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Das Internet, Fluch oder Segen?

Eigentlich keine große Sache, aber das soll ein Rolltor sein …

Zusammen mit einem Bonner R+S Innungsbetrieb sind wir der Frage nachgegangen. Die Vorgeschichte hat mit der Lieferung von Sonnenschutz bei einem Renovierungsobjekt einen ganz normalen Ursprung. Die Antwort auf die Frage ob der Fachbetrieb auch ein angeliefertes Rolltor (vom Endverbaucher selbst im Internet bestellt) montieren kann, ein Akt von Kundenpflege. So weit so gut, letztendlich war der Karton in der Garage ein Überraschungsei, auch wenn der vorab zur Verfügung gestellte Lieferschein ganz eindeutig ein Rolltor in der Größe von 2,5 × 2,5 m mit Elektroantrieb ausgewiesen hat. Allein der Preis lässt schon Böses vermuten.

Das „gute“ alte Garagentor als Selbstroller mit Baskülenverschluss (Treibriegelverschluss)

Foto: Olaf Vögele

Das „gute“ alte Garagentor als Selbstroller mit Baskülenverschluss (Treibriegelverschluss)
Rohrmotor mit Nothand­kurbel und 4 min KB (Kurzbetrieb). Von einem sicheren Antrieb sind wir hier ganz, ganz weit entfernt.

Foto: Olaf Vögele

Rohrmotor mit Nothand­kurbel und 4 min KB (Kurzbetrieb). Von einem sicheren Antrieb sind wir hier ganz, ganz weit entfernt.

Ein klassischer Blender

Nach dem Auspacken des Rolltores erfolgte zuerst einmal die Untersuchung der beigefügten Dokumente. Motorunterlagen sind beigefügt, aber der eigentliche Motoren-Hersteller nicht zu erkennen, da durch einen Systemlieferanten gelabelt. Weiter im Text zur Montageanleitung, auch hier wird eindeutig ein Rolltor ausgewiesen. Interessanterweise mit der optionalen Ausstattung von Abrollsicherungen und den Verweis auf die Rollladennorm DIN EN 13659. Wie jetzt, also doch ein Rollladen oder der Widerspruch in sich selbst? Der Endverbraucher bekommt jedenfalls eine Auftragsbestätigung ohne Abrollsicherung, für ihn als technischer Laie auf keinen Fall nachprüfbar.

Weitere Papiere bzw. Begleitdokumente? Ein klare Fehlanzeige. Keine Leistungserklärung, kein CE-Zeichen. Oh, glatt vergessen, da war waren doch die Buchstaben CE unten auf der letzten Seite der Montageanleitung. Konformitätserklärung? Auch nicht existent. Der letzte Versuch, Prüfbuch nach DGUV Grundsatz 308-006 - Prüfbuch für kraftbetätigte Tore (bisher: BGG 950)? Netter Versuch.

Das Rolltor selbst sieht eher aus wie ein Vorbaurollladen eines bekannten Systemlieferanten. 55 mm Aluminium-Stabprofil mit Lichtschlitzen, 60er Welle mit Adaptern und Rohrmotor mit Nothandkurbel. Keine Unterschienenabschaltung, Lichtschranke, kein Hinweis auf einen Betrieb in Totmann-Schaltung. Immerhin der Schlüsselschalter läßt sich wahlweise tast- und rastbar bedienen. Es ist kein CE-Zeichen auf dem Tor vorhanden, damit auch keine Angaben zum Hersteller, Angabe der DIN EN 13241-1, Herstellungsjahr,Widerstand gegen Windlast etc. Kurzum es ist ein Vorbaurollladen und kein Rolltor. Interessanterweise macht der Internet-Verkäufer auf “Made in Germany”, obwohl das Produkt komplett in Polen fertiggestellt und mit polnischen Herstellerdeklarationen (Aufkleber) an den Endkunden durchgereicht wird.

Wer ist der Teufel in der Sache?

Natürlich könnte jetzt schnell der Verdacht auf den ursprünglichen Hersteller in Polen fallen. Aber weiß der evtl. überhaupt nicht, was ein Internethändler in Deutschland mit seinen Produkten und selbst gefertigten Montageanleitungen et cetera treibt? Der Produktaufkleber weist jedenfalls alle Spezifikationen für einen Vorbaurollladen aus. Damit bleibt der Ursprungshersteller aus Polen bei den folgenden Betrachtungen raus.

Zurück zur Überschrift diese Artikels: Eigentlich keine große Sache … In der ersten Betrachtung eigentlich nicht, das Tor konnte montiert werden, es funktioniert, der Kunde ist glücklich. Nein nicht ganz, denn der R+S Fachbetrieb hat keine Erstinbetriebnahme gemacht, und kein Prüfbuch ausgefüllt. Der Kunde bekam den Hinweis, dass das Tor nicht den gültigen Normen entspricht, und so nicht betrieben werden darf. Die Punkte wurden schon vorher geklärt, um einen Rechtsanspruch auf eine ordnungsgemäße Ausführung des Tores abzuleiten.

Der Teufel ist der Internethändler, der das Tor letztendlich unter Vorgaukelung falscher Tatsachen an den Endverbraucher verkauft hat. Man darf die Vorgehensweise schon fast als vorsätzlich bezeichnen, denn so professionell wie seine Internetseiten unter verschiedenen Web-Adressen gestaltet sind, kann er sich sicher nicht auf Unwissenheit berufen.

Hier kann man eher feststellen, das er die Kunst des “Weglassens” von wesentlichen Informationen perfekt beherrscht. De facto haben seine Rolltore keine akkreditierte Prüfstelle gesehen, und sind so eine Gefahr für Laib und Leben. So einfach ist das …

Olaf Vögele

PVC-Wellenadapter, Kugelllager, von einer Abroll­sicherung etc. ist weit und breit nichts zu sehen.

Foto: Olaf Vögele

PVC-Wellenadapter, Kugelllager, von einer Abroll­sicherung etc. ist weit und breit nichts zu sehen.
Auch die Antriebsseite sieht nach einem klassischen Vorbaurollladen nach DIN EN 13659 aus.

Foto: Olaf Vögele

Auch die Antriebsseite sieht nach einem klassischen Vorbaurollladen nach DIN EN 13659 aus.
Einwandiges Profil, Welle mit Federboxen, kleiner ­Rollraum. Es war nur eine rollbare Lösung möglich.

Foto: Olaf Vögele

Einwandiges Profil, Welle mit Federboxen, kleiner ­Rollraum. Es war nur eine rollbare Lösung möglich.
Abrollsicherung, CE-Zeichen, DIN EN 13659? Suche den Fehler in der Montageanleitung für Rolltore.

Foto: Olaf Vögele

Abrollsicherung, CE-Zeichen, DIN EN 13659? Suche den Fehler in der Montageanleitung für Rolltore.