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Neue Normen und Richtlinien berücksichtigt

Wichtige Merkblätter des VFF wurden jetzt überarbeitet

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäude und deren Bauteile gestellt, die über energetische Kennwerte angegeben werden. Die wichtigen Kennwerte sind für verglaste Bauteile der U-Wert und g-Wert, die durch europäisch vereinheitlichte Verfahren ermittelt werden. Das neue VFF-Merkblatt ES.01: 2021-04 „Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden“ beschreibt, was dabei zu berücksichtigen ist.

Dazu werden sowohl die Kennwerte einzelner Komponenten, wie auch der Bauteile Fenster, Türen und Vorhangfassaden ausführlich erläutert. Das Merkblatt informiert auch zu Lichtbändern und Lichtkuppeln. In einem Kapitel finden sich Erläuterungen zu der Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren und Fassaden und in den Anhängen finden sich u. a. auch Angaben zur Beurteilung von Kennwerten nach früheren Verfahren.

Das Merkblatt ES.01 wurde redaktionell unter Berücksichtigung der korrigierten Norm EN ISO 10077-1: 2020 und der Umstellung von EnEV auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Die Solargewinnkoeffizienten SF zur Bestimmung äquivalenter U-Werte wurden an aktuelle Forschungsergebnisse des IBH angepasst.

In dem Kapitel 7.5 „Produktfamilien zur Deklaration der Konformität“ wurde zur Klarstellung ein Hinweis auf die Berücksichtigung erforderlicher Zuschläge nach Kapitel 7.7 ergänzt, wenn der U-Wert anhand des Referenzfensters bestimmt wird. Bei Teilungen innerhalb eines Fensters (z. B. bei Dreh-Kipp-Fenster mit Oberlicht) sind die teilenden Rahmenprofile wie glasteilende Sprossen zu bewerten und bei der Ermittlung des UW-Wertes zu berücksichtigen.

Das Merkblatt wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Wärmeschutz in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen überarbeitet und durch den Technischen Ausschuss des VFF zur Veröffentlichung freigegeben. Das Merkblatt ist Ersatz für die Ausgabe vom Juli 2018.

So wird der Schall eingedämmt

Das neue VFF-Merkblatt Schall.01: 2021-04 „Schallschutz mit Fenstern, Türen und Fassaden“ wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Schallschutz in Zusammenarbeit mit dem ift und dem Bundesverband Flachglas überarbeitet und an die aktuelle Normung angepasst. Das Merkblatt ist Ersatz für die Ausgabe von 2017.

Schallschutz ist zwingend notwendig, da Lärm aus Komfortgründen unerwünscht ist, die Leistungsfähigkeit nachteilig beeinflusst und sogar gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen haben kann. Ein ausreichender Schallschutz sollte daher nicht vernachlässigt werden.

Neben Begriffsbestimmungen zum Schallschutz erläutert das 36-seitige Merkblatt kennzeichnende Größen und gesetzliche Grundlagen sowie wichtige Normen und Regelwerke. Erklärungen zur Schallübertragung und zu den verschiedenen Einflüssen auf die Schalldämmung von Bauteilen fördern das Verständnis für Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes.

In einem Kapitel zur Projektierung und Planung wird die Festlegung der Anforderungen an die Luftschalldämmung und Flankenschalldämmung beschrieben, während in weiteren Kapiteln die Ermittlung der Schalldämmung von Außenbauteilen sowie Bedeutung von Gütesicherung und Qualitätskontrolle behandelt werden. Abschließend werden in den Anhängen verschiedene Berechnungsbeispiele angegeben.

