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Überkopfverglasung als Einzelscheibe

Es geht auch ohne Zulassung

Die technischen Richtlinien TRLV und die DIN 18008 lassen Überkopfverglasungen aus VSG-Scheiben in einem Verhältnis von bis zu 1:3 zu. Deshalb könnten Scheiben mit einer Breite von 3,21 m und einer Länge von bis zu 9,63 m ohne weitere Streben verbaut werden.

Hierzu müssten jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Zunächst ist eine solche Scheibe umlaufend zu lagern und als VSG aus PVB und aus TVG oder Floatglas herzustellen. Des Weiteren muss eine solche Scheibe gegen Abheben (Windsog) gesichert werden. Aus statischer Sicht müssen die zulässigen Spannungen und die Durchbiegungsbegrenzung eingehalten werden. VSG Scheiben aus PVB mit derart großen Spannweiten biegen sich stark durch und können deshalb aus statischer Sicht nicht nachgewiesen werden und dürfen deshalb auch nicht eingebaut werden.

PVB weist keine Schubsteifigkeit für Dauerlasten wie z. B. das Eigengewicht auf. Die Folie ist derart elastisch, dass sich die Scheiben langsam bis zu ihrer maximalen Verformung durchbiegen und wie ein Tuch in einen sogenannten Membranzustand übergehen.

Die Sentryglas-Folie von DuPont verfügt im Gegensatz zu handelsüblichen PVB-Folien über eine weitaus höhere Schubsteifigkeit. Wichtig wird nun die ABZ Z70.3-170 (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) von DuPont für Sentryglas 5000, welche festlegt, dass dieses Produkt ab 0,89 mm bis 3 mm Dicke im Rahmen der TRLV als VSG gilt und verwendet werden darf.

Bei der statischen Bemessung darf deshalb im Gegensatz zur PVB-Folie ein positiv wirkender Schubverbund angesetzt werden, womit der Leistungsfähigkeit des Materials Rechnung getragen wird. Jedoch mit der Einschränkung, dass diese Scheiben die Abmessungen von 3,21 x 6 m nicht überschreiten.

Im Rahmen dieser Zulassung können VSG-Scheiben etwa für Überkopfverglasungen von jedem durch DuPont zertifizierten Hersteller gefertigt werden. Eine aufwendige ZiE (Zulassung im Einzelfall) ist nicht erforderlich. Solche großformatigen Dächer erstellt Glaslabor.de für private Bauherren.

Laminantionsgebogen ohne Pressleiste

Um auch die Resttragfähigkeit nach einem Bruch der Einzelscheiben sicherzustellen, wurden eigens eine Fertigungsmethode und ein Verbindungssystem der Glasscheibe mit einem umlaufenden Rahmen entwickelt. Das Dach kommt deshalb ohne Pressleisten gegen abhebende Windlasten aus, sodass die obere Glasfläche völlig ungestört ist. An Pressleisten kann das Regenwasser nicht sauber ablaufen. Es bilden sich immer Bereiche aus, in denen sich vermehrt Schmutz absetzt. Ohne Pressleisten oder sonstige Durchdringungen kann das Wasser also ungehindert über die Oberfläche abfließen ohne „Schmutzecken“ oder „Schmutzstreifen“ auszubilden.

Darüber hinaus lässt sich eine solche ungestörte Scheibenoberfläche wesentlich einfacher reinigen. Gestalterisch sehr ansprechend wird das Glasdach, wenn die Schubsteifigkeit der Sentryglas-Folie vollends ausgenutzt wird. Durch das sogenannte kalte Krümmen oder besser durch das Laminationsbiegen des Verbundes kann das VSG dauerhaft gebogen werden.

Dazu wird das Glas doppelt gekrümmt, wobei die Scheibe in der Mitte der Glaskante zum Bauwerk ihren höchsten Punkt aufweist. Das Glas ist dann an den übrigen Sichtkanten horizontal. Das Regenwasser kann dennoch sauber abfließen. Eine Neigung des Dachrandes wird durch die Glaskrümmung überflüssig.

Dabei kann das Glas maximal 0,3 m über der Unterkonstruktion auskragen, sodass die Glaskanten deutlich sichtbar werden. Glaslabor.de empfiehlt die Glaskanten als Stufenkante auszuführen, um die Folie vor Regenwasser zu schützen und außerdem eine Tropfkante auszubilden.

Scheibenformate größer als 3,21 x 6 m werden nicht mehr durch die ABZ von DuPont erfasst. Bisher hat weder DuPont noch ein Hersteller von VSG aus Sentryglas eine Zulassung mit Schubverbund für Scheiben über 3,21 x 6 m erwirkt. Dennoch liegt in dem kalten Krümmen, wegen der höheren Steifigkeit des Systems die Chance auch größere Formate ohne Streben in Deutschland realisieren zu können. Ob es möglich ist diese laminationsgebogenen Scheiben zum Beispiel in den Maximalmaßen von 3,21 x 9,62 m im Rahmen der DIN 18008 und ohne ZiE einzusetzen, muss im Einzelfall geprüft werden, da es von den Spannweiten, den Lasten und den Glasdicken abhängt, ob ein statischer Nachweis erbracht werden kann oder nicht.—

http://www.glaslabor.de | https://globalglassworld.com/

Dr.-Ing. Hanno Sastré

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