_ Seit dem 2. Februar 2025 gelten erste verpflichtende Maßnahmen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:
Die vollständige Verordnung tritt am 2. August 2026 in Kraft.
Neue Anforderungen neben der DSGVO
Die DSGVO bleibt weiterhin der maßgebliche Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Die KI-VO ergänzt diese Vorschriften, insbesondere bei Anwendungen mit hohem Risiko. Typische Herausforderungen:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Mitarbeitenden ausreichend geschult sind. Dazu zählen:
Eine strukturierte Schulung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein strategischer Vorteil.
Welche KIs sind betroffen?
Die KI-VO betrifft eine Vielzahl von Anwendungen – auch solche, die bereits heute im Alltag vieler Betriebe zum Einsatz kommen: Chatbots & Sprachassistenten (z. B. für Kundenanfragen), automatisierte Entscheidungssysteme (z. B. Bewerberauswahl), Bilderkennungssysteme (z. B. für Qualitätskontrolle), Predictive Analytics & Empfehlungssysteme (z. B. in der Vertriebssteuerung), Spracherkennung & Transkription (z.B. Sprachassistenten).
Handlungsempfehlungen
Unternehmen sollten sich auf vier zentrale Maßnahmen konzentrieren:
Die KI-VO ist kein Zukunftsthema mehr. Wer frühzeitig handelt, verringert rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden. Die SMK Group unterstützt Unternehmen – gemeinsam mit ihrem Partner GDPC GbR – bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Schulungskonzepte.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Insight (smk-group.de/insight/ki-verordnung-2025/) der SMK Group.