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Meisterpflicht in 12 Berufen wieder aktiv

 Abschließend wurde ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt. Der Bundesrat hatte gegen den Regierungsentwurf keine Einwendungen erhoben. Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung künftig wieder in mehr Handwerksberufen die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen. 

Die sogenannte Meisterpflicht war 2004 für 53 Gewerke abgeschafft worden. Jetzt wird sie für zwölf davon wieder eingeführt. Im Einzelnen sind dies Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass es sich dabei um Berufe mit hohen Sicherheitsanforderungen handelt beziehungsweise mit kulturell wertvollem Wissen, das weitergegeben werden soll.

Die Beschränkung auf zwölf Berufe begründete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit dem Europarecht, aber auch mit der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit. Beides erfordere besondere Begründungen für die Meisterpflicht. Das Gesetz solle aber in fünf Jahren evaluiert werden, und dann könnten möglicherweise auch weitere Gewerke aufgenommen werden. Grundsätzlich sagte Altmaier zu dem Gesetzentwurf, es gehe um Wertschätzung für das Handwerk, aber ebenso „um Qualität, Qualifizierung und um die Zukunft der Betriebe“.

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