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Recht

Achtung: BIM verändert das Baurecht (Teil 02)

Die BIM-BVB definieren die im Werkvertrag zwischen den Parteien in Bezug auf die BIM-Methode zu regelnden Rechte und Pflichten. In ihrer Rechtsnatur handelt es sich bei den BIM-BVB um allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB. Die für ein Projekt und an die Anforderungen des Auftraggebers jeweils anzupassenden BIM-BVB sollten in sämtlichen Verträgen mit allen Planungs- und Baubeteiligten des vertragsgegenständlichen Bauprojekts verwendet werden.

„Nur durch eine konsistente und durchgängige Anwendung der BIM-BVB können den Besonderheiten der BIM-Methode in allen Vertragsverhältnissen eines Projekts Genüge getan und Leistungs- sowie Haftungslücken ausgeschlossen werden“, unterstreicht Kappes. Das BIM-Pflichtenheft hingegen erläutert vorrangig die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Erstellung des Gebäudedatenmodells und legt Planungs- und Dokumentationsstandards fest.

Anforderungen des digitalen Bauens
Künftig werden die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) eine übergeordnete Stellung bei der Realisierung von BIM-Projekten einnehmen. In diesen muss der Auftraggeber zu Beginn eines jeden Projekts seine spezifischen Anforderungen und Ziele zum digitalen Bauen festlegen.

Dazu gehören die Verantwortlichkeiten der beteiligten Partner, die Festlegung der wesentlichen Prozesse und Auswertungen, die Klärung und Kontrolle der geforderten Qualität sowie die verwendeten Softwaretechnologien, Formate und Übergabepunkte. Daraus resultierend erhalten die weiteren Projektpartner das notwendige Wissen über die Anforderungen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten, sodass die für das Projekt notwendigen Verträge und zusätzlichen Vereinbarungen formuliert und geschlossen werden können.

„Die Einführung der BIM-Methode stellt alle Baubeteiligten vor gewisse Herausforderungen. Die juristischen Anforderungen und die vertraglichen Anpassungen sind zwar durchaus komplex, aber lösbar“, so Kappes. Wichtig ist, dass die guten Ansätze nun auch ihren Weg in die Praxis finden.“

Tipp der Redaktion: Sie wollen auch Teil 01 des Beitrags lesen? Dann klicken Sie hier.

Der Autor: Dr. Alexander Kappes ist Master of Science in Real Estate + Construction Project Management und promovierter Doktor der Rechtswissenschaften. Aktuell leitet er das Geschäftsführungsbüro sowie die Forschung & Entwicklung bei der Wolff & Müller Holding, Stuttgart. Darüber hinaus ist er für die Arge Baurecht aktiv.