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Recht

Advent, Advent, das Büro brennt?

Wie viel Weihnachten verträgt der Arbeitsplatz? Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten: „Rechtliche Regelungen zu der Schreibtischgestaltung gibt es nicht”, soMichaela Zientek, Juristin des D.A.S. Leistungsservice, „allerdings können Chefs ihren Mitarbeitern Vorgaben machen, vor allem dann, wenn der Arbeitsplatz zum Kundenkontakt genutzt wird.”

Der Vorgesetzte muss zudem dafür sorgen, dass der Betriebsablauf innerhalb der Belegschaft nicht gestört wird: So kann er z.B.eine blinkende Lichterkette am Schreibtisch verbieten, wenn die Lichter die Kollegen stören.

Vorsicht ist bei Kerzen Pflicht
„Stehen Kerzen auf dem Schreibtisch, muss der Arbeitgeber auf den Brandschutz achten. Denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ihn, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmern am Arbeitsplatz keine Gefahren für Leben und Gesundheit drohen.

Dies bezieht sich nicht nur auf besondere Gefahren durch die Arbeit selbst, sondern auch auf allgemeine Gefahren wie die Vermeidung von Bränden”, so der Hinweis der D.A.S. Juristin. Daher kann der Chef auf Basis seines Haus- bzw. Direktionsrechts offenes Kerzenlicht verbieten.

Erlaubt er Kerzen im Büro, sind jedoch auch die einzelnen Mitarbeiter in der Pflicht, für sicheren Umgang mit der stimmungsvollen Beleuchtung zu sorgen (Paragraph 15 ArbSchG). Konkret: Die brennende Kerze ist auf einer feuerfesten Unterlage abzustellen, niemals unbeaufsichtigt zu lassen und beim Verlassen des Büros immer zu löschen.

Außerdem sollten die Mitarbeiter wissen, wo sie im Notfall einen Feuerlöscher finden und wie er zu bedienen ist. Wird durch das Verschulden eines Arbeitnehmers ein Brand ausgelöst, drohen ihm hohe Schadenersatzforderungen.

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