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Wichtige Beurteilungsgrundlagen vom IVRSA für ZIPs und Lamellendächer

Neue Richtlinien schaffen Ordnung

Lamellendächer sind mittlerweile bewährte Produkte. Aber trotz sorgfältiger und fachgerechter Fertigung und der Montage kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bezüglich der Frage, ob gewisse Erscheinungen an den Produkten zu beanstanden sind oder nicht.

Die neue Richtlinie des IVRSA soll dem Fachhändler und dem Monteur bei seiner Beratung oder dem Techniker bei Bearbeitungen von Beanstandungen als Grundlage dienen, die Qualität und Grenzen technischer Möglichkeiten zu erkennen und dem Nutzer die produktspezifischen Eigenschaften zu vermitteln. Sie soll auch den Sachverständigen unterstützen, die Grenzen der Machbarkeit von Lamellendächern zu beurteilen, oder Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Händler und Kunde zu vermeiden. Generell gilt natürlich, dass die beschriebenen Produkteigenschaften/Erscheinungsbilder in der Richtlinie nicht bei allen Anlagen und vor allem nicht in der gleichen Ausprägung vorkommen, und es sich deshalb im Reklamationsfall um Einzelfallentscheidungen handelt.

Statik erforderlich?

Die aktuellen Normen (DIN EN 12216, DIN EN 13561, sowie die DIN EN 1932) enthalten keine statischen Berechnungsvorschriften für ein Lamellendach und Konstruktionen mit ähnlichen Funktionen, deshalb werden in dieser Richtlinie Hinweise zum Vorgehen der statischen Auslegung und den damit verbundenen Berechnungen gegeben. Es werden auch Hinweise zu Wind und Schneelasten und deren Kombinationen gegeben. Grundsätzlich sind hier immer die jeweiligen Herstellervorschriften/-angaben zu beachten, da diese über die Anforderungen dieser Richtlinie hinausgehen können.

Neue Abstufungen bei den Windwiderstandsklassen

Mit der stetigen Zunahme von ZIP-Systemen auf dem Markt, wurde in den Ausschüssen des IVRSA die Entscheidung getroffen für den ZIP eine eigene Richtlinie zu entwickeln, um den speziellen Anforderungen der seitensaumgeführten Tücher in Konfektion und Ausführung der technischen Ausführungen gerecht zu werden. Damit wird auch die Richtlinie für konfektionierten Markisentücher ab August 2023 überarbeitet, da man die ZIPs hier entfernt. Mit der delegierten Verordnung 2019/1988 und der Einführung von sechs Windwiderstandsklassen wurde die Vorgehensweise noch weiter unterstrichen. Die Richtlinie gilt für die Beurteilung der Produkteigenschaften von symmetrischen und senkrecht laufenden seitensaumgeführten Markisen. Für die klassische Wintergartenmarkise findet die Richtlinie keine Anwendung. Erscheinunsgsbilder, wie Wellenbildung und Tuchverwerfungen werden in einem gesonderten Kapitel behandelt.

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