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Europaweite Norm für Duschabtrennungen

CE-Zeichen ist Pflicht

Seit Ende letzten Jahres, d.h. nach Ablauf der Koexistenzphase, gilt die DIN EN 14428 und definiert europaweit einheitlich die Anforderungen an Duschabtrennungen. Damit ist die Anwendung des CE-Zeichens verpflichtend.

Die DIN EN 14428 regelt genau, welche Anforderungen an Duschabtrennungen gestellt werden, sowie die zugehörigen Prüfverfahren. Dabei steht die Sicherheit im Vordergrund, mit definierten Pendelschlagversuchen muss die Standfestigkeit von Glas und Beschlägen nachgewiesen werden. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die ausreichend korrosionsbeständig sind. Diese müssen zudem gegen Fleckenbildung resistent sein sowie gegen Chemikalien, die häufig in Reinigungsmitteln ihren Einsatz finden.

Auch die Haltbarkeit der Duschkabine wird in festgelegten Tests mit mindestens 20000 Öffnungs- und Schließvorgängen geprüft. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Dichtheit der Duschabtrennungen, die in Prüfungen nachgewiesen werden muss. Dabei sind „einige wenige Tropfen“ außerhalb der Duschabtrennung ausdrücklich zulässig. Die genannten Anforderungen müssen an den kompletten Duschsystemen nachgewiesen werden. Zertifizierungen von Einzelkomponenten sind nicht zulässig.

Einzelfertigung ohne CE-Zeichen möglich

In einem nationalen Beiblatt für Deutschland wurde nachträglich geregelt, dass „handwerklich in Einzelfertigung“ gefertigte Duschabtrennungen auch ohne CE-Kennzeichnung eingebaut werden dürfen, d.h. der Nachweis in Punkto Stabilität (Pendelschlagversuch) und Spritzwasserschutz entfällt.

Diese Einschränkung kann in der Praxis jedoch Probleme mit sich bringen, da bei Streitfällen i.d.R. zuerst einmal die existierende Norm als „Stand der Technik“ herangezogen wird, und damit als Maßstab dient. Zudem wird ohne CE-Kennzeichnung im Verkaufsgespräch die Chance vertan, mit einem echten Mehrwert einer Dusche nach DIN zu argumentieren.

Geprüfte Gläser bieten die meisten namenhaften Hersteller an. Geprüfte und zertifizierte Beschlagsysteme hat der Eitorfer Hersteller KL-megla im Programm. KL-megla ist damit nach eigener Aussage der erste Beschlagshersteller, der alle Beschlagssysteme gemäß der DIN EN 14428 geprüft und deren Konformität nachgewiesen hat.

In der Broschüre „Wir sind die Ersten“ informiert KL-megla ausführlich über die DIN EN 14428, deren Inhalte, und vor allem über die Möglichkeiten und Verkaufschancen die sich daraus ergeben.

Interessenten können die Broschüre kostenlos anfordern unter http://www.kl-megla.de.|

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