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BGH-Urteil: Ausgesperrt sein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage

In über 1.000 Fällen wurde ermittelt bevor die beiden Angeklagten u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt zu sechseinhalb und drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt wurden. Nach der Revision ist nun das BGH-Urteil (AZ 2 StR 100/20) zum Schlüsseldienstprozess in Kleve veröffentlicht worden. Demnach wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Revision entsprochen und der Hauptanklagepunkt des „gewerbsmäßigen Bandenbetrugs“ um die Tateinheit des Wuchers erweitert. Dabei stellt der BGH klar: „Bereits das Ausgesperrt sein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift (Straftatbestands des Wuchers nach § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB), ohne dass weitere besonders bedrängende Umstände hinzutreten müssten.“

Dieses Grundsatzurteil dürfte für zukünftige Rechtssprechungen in der Branche erhebliche Auswirkungen haben, zumal die Gerichte den Tatbestand des Wuchers bisher nicht durchgehen ließen, da die Schlossöffnungen in den meisten Fällen nicht als Befreiung aus einer Zwangslage angesehen wurden. Dies wurde nun vom BGH mit ausführlicher Erläuterung verworfen. In dem ähnlichen gerade abgeschlossenen Osnabrücker Schlüsseldienstprozess wurden 178 Fälle zur Anklage gebracht und die Angeklagten mit Freiheitsstrafen von 3 bis 4 Jahren verurteilt. Auch hier wurde bereits der Tatbestand des Wuchers mit Hinblick auf das zu erwartende BGH-Urteil diskutiert. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Prozess diesbezüglich in Revision geht. In der Vergangenheit wurden meistens Prozesse gegen kleinere Subunternehmer geführt, wobei der große Schlüsseldienstprozess deutlich machte, dass es sich in vielen Fällen um Scheinselbständige gehandelt hat und es daher wichtig ist, den eigentlichen Drahtziehern das Handwerk zu legen.

Der Fachverband interkey setzt sich seit über 50 Jahren für fairen Wettbewerb ein. Einige Callcenter, welche bundesweit im Bereich der Schlossöffnungen massenhaft Verbraucher abzocken, werfen leider ein schlechtes Licht auf die Branche. Die interkey-Mitglieder, welche als Profis viel für die Einbruchsprävention leisten, öffnen Türen seriös, fachgerecht und zu fairen Kosten. Interkey arbeitet im Netzwerk mit der Verbraucher- und Wettbewerbszentrale, Behörden und weiteren Partnern zusammen, um die Verbraucher vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen. Daher wurde die Initiative Fairer Schlüssel-Notdienst gegründet deren Siegel für seriöse, professionelle und fair abgerechnete Schlossöffnungen steht.

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