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Helle, freundliche Holzfenster sind beliebt — allerdings sollte man auch auf die Langlebigkeit achten

Acryllasur auf Holzfenstern

Konnte man früher in einem überschaubaren Umkreis von Handwerksbetrieben Holzfenster nach Maß anfertigen lassen, geht diese Fähigkeit nicht zuletzt aus Kostengründen nach und nach verloren. Die Folge ist, dass Fenster von weit her bezogen werden und Auftraggeber und Hersteller wegen der räumlichen Entfernung kaum etwas voneinander wissen, geschweige denn eine ordnungsgemäße Beratung stattfindet.

Ein Bauträger hat im Sauerland ein freistehendes Doppelhaus errichtet und dafür hell lasierte Fenster aus Kiefernholz mit vorgehängten Sprossenrahmen vorgesehen. Der von ihm beauftragte Tischlereibetrieb „T“ hatte die Anfertigung von Holzfenstern zugunsten von Kunststofffenstern eingestellt, nahm jedoch das Aufmaß und bestellte die Fenster bei einem Dritten. Die spätere Montage war seine Aufgabe.

Die Fassade der Gartenseite zeigt auf freies Gelände und ist Sonne, Wind und Schlagregen voll ausgesetzt. Das Haus ist vertikal gegliedert in Erdgeschoß mit Küche, Gäste-WC und Wohnraum und das Dachgeschoß mit Schlaf-, Bade- und Kinderzimmer. Das Gebäude liegt in Ost-West-Richtung, die Gartenseite ist also nach Süden gerichtet. Die Fenster waren zur Zeit der Mängelrügen etwa vier Jahre alt. Es hatten sich Verfärbungen und Lackschäden gezeigt, die den Bauherren Sorgen bereiteten.

Die erste informative Besichtigung mit den Beteiligten zeigte, dass vornehmlich die zur Gartenseite gelegenen Fenster, aber auch die Fenster in den Gauben der Nordseite in den Brüstungsbereichen und auf den Sprossen dunkelbraune bis blauschwarze Stellen aufwiesen. Auf diese Verfärbungen zielten die Mängelrügen der Bauherren gegen den Bauträger. Dieser verkündete dem ersten Tischlereibetrieb „T“ den Streit, der dies wiederum mit seinem Vorlieferanten „V“ tat. Die Streitverkündung hat zur Folge, dass, wenn das Verfahren zum Nachteil des Bauträgers ausgeht, dieser sich bei den Streitverkündeten schadlos halten würde.

Die Fenster bestehen aus Kiefernholz, 68 mm stark, und sind aus lamelllierten Kanteln gefertigt. Sie besitzen Rollladenführungsleisten, außenliegende, abnehmbare Sprossenrahmen und haben eine Oberflächenbehandlung mit hellgelber Farblasur aus Acrylharz erhalten. Deren wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen Lacken auf Lösemittelbasis ist das Dispersionsmittel Wasser.

Die Mängel waren mehr oder weniger gleich geartet. Die unteren Querstücke zeigten vor den Stockabdeckungen, dass die Farblasur aufgeplatzt war und sich Bläue auch in den Brüstungsfugen gebildet hatte. Von den Sprossenrahmen hob sich die Lasurschicht ab.

Beispiel der Mängel an einer linken Fensterecke:

Die Rollladenführungsleiste, der aufrechte Blendrahmen, das untere Querstück und die Sprossenrahmenecke sind durchfeuchtet, blauschwarz verfärbt und gequollen. In der Zwischenzeit sind an der linken unteren Ecke Fruchtkörper des Pilzes Lencytes ausgetreten. Dies weist auf eine von innen ausgehende Zerstörung der Holzsubstanz Lignin hin.

