Der neue Prüfstand entspricht der kürzlich angepassten RAL-GZ607/3 und erfüllt die DOEB-Richtlinie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge. Somit kann das PIV jetzt Prüfungen durchführen, die über die Norm EN 13126-8:2017 hinausgehen – diese umfasst lediglich Prüfungen bis zu einem 90°-Öffnungswinkel.
"Mit dem Zuwachs erweitert das PIV sein Angebot um eine weitere Prüfmöglichkeit, welche die langfristige Funktionssicherheit, Belastbarkeit und höchste Anforderung an die Qualität von Fenstern sicherstellt", heißt es in der Pressemitteilung des Instituts.
Die erweiterten Testmöglichkeiten kommen zu einem wichtigen Zeitpunkt: Moderne Fensterbeschläge ermöglichen zunehmend größere Öffnungswinkel, die über die bisherigen Normvorgaben hinausgehen. Der neue Prüfstand kann die Dauerfunktion solcher Beschläge unter realistischen Bedingungen testen und damit zur Qualitätssicherung beitragen.
Das PIV prüft, zertifiziert und überwacht seit 1978 Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen. Das Institut ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert, wodurch die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert werden. Zudem verfügt das PIV über eine Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 und ist als notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung anerkannt.
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge ist der Zusammenschluss qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister im Bereich Schlösser und Beschläge. Sie ist berechtigt, das RAL Gütezeichen zu verleihen, das Verbrauchern qualitativ hochwertige Produkte garantiert.