Einige beispielhaft ausgewählte Änderungen sind:

  • Berücksichtigung der aktuellen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) mit den Normausgaben DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01.
  • Neues Kapitel zu DIN 4109-5:2020-08 (erhöhte Anforderungen) wurde eingefügt.
  • Zur Begriffsbestimmung „Schallpegel“ wurde eine Erläuterung für dB(A) aufgenommen.
  • Neues Rechenverfahren der DIN 4109-2: 2018-01 zur Ermittlung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen wird beschrieben.
  • Auswahl standardisierter Schalldämmwerte für Mehrscheibenisolierglas wurde um 3-fach Aufbauten erweitert.
  • Damit die Toleranzen geklärt sind

    Das neue VFF-Merkblatt TOL.01: 2021-04 „Toleranzen im Fenster-, Türen- und Fassadenbau“ wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Toleranzen in Zusammenarbeit mit dem ift, Tischler Schreiner Deutschland und dem UBF - Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V. überarbeitet. Das Merkblatt ist Ersatz für die Ausgabe von 2020. Es beschreibt Bauteil- und Montagetoleranzen für Sollmaße als Vorgabemaß laut Planung von Fenster, Türen und Fassaden gleich welchen Materials, die bereits bei der Planung des Bauwerks berücksichtigt werden müssen.

    Das Merkblatt TOL.01 wurde an verschiedenen Stellen zur Klarstellung redaktionell bearbeitet und bezieht sich jetzt auch für die Begrenzungen der Abweichungen von Nennmaßen von Öffnungen für (Innen-)Türen in Wänden auf die Festlegungen der DIN 18100 „Wandöffnungen für Türen“, in der noch immer durch 125 teilbaren Baurichtmaße gebräuchlich sind. Auch erfolgt ein Hinweis, dass systembedingt geringere Toleranzen aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Bauteils (z. B. bei großen Hebe-Schiebetüren) erforderlich sein können, wozu die Möglichkeit besteht, erhöhte Genauigkeiten zu vereinbaren.

    In einem neuen Kapitel „Hinweise zu Ausschreibung und vertraglichen Vereinbarungen“ wird jetzt verdeutlicht, dass erhöhte Toleranzanforderungen an die Produkte und Leistungen in einer separaten Position beschrieben werden müssen und ein pauschaler Verweis auf das Merkblatt nicht genügt. Es gibt auch einen Hinweis zur Ausführungsplanung, dass größere Toleranzen im Gebäudebestand zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen können.

    Neben ergänzenden Hinweisen auf weiterführende Publikationen (VFF Merkblatt TBV.01 und UBF-Merkblatt TOL.02) erfolgte auch die geringfügige Überarbeitung einiger Abbildungen.

    So gelingt die absturzsichernde Verglasung

    Das neue VFF-Merkblatt V.01: 2021-04 „Absturzsichernde Verglasungen - Fenster und Fassaden mit absturzsichernder Funktion“ wurde in der gleichnamigen VFF-Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit einigen Organisationen umfangreich überarbeitet und ist Ersatz für die Ausgabe vom Juli 2013.

    Die Inhalte wurden an die Umstrukturierung der bauaufsichtlichen Regelsetzung mit den unterschiedlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen und an die Bedingungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) angepasst.

    Weiterhin wurde das Merkblatt erweitert um weitere Kapitel mit Angaben zur Nachweisführung der Lastableitung bis in den tragenden Baugrund. Auch wird in einem neuen Kapitel die besondere Situation von öffenbaren und absturzsichernden Bauelementen beschrieben. Neue Forschungsergebnisse finden ebenfalls Berücksichtigung.

    Einige beispielhaft ausgewählte Änderungen sind:

  • Erweiterung des Titels, da die gesamte Nachweiskette betrachtet wird,
  • Anpassung der Inhalte an die erfolgte Umstrukturierung der bauaufsichtlichen Regelsetzung,
  • Neues Kapitel „Befestigung absturzsichernder Bauteile am Baukörper“,
  • Neues Kapitel: „Öffenbare und absturzsichernde Bauelemente“.
  • Jedes VFF-Mitglied und jede beteiligte Organisation erhalten kostenlose und personalisierte PDF-Exemplare der Merkblätter zur internen Verwendung. Der Vertrieb erfolgt über den Beuth-Verlag.

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