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Bundesverband Flachglas (BF), Teil 02/03

DIN 18008: Das ändert sich 2026 

GW: Die DIN 18008 wurde in den letzten beiden Jahren in mehreren Teilen überarbeitet, unter anderem Teil 3 (punktförmig gehaltene Konstruktionen), Teil 4 (absturzsichernde Verglasungen) und Teil 5 (begehbare Verglasungen). Welche Änderungen halten Sie für besonders relevant – und wo gibt es in der Praxis noch Unsicherheiten?

Schäfer: Die gravierendsten Änderungen finden sich in Teil 4. Hier wurden die Absturzkategorien erweitert bzw. konkretisiert (A1, A2, A3) und neue Ausfallszenarien für Konstruktionen ohne wirksamen Kantenschutz definiert. Wenn der Kantenschutz fehlt, muss nun beispielsweise bei Kategorie A im rechnerischen Nachweis (GZT-A) zwingend der Bruch der beiden äußeren Glasschichten angenommen werden. Das bedeutet für die Praxis, dass in solchen Fällen oft zwingend ein 3-fach-VSG eingesetzt werden muss. Im Teil 3 (punktförmig) wurde der Anwendungsbereich um Senkkopfhalter erweitert und bei Bohrungen von Tellerhaltern ist ein geringerer Randabstand (5T) ohne Reduzierung der Festigkeit nun zulässig. Außerdem beinhaltet Teil 3 einen eigenen Anhang zu Ganzglasanlagen, der dem Verarbeiter die Ausführung bauordnungsrechtlich korrekter Konstruktionen ermöglicht. Der Teil 5 zur Begehbarkeit erfuhr hingegen primär redaktionelle und formelle Anpassungen.

GW: Mit den Teilen 1 und 2 wurde der Anwendungsbereich auf die Schadensfolgeklassen 1 bis 3 nach EN 1990 erweitert, und die Resttragfähigkeit hat einen größeren Stellenwert bekommen. Wie wirkt sich diese Erweiterung in der praktischen Bemessung aus?

Schäfer: In der Regel werden Hochbauten in Deutschland in die Schadensfolgeklasse CC2 eingestuft. Die detailliertere Einbindung dieser Klassen erlaubt nun aber auch gezielte Nachweiserleichterungen: Für kleinformatige Isoliergläser unter 2 m² darf mit einer planmäßig erhöhten Bruchwahrscheinlichkeit (faktisch unterhalb von CC2) gerechnet werden. Die Resttragfähigkeit wurde gestärkt, indem der "allgemeine Resttragfähigkeitsversuch" definiert wurde. Für die Praxis bedeutet das: Solange das verwendete Verbund-Sicherheitsglas (VSG) die Anforderungen nach Anhang B.2 der DIN 18008-1 oder alternativ nach Anlage A 1.2.7/2 der MVVTB erfüllt, gelten bestimmte Standard-Konstruktionen ohne weitere aufwendige Bauteilversuche als resttragfähig.

GW: Seit der Überarbeitung 2020 ist die frühere Nachweiserleichterung für Glasflächen unter 1,6 m² ersatzlos entfallen. Wie hat sich die Branche darauf eingestellt – und welche Bedeutung haben hier ergänzende Tools wie die ift-Typenstatik VE-15?

Schäfer: Die 1,6 m²-Regel wurde zwar gestrichen, aber dafür wurde die Nachweiserleichterung für Scheiben < 2m² in der DIN 18008-2 ergänzt. Um der Praxis hier eine weitere Erleichterung an die Hand zu geben, wurde hier die verbandsübergreifende ift-Richtlinie VE-15/1 entwickelt. Dieses Tool stellt eine vom DIBt geprüfte und freigegebene Typenstatik dar. Mit den 39 enthaltenen Bemessungsdiagrammen können Fensterbauer und Glaser ihre Isoliergläser rechtssicher und ohne die Kosten für einen Statiker und Prüfstatiker dimensionieren, was den Arbeitsalltag enorm erleichtern kann.

Die Fragen stellte Matthias Rehberger

Ausblick auf Teil 3: Im dritten und letzten Teil des Interviews geht der Blick nach vorn: Steffen Schäfer erläutert den Stand des kommenden Eurocode Glas (EC 10), spricht über die Auswirkungen auf die deutsche Glasbranche und beantwortet die Frage, worauf Verarbeiter beim Übergang zwischen DIN 18008, ift-Typenstatik und Eurocode achten sollten. Auch das Dauerthema thermisch induzierter Glasbruch wird angesprochen.