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Erlass zum Holzimport wird ausgesetzt

Aufatmen bei den Holzfenster-Herstellern

Das Bundesbauministerium hat in einem Schreiben vom 22. April 2016 an das Bundesamt für Bauwesen und die Bauverwaltungen der Länder mitgeteilt, dass der umstrittene Erlass vom 8. Dezember 2015 zur Zertifizierungspflicht bei Holzimporten bis zum letzten Nachunternehmer bis auf weiteres ausgesetzt wird. Es gelten damit wieder die Regelungen, die bis zum 7. Dezember 2015 gültig waren. In dem Schreiben heißt es: „Der Erlass BI7 – 81064.3/3-1 [...] zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung wird zunächst, bis zur definitorischen Abgrenzung des Begriffes ‚endverarbeitendes Unternehmen‘, ausgesetzt.

Das heißt, von dem Unternehmen, das Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung verwendet, ist bei Anlieferung auf der Baustelle zu fordern, dass es den Nachweis erbringt, das Holz bei einem Händler erworben zu haben,

  • der nach FSC und/oder PEFC CoC-zertifiziert ist oder
  • über eine vom BfN oder TI bestätigte gleichwertige Zertifizierung verfügt oder
  • über einen vom BfN oder TI bestätigten Einzelnachweis verfügt,

dass die Kriterien des FSC oder PEFC eingehalten werden.

Das Formblatt 248 ist in der Fassung „Januar 2011“ zu verwenden.“

Für den Verband Fenster + Fassade (VFF) und seine Mitstreiter ist dies ein großer Erfolg. Sie hatten den Erlass von Anbeginn als überflüssig und als aufwendige Zumutung insbesondere für kleinere Nachunternehmer kritisiert.

www.window.de

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