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So können Glasbetriebe beim Strom sparen (Teil 01/03)

Industriestrompreis: Bis zu 561.000 Euro Entlastung für Glasbetriebe

Stromkosten als Kostentreiber Nummer eins: Die Stromkosten stellen für Flachglashersteller und -bearbeiter einen relevanten Kostenfaktor dar. Das macht den Industriestrompreis für viele Unternehmen der Branche interessant. Dieser gilt für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Wer die Entlastung beantragen darf: Voraussetzung, um vom Industriestrompreis zu profitieren, ist die Zugehörigkeit zu einem Wirtschaftszweig, der Teil 1 der sogenannten KUEBLL-Liste zugeordnet ist. Entscheidend ist dabei die Klassifikation der jeweiligen Abnahmestelle. In der Flachglasbranche umfasst dies die Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von Flachglas.

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Antragsberechtigt sind alle entsprechenden Unternehmen, eine Mindestschwelle beim Stromverbrauch gibt es nicht. Lediglich Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von der Berechtigung ausgenommen.

Zu beachten ist: Hersteller von Flachglas (WZ-Nr. 2311) sind auch zur Strompreiskompensation berechtigt. Sie sollten deshalb gut überlegen, welche Entlastung sie nutzen – dazu mehr in Teil 3 dieser Serie.

18.700 Euro je Gigawattstunde – so wird gerechnet

Die spezifische Höhe der Beihilfe beim Industriestrompreis errechnet sich anhand des durchschnittlichen Basepreises des Vorjahres. Für das Jahr 2026 sind das 18.700 Euro je Gigawattstunde anrechenbaren Stromverbrauchs.

Das gilt unabhängig davon, zu welchen Konditionen ein Unternehmen seinen Strom tatsächlich beschafft. Für die kommenden Jahre wird die Summe bekannt gegeben, wenn der Durchschnittspreis des jeweiligen Vorjahres ermittelt wurde.

Für einen Flachglashersteller mit 30 Gigawattstunden anrechenbarem Stromverbrauch im Jahr 2026 ergibt sich damit rechnerisch eine Beihilfe von rund 561.000 Euro. Es wird grundsätzlich der gesamte Stromverbrauch einer Abnahmestelle angerechnet, einschließlich selbst erzeugten sowie weitergeleiteten Stroms, wenn dieser nicht an den Dritten verkauft wird.

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Vorsicht bei paralleler Strompreiskompensation

Wichtig für Flachglashersteller: Strommengen, die über die Strompreiskompensation entlastet werden, können nicht auch für den Industriestrompreis geltend gemacht werden.

Die EU-Kommission hat zwar die Möglichkeit geschaffen, Industriestrompreis und Strompreiskompensation für das Jahr 2026 zu kombinieren, doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Denn ob diese Möglichkeit von der deutschen Regierung genutzt wird, ist aktuell (Ende August) noch unklar.

Wer den Industriestrompreis in Anspruch nimmt, geht auch eine Verpflichtung ein: 50 Prozent des Beihilfebetrags müssen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung reinvestiert werden.

Der folgende Artikelteil erläutert im Detail, welche Maßnahmen dafür infrage kommen, wie der Flex-Bonus die Beihilfe zusätzlich erhöhen kann und welche Fristen bei der Antragsstellung beim BAFA zu beachten sind.

Der Autor
Marek Fritz, Teamleiter kaufmännische Energieoptimierung beim

BFE

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