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Die neue EU-KI-Verordnung

Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen

_ Seit dem 2. Februar 2025 gelten erste verpflichtende Maßnahmen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Verbot bestimmter risikoreicher KI-Praktiken
  • Verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende im Umgang mit KI
  • Erweiterte Rechenschaftspflichten
  • Die vollständige Verordnung tritt am 2. August 2026 in Kraft.

    Neue Anforderungen neben der DSGVO

    Die DSGVO bleibt weiterhin der maßgebliche Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Die KI-VO ergänzt diese Vorschriften, insbesondere bei Anwendungen mit hohem Risiko. Typische Herausforderungen:

  • Automatisierte Entscheidungen bei Bewerbungen oder Kreditvergaben können zu unzulässigen Profilbildungen führen.
  • Datenweitergabe an Dritte ohne klare Herkunftsprüfung birgt rechtliche Risiken.
  • Fehlende Transparenz bei Black-Box-Modellen erschwert die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.
  • Zugriff auf vertrauliche Daten durch ungeschultes Personal kann Sicherheit gefährden.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Mitarbeitenden ausreichend geschult sind. Dazu zählen:

  • Entwickler und Techniker, die KI-Systeme erstellen oder anpassen.
  • Anwender im Kundenservice, Marketing oder Vertrieb.
  • Führungskräfte, die KI-basierte Analysen in Entscheidungen einbeziehen.
  • Eine strukturierte Schulung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein strategischer Vorteil.

    Welche KIs sind betroffen?

    Die KI-VO betrifft eine Vielzahl von Anwendungen – auch solche, die bereits heute im Alltag vieler Betriebe zum Einsatz kommen: Chatbots & Sprachassistenten (z. B. für Kundenanfragen), automatisierte Entscheidungssysteme (z. B. Bewerberauswahl), Bilderkennungssysteme (z. B. für Qualitätskontrolle), Predictive Analytics & Empfehlungssysteme (z. B. in der Vertriebssteuerung), Spracherkennung & Transkription (z.B. Sprachassistenten).

    Handlungsempfehlungen

    Unternehmen sollten sich auf vier zentrale Maßnahmen konzentrieren:

  • Schulungen: Alle, die mit KI arbeiten, müssen über Risiken Bescheid wissen.
  • Eine Risikoanalyse identifiziert Datenschutzgefahren und ermöglicht Gegenmaßnahmen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Verpflichtend, wenn KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs): Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design & Default), Datenminimierung, Verschlüsselung und klare Zugriffsregelungen sind Pflicht.
  • Überprüfung der Auftragsverarbeitung (AVV): Falls KI Anwendungen von externen Dienstleistern genutzt werden, müssen Verträge zur Auftragsverarbeitung geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
  • Die KI-VO ist kein Zukunftsthema mehr. Wer frühzeitig handelt, verringert rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden. Die SMK Group unterstützt Unternehmen – gemeinsam mit ihrem Partner GDPC GbR – bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Schulungskonzepte.

    Ausführlichere Informationen finden Sie im Insight (smk-group.de/insight/ki-verordnung-2025/) der SMK Group.

    Der Autor

    Mike Kersting
    ist Leiter des Ressorts Vertrieb und IT der SMK AG und zeichnet für die stra­te­gi­sche und digitale Transformation der Unternehmensgruppe sowie den Ausbau strategischer Kundenbeziehungen verantwortlich. Die SMK gehört zu einem der größten mittelständischen Versicherungsmaklern Deutschlands. SMK-Experten trifft man auf diversen Branchenveranstaltungen des VFF, des BV Wintergarten und des BV ProHolzfenster.

    Foto: SMK Versicherungsmakler AG

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