Zwar verfolgt die PPWR wichtige Ziele wie die Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Aus Sicht von Tischler Schreiner Deutschland wurde die Verordnung jedoch unnötig komplex ausgestaltet. Zahlreiche Anforderungen müssen erst durch zusätzliche Leitlinien, Auslegungshilfen und FAQ-Dokumente erläutert werden. Dies führt zu wechselnden Interpretationen und immer wieder neuen Fragen bei der praktischen Umsetzung.
Hinzu kommt, dass die europäische Verordnung in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) flankiert wird. Für die Betriebe entsteht dadurch ein zusätzlicher Informations- und Prüfaufwand, um die jeweils geltenden Anforderungen einordnen und rechtssicher umsetzen zu können.
„Unsere Betriebe wollen Möbel bauen, Fenster montieren oder anspruchsvolle Innenausbauten realisieren und nicht immer neue Bürokratie bewältigen“, sagt TSD-Präsident Thomas Radermacher. „Die PPWR ist ein gutes Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regulierung in der betrieblichen Wirklichkeit an ihre Grenzen stößt und zur Belastung wird. Wenn wesentliche Auslegungsfragen erst kurz vor Inkrafttreten beantwortet werden und gleichzeitig weitere Erläuterungen notwendig bleiben, entsteht keine Klarheit, sondern zusätzlicher Aufwand. Der zwingend erforderliche und auch von der Politik versprochene Bürokratieabbau wird hier mal wieder ad absurdum geführt.“
Tischler Schreiner Deutschland werde die weitere Entwicklung der Verordnung und ihrer Auslegungshilfen weiterhin eng begleiten und sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regelungen einsetzen.
Hintergrund: Das Wichtigste zusammengefasst
Ab 12. August 2026 gelten neue EU-Regeln für Verpackungen – auch für beispielsweise Schutzfolien auf Fenstern. Die EU unterscheidet dabei zwischen zwei verschiedenen Verantwortlichen: dem "Erzeuger" (wer die Verpackung herstellen lässt) und dem "Hersteller" (wer sie in einem Land erstmals verkauft). Nur weil ein Name auf der Folie steht, heißt das nicht automatisch, dass dieser auch für alle Pflichten verantwortlich ist. Fensterbauer müssen prüfen: Wer hat welche Rolle? Denn je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten – von der Produktsicherheit bis zur Registrierung bei Behörden.
5 Punkte, die Fensterhersteller beachten müssen
- Prüfen Sie Ihre Rolle: Steht Ihr Name auf der Schutzfolie, sind Sie aus rechtlicher Sicht "Erzeuger" und müssen für die Produktsicherheit der Verpackung sorgen. Ob Sie zusätzlich "Hersteller" sind, hängt davon ab, wo Sie die Fenster erstmals verkaufen.
- Vollständige Angaben machen: Wenn Ihr Name auf die Folie muss, reicht der Name allein nicht aus – Sie müssen auch Ihre Postanschrift angeben, per Aufdruck, QR-Code oder in den Begleitpapieren.
- Vorsicht beim Umpacken: Folieren Sie Fenster um oder packen sie neu ein, werden Sie automatisch zum verantwortlichen "Erzeuger" und "Hersteller" für diese neue Verpackung – mit allen Pflichten.
- Registrierung nicht vergessen: Als "Hersteller" müssen Sie sich in jedem Land registrieren lassen, in dem Sie Fenster erstmals verkaufen. Ohne Registrierung dürfen Sie nicht liefern.
- Rechtzeitig vorbereiten: Die neuen Regeln gelten ab 12. August 2026, Strafen können ab Februar 2027 verhängt werden. Klären Sie bis dahin mit einem Anwalt, welche Rollen und Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.