Die neue Bundesregierung hat mit dem Haushaltsplan 2025 und einer Reihe von Initiativen deutliche Signale für die Bauwirtschaft gesetzt. Für den sozialen Wohnungsbau sind bis 2029 insgesamt 23,5 Milliarden Euro vorgesehen – eine Rekordsumme, die auch dem Fenster- und Fassadenbau neue Aufträge bringen dürfte. Die Städtebauförderung wird verdoppelt, und die für energetische Sanierungen wichtige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wächst um rund eine Milliarde Euro auf gut 15 Milliarden Euro.
Thomas Drinkuth, Leiter des Hauptstadtbüros der Glasindustrie, des Fenster- und Fassadenbaus und der Sonnenschutz- und Automationsindustrie RTG, bewertet die Maßnahmen positiv: "Genau das braucht die Bauwirtschaft jetzt: Einen verlässlichen politischen Rahmen und neue Möglichkeiten für einfacheres, schnelleres Bauen."
Neben den direkten Fördermitteln setzt die Regierung auch auf strukturelle Verbesserungen. Der im Bundestag beschlossene "Investitionsbooster" ermöglicht bis 2027 eine 30% Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Ab 2028 folgt eine sinkende Körperschaftssteuer. Diese Maßnahmen sollen der gesamten Wirtschaft zugutekommen und einen positiven Rahmen für Bauinvestitionen schaffen.
Neue Baugebiete, vereinfachte Prozesse
Zusätzlich hat das Bundeskabinett eine Novelle des Baugesetzbuches ("Bauturbo") beschlossen, die den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Baugebieten verschafft und weitere Prozessvereinfachungen beinhaltet. Ergänzende Förderprogramme wie "Jung kauft alt", "Gewerbe zu Wohnen" oder "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" werden aus dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz finanziert.
Aus diesem Sondervermögen fließen zudem Milliardenmittel an die Kommunen, die damit unter anderem in die Sanierung von Schulen oder Krankenhäusern investieren können – ein weiteres potenzielles Auftragsfeld für die Fenster- und Fassadenbranche.
"Insgesamt wird deutlich, dass die neue Bundesregierung die Relevanz der Bauwirtschaft versteht - für die Konjunktur in Deutschland, für das Schaffen von ausreichendem Wohnraum und für den Klimaschutz. Die Impulse stimmen. Wichtige Themen aus dem Koalitionsvertrag stehen aber noch aus", erklärt Drinkuth weiter.
Als noch ausstehende Maßnahmen nennt er die Wiederaufnahme der Förderung für EH55-Gebäude, Steuererleichterungen für Neubauten und Sanierungen sowie insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung vererbter Immobilien.
Bei der angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes mahnt Drinkuth zur Vorsicht: "Das letzte, was der Markt jetzt braucht, wäre eine erneute Verunsicherung, wie sie beispielsweise eine Fortsetzung der Heizungsdebatte schaffen könnte. Das Ziel muss daher eine pragmatische, geräuscharme Weiterentwicklung des Gesetzes sein." Er empfiehlt, die anstehende Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie und die von der Bundesregierung gewünschten Anpassungen in einem Durchgang zu erledigen.