Ich mute Ihnen, verehrte Leser, nicht mehr die Umständlichkeiten eines Gerichtsverfahrens zu. Zu oft habe ich an dieser Stelle schon davon berichtet. Vielmehr möchte ich Ihnen durch die Beantwortung der nachstehenden Fragen Entscheidungshilfen und Argumente bei der sachgerechten Auswahl von Fenstern geben.

Zu beantwortende Fragen

Waren die Fenster unter Berücksichtigung dieser Schadensbilder ordnungsgemäß und dem Stand der Technik entsprechend grundiert und gegen Feuchtigkeitseindringung beschichtet worden?

Kiefernholz ist eines der bläuegefährdetsten Nadelhölzer. Es bedarf eines pilzwidrigen Rundumschutzes. Die Erfahrung hat gezeigt – auch wissenschaftlich nachgewiesen, z.B. durch die Bundesanstalt für Forst- und Holzwirtschaft in Hamburg – dass der MindestRundumschutz > 4 mm betragen soll. Das bedeutet, dass bei einem profilierten Fensterholz oder Sprossenrahmen von jedem Punkt des Profiles radial eine 4 mm tiefe Tränkzone vorhanden sein muss. Ebenso gewiss ist, dass sich diese Imprägniertiefen bei üblicher Imprägnierung, wie z.B. Kurztauchen, nicht erreichen lassen.

Maßgebend für die Vorgehensweise bei der Imprägnierung ist unter anderem die DIN 68800–T3. Darin heißt es, dass die zu schützenden Hölzer gestrichen, gespritzt, geflutet und getaucht werden können. Die Fensterherstellerin gab an, die Fenster getaucht zu haben. Da es bei der Verwendung von Acrylharzgrundierung darauf ankommt, das Dispergiermittel Wasser so schnell wie möglich aus dem Holz ausdiffundieren zu lassen, werden wegen der relativ geringen Einwirkdauer analog dazu relativ wenig fungizide Stoffe in das Holz eingebracht, sodass nur ein minimaler Randschutz entsteht.

Wasser war und ist stets ein „Feind“ des Holzes. Die Verwendung von Wasser, welches gerade Nadelholz sofort zum Quellen bringt, anstelle von organischen Lösemitteln, die keine Quellung verursachen und zusammen mit fungiziden Stoffen mehrmals angewendet werden können, ist nur mit politischem Druck zu erklären. Diese Vorgehensweise entspricht keinesfalls den anerkannten Regeln der Technik.

Die Einbringmenge und –tiefe hängt neben der Einwirkungsdauer von der Vorbereitung der Holzoberfläche ab. Wenn das Holz relativ grob geschliffen wird, ist dies für die Aufnahmefähigkeit gut. Taucht man in wasserverdünnbare Grundiermittel entsprechend lang, nimmt das Holz Wasser auf und quillt. Verwendet man lösemittelhaltige, fungizide Wirkstoffe, dringen diese bei gleicher Zeitdauer wesentlich tiefer in das Holz ein, verändern die Maßhaltigkeit jedoch nicht.

In diesem konkreten Fall hat das Holz – wenn entsprechend lange getaucht worden ist – Wasser aufgenommen und unter Volumenschwund der Fensterprofile später wieder abgegeben. So lassen sich die offenen Brüstungsfugen respektive Lackrisse erklären. Das in lösemittelhaltigen Grundierungen enthaltene Öl führt nach entsprechender Abtrocknung zu einem Wasserabperleffekt, sodass bei einer nachfolgenden Beschichtung mit wasserverdünnbaren Acryllacken, diese kein weiteres Wasser in das Holz einbringen.

Im Abschnitt 11.2 der DIN 68800–3 heißt es weiter, dass man auf mechanische Untergrundvorbereitungen, hier Schleifen, verzichten könne, wenn eine geringere Schutzmittelmenge und Eindringtiefe toleriert werde. Hieraus ergebe sich eine geringere Schutzdauer, der durch regelmäßige Nachbehandlung begegnet werden könne.

