollen mind. 100 Lux während 50 % der Tageslichtstunden erreicht werden.
  • Für horizontale Oberlichter gilt:
  • Auf 95 % der Fläche sollen mind. 300 Lux während 50 % der Tageslichtstunden erreicht werden.
  • Damit ist aber jeweils nur die Empfehlungsstufe „gering“ erreicht. Die Überprüfungen können entweder mithilfe einer Ganzjahressimulation für Erreichung der empfohlenen Beleuchtungsstärken erfolgen oder mittels eines vereinfachten Verfahrens mit dem etablierten Tageslichtquotienten stattfinden. „Das neue Verfahren zur Überprüfung der Tageslichtversorgung ist im Vergleich zu der einfachen Angabe einer Mindest-Fenstergröße aufwändiger. Dafür ist es ergebnisorientiert und zuverlässiger, um den Nutzern eines Gebäudes eine ausreichende Menge an Tageslicht zur Verfügung zu stellen“, so Katrin Winkler. „Da die Berechnung sehr aufwändig ist, wollten wir hier eine Hilfestellung bieten.“ So kann eine Faustformel bei der Annäherung an die ausreichende Fensterfläche helfen. Dafür führte Velux einige Berechnungen mit verschiedenen Muster-Räumen durch.

    Aus den jeweils benötigten Glasflächen ließ sich folgende Ableitung erschließen: In den meisten Fällen führt eine Fensterfläche von 20 bis 25% der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm. Gegenüber den LBOs führt die Norm vielfach zu einer Verdopplung der Fensterfläche.

    „Mit der Faustformel von 20 - 25% fällt es Handwerkern einfacher, sich der Norm praktikabel anzunähern.“ Wer eine verlässliche Erfüllung der Norm garantieren will, sollte aber eine Validierung mit einer passenden Software durchführen.

    Erweiterte Bewertungskriterien

    Neben der Helligkeit in Innenräumen geht die DIN EN 17037 auch auf die Themen Aussicht, Besonnung und Blendung ein. Für die „Sichtverbindung nach außen“ liefert die Norm Qualitätsanforderungen, ob man den Boden, die Landschaft und/oder Himmel beim Blick nach draußen von verschiedenen Positionen im Raum aus sieht.

    Die tatsächliche Versorgung eines Raums mit direktem Sonnenlicht wird außerdem durch die Dauer der Sonneneinstrahlung bewertet.

    Für den Bedarf gegen Blendung legt die Norm Richtwerte auf Basis der Wahrscheinlichkeit, vom Tageslicht geblendet zu werden, fest: So sollen Nutzer maximal 5 % der Nutzungszeit der Wahrscheinlichkeit ausgesetzt sein, durch Blendung gestört zu werden. Werden diese überschritten, sollte der passende Blend- und Sonnenschutz eingeplant werden.

    Die europaweite Tageslicht-Norm hat einen Richtwert-Charakter und spricht Empfehlungen aus, die sich positiv auf die Nutzungsqualität auswirken. „Die neue Norm bildet den aktuellen Stand der Technik ab und gibt eine Orientierung zur Einschätzung von ausreichender Tageslichtversorgung. Im europäischen Vergleich waren die Vorgaben in Deutschland bisher nur im Mittelfeld anzuordnen“, so Katrin Winkler. „Mit den neuen Richtwerten unterstützt man U-weit eine deutlich bessere Tageslichtversorgung, die neben der Senkung von Kunstlichteinsatz zu Wohlbefinden und Gesundheit der Nutzer beiträgt.“

    Mit Hilfe von Berechnungen an Beispiel-Räumen lässt sich die Faustregel festhalten: In nahezu allen Fällen führte eine Fensterfläche von 20 bis 25 Prozent der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm, etwa doppelt so viel Fensterfläche wie in der Landesbauordnung vorgesehen.

    Foto: Velux Deutschland GmbH

    Mit Hilfe von Berechnungen an Beispiel-Räumen lässt sich die Faustregel festhalten: In nahezu allen Fällen führte eine Fensterfläche von 20 bis 25 Prozent der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm, etwa doppelt so viel Fensterfläche wie in der Landesbauordnung vorgesehen.