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Bis 2017 fehlen 825.000 Wohnungen

Mietpreise werden bei Wieder- und Neuvermietung steigen
Schon heute fehlen nach einer Untersuchung des Pestel-Instituts mehr als 100.000 Mietwohnungen in den zehn Großstädten Deutschlands. Bis zum Jahr 2017 werde der Fehlbestand auf 825.000 Mietwohnungen anwachsen, wenn weiterhin nur 60.000 bis 70.000 Mietwohnungen jährlich neu gebaut werden. Die Folge seien Mietpreissteigerungen, insbesondere bei der Wieder- und Neuvermietung der Wohnungen, von 20 bis 30 %. Am stärksten betroffen hiervon sind die 10 % der Mieterhaushalte, die jährlich umziehen bzw. aus beruflichen Gründen umziehen müssen, junge Menschen, die eine Familie gründen und eine gemeinsame Wohnung beziehen wollen, und Studenten, die zum Studium in die Stadt ziehen.

DMB fordert Begrenzung der Neuvertragsmieten
„Hier besteht Handlungsbedarf. Die Bundesregierung muss die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessern und ein klares Bekenntnis für den sozialen Wohnungsbau abgeben. Dazu gehört die Klarstellung, dass die Länder auch nach 2013 mindestens mit Bundesmitteln wie bisher für die soziale Wohnraumförderung rechnen können“, forderte der Mieterbund-Direktor. „Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber Regelungen zur Begrenzung der Neuvertragsmieten treffen. Sie sollten die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen dürfen.“ Siebenkotten wies darauf hin, dass die hohen Neuvertragsmieten von heute die Vergleichsmieten von morgen sein werden, wenn die Politik jetzt nicht eingreift. Deshalb sollten auch die Mieterhöhungsvorschriften für den Wohnungsbestand nachgebessert werden. „Statt Preissteigerungen von 20 % in drei Jahren, sollte die Kappungsgrenze nur noch Mieterhöhungen von höchstens 15 % in vier Jahren zulassen, und für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind alle Mieten einzubeziehen, nicht nur die Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre.“

Berlin soll sagen, wer die energetische Modernisierung bezahlt
Der Mieterbund-Direktor warnte gleichzeitig davor, die notwendige energetische Modernisierung der Gebäudebestände allein auf dem Rücken der Mieter durchzuführen. „Die Energiewende bzw. die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbereich kann nur gelingen, wenn die Bundesregierung endlich auch klipp und klar sagt, wer die Kosten für die Erneuerung von Fenstern, Fassaden oder Heizungen tragen soll. Dieser Frage muss sich der Gesetzgeber endlich widmen und nicht Fragen, wie Mieterrechte im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung abgeschafft oder eingeschränkt werden können“, forderte Siebenkotten.

Mehrbelastungen sind für viele Mieter nicht tragbar
Nach jetzigem Recht ist der Vermieter berechtigt, 11 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Dies führt (bei vollständiger Ausnutzung) bei einer m2 großen Wohnung und einer vollständigen energetischen Modernisierung (300 Euro/m2) zu einer monatlichen Mieterhöhung von knapp 200 Euro. Diese Mieterhöhung könne laut DMB auch nicht ansatzweise durch niedrigere Heizkosten nach der Modernisierung ausgeglichen werden. Selbst bei einer Halbierung der Heizkosten würde der Mieter einer 70 m2 großen Wohnung höchstens 40 bis 50 Euro/Monat einsparen. Die dauerhaften Mehrbelastungen nach energetischen Modernisierungen auf Grundlage der jetzigen Mieterhöhungsvorschriften werden für den Großteil der Mieter nicht tragbar sein.

„Umlage soll sich an Energieeinsparung orientieren“
„Wir schlagen vor, die 11%ige Modernisierungsumlage zu streichen. Die bisherige Verknüpfung zwischen Modernisierungskosten und möglicher Mieterhöhung ist falsch. Stattdessen muss an den Erfolg der energetischen Modernisierung angeknüpft werden. Je besser die energetische Modernisierung ist und je mehr Heizenergie eingespart werden kann, desto höher sollte die Miete steigen dürfen. Dies kann am besten im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete umgesetzt werden“, so Siebenkotten.

www.mieterbund.de

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