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ProHolzfenster

Neue Unternehmensform bietet Chancen

Der Bundesverband Proholzfenster sieht eine große Herausforderung im Thema Unternehmensnachfolge – denn es fehlt viel zu oft an Nachfolger im eigenen Familienumfeld. Eine neue Rechtsform für sogenanntes „gebundenes Vermögen“ könnte Abhilfe schaffen. Dabei würden Anteile zum Nennwert weitergegeben – nicht notgedrungen an genetisch Verwandte, sondern innerhalb einer Art „Werte- und Fähigkeiten-Familie“. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Der Bundesverband ProHolzfenster ist einer von 22 Wirtschaftsverbänden, die in einem gemeinsamen Papier die baldige Einführung der Rechtsform fordern und klare Eckpunkte umreißen.

Laut KfW stehen aktuell 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie, 190.000 drohen zu scheitern. Diesen drohe die Auflösung. Oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert. Die GmgV böte Unternehmen die Möglichkeit, den Pool potenzieller Nachfolger erheblich zu erweitern und die Unternehmensnachfolge unabhängig von der genetischen Familie oder der individuellen Vermögenslage zu gestalten, indem Anteile zum Nennwert weitergegeben würden und nicht vererbbar wären.

Auch für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen aus dem Holzfensterbau böte die GmgV mehr Gestaltungsfreiheit, Unternehmen unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig aufzubauen, indem Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen.

Das sind die Kernelemente der Rechtsform

Die Verbände umreißen vier Eckpunkte, die für eine neue Rechtsform unabdinglich sind:

  • eine „unabänderliche Vermögensbindung“,
  • ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert,
  • eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und ­Zwecke sowie
  • die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands.
  • Vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und die Weitergabe zum Nennwert machen die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen.

    Kai Pless, Geschäftsführer des Bundesverbands ProHolzfenster (BPH) sagt: „Für viele Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen im Holzfensterbau ist die Nachfolgefrage bereits heute akut. Traditionsreichen und lokal verwurzelten Herstellern droht die Auflösung, weil sie keine Nachfolgerin oder Nachfolger für die Fortführung ihrer Betriebstätigkeit finden. Die neue Rechtsform GmgV würde geeignete Kandidaten für die Nachfolge auch ohne Zugang zu Finanzierungskapital dazu befähigen, selbständige Betriebe zu erhalten und zum Wohle aller Anspruchsgruppen zu gestalten.“

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