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EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Handwerkliche Fensterhersteller erleben EU-Bürokratie-Tsunami

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Normungsauftrag für Fenster und Türen, der derzeit noch mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt wird, überfordert nach Auffassung von Tischler Schreiner Deutschland die handwerklichen Hersteller deutlich.

Während vor 25 Jahren lediglich Fenster mit Anforderungen an den Schall- oder Wärmeschutz einer regulatorischen Kennzeichnung (Ü-Zeichen) unterlagen, stehen heute rund 60 technische sowie 39 Nachhaltigkeitsanforderungen im Raum. Darüber hinaus muss für 175 verschiedene gefährliche Substanzen geprüft werden, ob sie in den Produkten enthalten sind. Diese Doppelregelungen – auch im Hinblick auf REACH – führen zu hochkomplexen Leistungs- und Konformitätserklärungen (DoPC) sowie erweiterten allgemeinen Produktinformationspflichten (GPI), die den Produkten hinsichtlich Umgang und Sicherheit beizufügen sind.

 Tischler Schreiner Deutschland sieht in der Forcierung dieser komplexen Anforderungen einen unnötigen Zeitdruck seitens der Europäischen Kommission und fordert angesichts der Tragweite der neuen Regelungen einen sachgerechten Umgang bei der Umsetzung. „Wir brauchen Lösungen, die den handwerklichen Betrieben gerecht werden“, betont Thomas Radermacher, Präsident von Tischler Schreiner Deutschland.

„Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“, so Dr. Katharina Gamillscheg, Hauptgeschäftsführerin von Tischler Schreiner Deutschland. „Es braucht Zeit und vor allen Dingen neue Ansätze. Bei auftragsbezogener Fertigung, oft mit Losgröße 1, wie sie in Deutschland tägliche Praxis ist, kann diese Datenflut nicht zielführend sein.“

Auch die derzeit auf Druck der Verbände diskutierten Erleichterungen der Europäischen Kommission bewertet der Verband kritisch. „Sie sind keine wirkliche Lösung“, sagt TSD-Präsident Radermacher. Sie zeigen vielmehr, dass die Europäische Kommission die Problematik selbst erkannt habe. So werde unter anderem diskutiert, zur Reduzierung der Leistungs- und Konformitätserklärungen pauschal die schlechtesten Leistungswerte anzugeben.

 „Der unglückliche Vorschlag – allein um offizielle Regularien zu erfüllen – ist die Angabe des schlechtesten Wertes“, so Radermacher weiter. „Wir leben in einer Gesellschaft, in der Wettbewerb und Leistung zählen. Gerade mit Blick auf die energetische Effizienz und das Erneuerungspotenzial im Gebäudebestand müssen wir wirtschaftlich argumentieren können. Andernfalls werden auch die Energieziele der Bundesregierung nicht erreicht.“

 Tischler Schreiner Deutschland begleitet die Weiterentwicklung der europäischen Bauproduktenverordnung seit mehr als 20 Jahren intensiv. Ziel des Verbandes ist es, vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Anforderungen handwerksgerechte Lösungen zu schaffen und das Verständnis für das Handwerk als tragende Säule der deutschen Wirtschaft zu stärken.