Genau dieser Sachverhalt trifft hier zu, nur dass die Bauherrschaften von diesen Zusammenhängen wohl nichts gewußt haben. Insoweit sind die Fenster nicht ausreichend nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) gegen Feuchtigkeitseintritt beschichtet worden.

Die Bläuepilze gehören zu den Holz verfärbenden Pilzen. Unter Bläue wird im Allgemeinen eine blaue bis grauschwarze Verfärbung des Holzes verstanden, die durch dunkel gefärbte Pilzhyphen hervorgerufen wird, die sich vornehmlich in den radial ausgerichteten, nährstoffreichen Holzstrahlen ausbreiten. Dieses Phänomen ist hier aufgetreten. Es kommt sehr häufig in Nadelholz vor, wobei besonders die Kiefer anfällig ist. Die von den Pilzen verwerteten Zellinhaltsstoffe befinden sich nur im Splintholz, sodass Kernholz nicht von Bläue befallen wird.

Bläuepilze schädigen in der Regel das Zellgerüst nicht, sodass insoweit ein Festigkeitsverlust nicht eintritt. Es handelt sich um eine optische, durch Lichtbrechung verursachte Erscheinung.

Die schädigende Wirkung des Bläuepilzes tritt bei lackierten Hölzern auf, wenn erneut Feuchtigkeit – wie in diesem Falle – aufgenommen wird und das Myzel und die Fruchtkörper den Anstrichfilm durchbrechen. Es entstehen Eintrittsöffnungen für Feuchtigkeit, sodass sich unterhalb des Anstrichfilmes im Holz Fäulnis bilden und ausbreiten wird.

Die mit Sicherheit eintretende Fäulnis wird von dem Zaunblättling (Lencytes sepiaria) hervorgerufen. Der Pilz gehört zu den am meisten gefürchteten Holzzerstörern, da er das Holz intensiv zersetzt und bereits nach nur kurzer Befallszeit erhebliche Festigkeitsverluste verursacht. Die Blättlinge gehören zu den Substratpilzen, deren Myzel im Innern des Holzes wächst. Insoweit ist zu erklären, dass zunächst die äußeren Holzschichten befallener Querschnitte noch relativ fest wirken, sodass die Zerstörung des Holzes lange Zeit unbemerkt bleibt.

Es ist das legitime Recht eines Betroffenen, sich gegen die Beurteilung in einem Sachverständigengutachten zu wehren. Allerdings sprechen die aufgetretenen Schäden eine deutliche Sprache. Sie, liebe Leser, entnehmen mit Sicherheit dem Folgenden die von der Fensterherstellerin „V“ vorgebrachten Argumente. Die Firma „V“ stellt seit langem Fensterelemente jedweder Art her, gehört also zu den Verkehrskreisen, die sich hauptsächlich mit der Fensterherstellung befassen. In dieser Eigenschaft muss sie umfassende Fachkenntnisse besitzen und ihre Abnehmer entsprechend beraten. Es ist lebensfremd, zu behaupten, man wisse nicht, wo die Fenster eingebaut werden sollen. Fenster und Fenstertüren dienen in der Regel zur Trennung des Außen- vom Innenklima, wobei es unbeachtlich ist, nach welcher Himmelsrichtung diese ausgerichtet sind. Die „Rosenheimer Tabelle“ ist wesentlicher Bestandteil des spezifischen Fachwissens. Es hätte genügt, wenn die Fensterherstellerin im Rahmen eines kleinen Hinweises auf einem Beilagezettel auf mögliche Gefahren, bzw. Unverträglichkeit von Kiefernholz und hellen Beschichtungsmitteln aufmerksam gemacht hätte. Die Probleme sind immer die gleichen. Sie muss sich fragen lassen, wie sie denn die Fenster konstruiert hätte, wenn sie von dem Einbau auf der Wetterseite gewußt hätte.

Das Verhalten von Kiefernholz bei Verwendung von wasserverdünnbaren Anstrichmitteln ist in einer Vielzahl von Fachzeitschriften beschrieben und in entsprechenden Foren hinreichend diskutiert worden. Die Rezepturen der Lackindustrie sind viele Male geändert worden, um das beschriebene Quell- und Trocknungsverhalten des Kiefernholzes günstig zu beeinflussen und die sogenannte Nasshaftung auf dem Holz zu verbessern. Das ist bis heute nur unzureichend gelungen. Nicht ohne Grund schreibt z.B. ein Lackhersteller in seiner Produktbeschreibung: „Dunklere Farbtöne sind witterungsbeständiger als helle.“ Weiter schreibt der Hersteller auf der gleichen Seite im sogenannten Kleingedruckten: „Der Kunde hat in jedem Falle die Einsatzfähigkeit des Materials vor Anwendung unter Praxisbedingungen zu prüfen.“

Man muss an dieser Stelle einmal deutlich anmerken, dass bedauerlicherweise die Sensibilität der Fensterhersteller für Fensteranstrichstoffe nachgelassen hat und man sich allzu sehr auf die Versprechungen der Lackindustrie verlassen hat. Kiefernkernholz gehört in die Resistenzgruppe 3-4. Splintholz jedweder Art ist in die Resistenzklasse 5 – nicht dauerhaft – einzuordnen. Für die Fenster und Fenstertüren dieses Bauvorhabens wurde ausschließlich Splintholz verwendet.

Gesetzt den Fall, die Fenster und Fenstertüren wären komplett mit lösemittelhaltigen, mittelbraun pigmentierten Alkydharzgrundierungen und –lacken beschichtet worden, würde es vermutlich diesen Streit nicht gegeben haben.

Auf blau gewordenem Holz hält kein Anstrich. Die Zufuhr von Niederschlagswasser ist nicht unterbunden. Der Feuchtegehalt des Holzes liegt im unzulässigen Bereich. Bläuepilze werden bei Durchfeuchtung sofort wieder aktiviert, Braunfäule (Lencytes) stellt sich ein.

Der Tischlereibetrieb, der die Fenster über die Fenterherstellerin bezogen und dann montiert hatte, argumentierte in ähnlicher Weise. Auch bei ihm sollte die Kritikfähigkeit ausgeprägter sein. Es ist nicht richtig, dass die Fenster dem damaligen Stand der Technik (1999) entsprochen hätten. Beispielsweise existiert die Rosenheimer Tabelle seit über 20 Jahren. Darüber hinaus müssen Fenster den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Regeln müssen in Fachkreisen mindestens 15 Jahre anerkannt und praktiziert werden. Mit den Fachthemen muss sich jeder auf dem Fenstermarkt Tätige intensiv beschäftigen. Das war offensichtlich nicht in ausreichender Art und Weise geschehen.

Keine irgendwie geartete Wartung hätte den Abbau der Beschichtungs- und Holzsubstanz verhindert. Die offenen Brüstungs- und Kapillarfugen fallen in den Verantwortungsbereich beider streitverkündeten Firmen. Die Verwendung von Fugensiegel und Hirnholzschutz gehört mittlerweile auch schon zu den Notwendigkeiten der Fensterausstattung.

Wartungs- und Pflegeanleitung hätten schon zu Beginn der Vertragsverhandlungen Gegenstand einer Diskussion sein müssen. Schließlich ist der Wartungsaufwand keine unwesentliche Größe. Es erhebt sich die Frage, ob die Bauherren in Kenntnis des erforderlichen Aufwandes solche Fenster hätten haben wollen. Die Fenstermontage nur mit Polyurethan(PU)-Schaum, wie sie von der Montagefirma praktiziert worden war, ist schon immer ein Mangel gewesen. Die vertretene Meinung, es gäbe einen PU-Schaum mit Dichtfunktion ist falsch. PU-Schaum ist ein reines Wärmedämmmaterial. Er darf mit UV-Strahlen nicht in Kontakt geraten, weil er sich dann zersetzt und zerbröselt, wie am Badezimmerfenster im Obergeschoss augenfällig zu sehen ist. Darüber hinaus ist er hygroskopisch; er nimmt Wasser auf, das im Winter gefrieren kann.

