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Neue RAL-Richtlinie: Drehbeschläge können jetzt bis 180° geprüft werden

Das Prüfinstitut Velbert (PIV) erweitert sein Testangebot für Fensterbeschläge um eine wichtige Funktion: Ab sofort können Drehbeschläge und Drehkippbeschläge auch bei 180° Drehöffnungsstellung mit verdeckt liegender Bandseite geprüft werden. Möglich macht dies die überarbeitete RAL-Richtlinie RAL-GZ 607/3 der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge.

Die Revision der RAL-Richtlinie „RAL-GZ 607/3 Drehbeschläge und Drehkippbeschläge" wurde in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachleuten und Gremien erfolgreich vorgenommen. Wichtigster Punkt: Sie wurde um den optionalen Prüfbereich bis 180° Drehöffnungsstellung bei verdeckt liegender Bandseite ergänzt.

Neue Prüftechnik bereits bestellt

Das PIV wird sein Prüfangebot entsprechend der Anpassungen erweitern. Ein entsprechender Prüfstand wurde bereits bestellt und steht in Kürze zur Verfügung. Damit können Beschlaghersteller ihre Produkte künftig auch bei extremen Öffnungsstellungen testen lassen.

Gleichzeitig wurden die Kennzeichnungsbestimmungen aktualisiert und entsprechend den aktuellen RAL-Vorgaben angepasst. Die Gütegemeinschaft und das PIV sind überzeugt, dass diese Überarbeitung dazu beitragen wird, die Qualität in diesem Bereich weiter zu fördern und den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden.

PIV als Kernkompetenz-Zentrum für Beschlagsprüfung

Die Prüfung von Fensterbeschlägen ist seit der Gründung des Prüfinstituts einer der Kernkompetenzbereiche. Drehkippbeschläge werden nach der EN 13126-8 geprüft. Die Prüfung besteht aus einem Dauertest der Drehkippfunktionen sowie diverser Belastungstests, wie beispielsweise dem Falzhindernistest und dem Leibungstest.

Für Drehkippbeschläge bietet das PIV zudem die Prüfung nach dem RAL Gütezeichen an. Die RAL Richtlinie RAL-GZ 607/3 verbindet zwei wichtige Normen in einem Prüfvorgang: die EN 13126-8 (Drehkipp-, Kippdreh- und Dreh-Beschläge) und EN 1191 (Dauertest für ganzheitliche Fenster und Türen). Das RAL Gütezeichen ist mit einer Überwachung der Fertigungsstätte durch das PIV verbunden und bildet die Grundlage für die Austauschbarkeit der Beschläge.

Neben den Beschlägen für Drehkippfenster können im PIV auch andere Fensterbeschlagtypen geprüft werden, wie zum Beispiel Hebeschiebebeschläge, Faltschiebebeschläge und Beschläge für Wendefenster.

Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) nimmt neben mechanischen Produktprüfungen an Schlössern und Beschlägen sowie an Fenstern und Türen auch Prüfungen der Mechatronik vor. Das Institut prüft, zertifiziert und überwacht seit 1978 Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert.