Hilzinger
Seit diesem Sommer regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse für energetische Sanierungen an Fenster und Fassade neu: Für Hauseigentümer lohnt sich der Blick auf die Details, weil neue Fenster oder eine Dämmung Heizkosten senken und der Staat einen Teil der Investitionskosten übernimmt.
Den Weg zum Antrag erklärt
Vor dem Fenstertausch verweist der Verband Fenster + Fassade (VFF) auf die Reihenfolge beim Antrag: Erst kommt die Abstimmung mit dem Fachbetrieb. Danach folgt ein Auftrag unter Fördervorbehalt. Im nächsten Schritt lässt sich der Förderantrag stellen. Der Vertrag muss unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen.
VFF-Geschäftsführer Frank Lange erklärt: „Wer neue Fenster plant, sollte sich unbedingt vor Beginn der Arbeiten bei einem Fachbetrieb über die Förderung informieren. Nach der Abstimmung mit dem Fachbetrieb wird zunächst ein Auftrag unter Fördervorbehalt erteilt. Danach kann der Förderantrag gestellt werden. Der Vertrag muss dabei unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen. Nur so kann die staatliche Unterstützung auch tatsächlich genutzt werden.“
BEG staffelt den Zuschuss neu
Die Grundregel der BEG bleibt bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bestehen: Dazu zählen der Einbau neuer förderfähiger Fenster, Außentüren, Sonnenschutzsysteme und Wärmedämmung. Bei Investitionskosten von bis zu 30.000 Euro fördert der Staat diese Maßnahmen weiter mit 15 Prozent. Damit sind bis zu 4.500 Euro Zuschuss möglich.
Wer mehr investiert, kann mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) höhere förderfähige Ausgaben ansetzen. Der iSFP ist ein von einem Energieeffizienzexperten erstellter Plan. Er zeigt, mit welchen aufeinander abgestimmten Maßnahmen sich ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessern lässt.
Neu ist die Berechnung der Förderung. Der bisherige glatte Zuschuss weicht einem Staffelmodell. Kosten bis 30.000 Euro fördert die BEG wie obig genannt mit 15 Prozent. Für den Teil der Investition zwischen 30.000 und 60.000 Euro beträgt der Zuschuss 20 Prozent. Wer die maximal förderfähigen 60.000 Euro investiert, erhält damit insgesamt 10.500 Euro Zuschuss.
Mehrfamilienhäuser erhalten neue Grenzen
Auch bei Mehrfamilienhäusern ordnet die BEG die Förderung neu. Ohne iSFP gilt die Förderhöchstgrenze von 30.000 Euro nur noch für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohnung lassen sich jeweils 15.000 Euro als förderfähige Ausgaben ansetzen. Ab der siebten Wohnung sind es jeweils 8.000 Euro.
Mit iSFP steigen die maximal förderfähigen Ausgaben deutlich. Bei einem Gebäude mit zehn Wohneinheiten sind Zuschüsse von bis zu 20.550 Euro ohne und bis zu 47.150 Euro mit Sanierungsfahrplan möglich.
Eigentümer können Steuern absetzen
Neben den direkten Zuschüssen bleibt der Steuerbonus bestehen. Für begünstigte energetische Maßnahmen lassen sich insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abziehen. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro je Objekt.
Für dieselben Kosten lassen sich Förderzuschuss und Steuerbonus nicht kombinieren. Der VFF rät deshalb dazu, vor Beginn der Sanierung zu vergleichen, welcher Weg für das jeweilige Vorhaben günstiger ist.
Fördermittelassistent hilft
Eine erste Orientierung zu Programmen für Fenster, Türen und Fassaden bietet das Wissensportal „Fenster können mehr“. Der VFF-Fördermittelassistent listet Fördermaßnahmen auf, die am Projektstandort verfügbar sind. Die Seite hilft außerdem dabei, qualifizierte Fachbetriebe in der Nähe zu finden und zu kontaktieren. Zum Portal gelangen Sie hier.
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