Geschuldet werden stets eine Wind- und Regensperre und eine Wärmedämmung. Die Wind- und Regensperre in Form einer Nassversiegelung nach DIN 18540 – Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtungsmassen – oder eines vorkomprimierten Dichtungsbandes (Hanno, Ilmod o.ä.) hat hier gefehlt.

Natürlich waren die Fenster auf der Wetterseite mehr geschädigt, als die auf der wetterabgewandten Seite. Die Frage, ob alle Fenster oder nur einzelne ausgetauscht werden müssen, ist mehr eine Rechtsfrage. Tatsache ist, dass Fenster in gleicher Machart tunlichst keine Verwendung finden können. Ein teilweiser Wechsel in der Holzart zu einer höheren Resistenzklasse und/oder einer anderen Beschichtung kann meines Erachtens aus Ansichtsgründen nicht akzeptiert werden.

Ist die Bläuebildung ausschließlich oder teilweise darauf zurückzuführen, dass die Bauherren die gebotene bzw. empfohlene Wartung und Pflege nicht durchgeführt haben?

Die Bauherren hätten die Bläuebildung nie und nimmer verhindern können. Es ist nicht der Zweck einer Fensterwartung, Mängel an der Fensterkonstruktion bzw. einer Lackierung aufzuspüren. Das fällt in den Bereich des „Unterhaltes“.

Als „Wartung“ bezeichnet man den Aufwand, der zu treiben ist, um die Funktionsfähigkeit eines Bauteils zu gewährleisten. Als „Unterhalt“ werden die Maßnahmen bezeichnet, die ergriffen werden müssen, um verloren gegangene Eigenschaften wieder herzustellen. Betrachtet man beispielsweise die Bläuebildung an den Rollladenführungsleisten, so ist diese darauf zurückzuführen, dass deren Aufstandsflächen nicht ordnungsgemäß lackiert worden waren.

Sanierungsvorschlag

Ich habe vorgeschlagen, alle Fenster durch Elemente aus Merantiholz (oder Sipo, Swietenia ) mit deckendem Anstrich (möglicherweise farbig) zu ersetzen. Gleichwohl gilt auch hier, dass zuerst ein Konzept entwickelt werden muss, was mit den übrigen Fenstern geschehen soll, auch im Hinblick auf das Nachbarhaus. Wenn eine andere Farbe gewählt wird, muss die Farbgebung der Haustür berücksichtigt werden.

Empfehlung

Architekten und Bauherren, Bauträger und Fensterhersteller sollten ein ureigenstes Interesse an langlebigen Fenstern haben. Deshalb meine Empfehlung:

  • Achten Sie bei der Materialauswahl auf widerstandsfähige Hölzer.
  • Lassen Sie sich die Resistenzklasse nach DIN EN 350-2 nachweisen. Wägen Sie ab, ob Umweltschutzargumente eine Verringerung der Nutzungsdauer von Fenstern aus „einheimischen“ Hölzern aufwiegen.
  • Wählen Sie „sichere“ erprobte Beschichtungsstoffe und -systeme aus.
  • Vermeiden sie helle Farbtöne bei Lasuren.
  • Wenden Sie die „Rosenheimer Tabelle“ strikt an.
  • Geben Sie der deckenden Beschichtung in einer Glanzstufe den Vorzug.
  • Führen Sie Qualitätskontrollen durch. |

Fritz Jurtschat

Autor

Fritz Jurtschat, Tischlermeister und Innenarchitekt, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk sowie Fachbuch-Autor.

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