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ProHolzfenster macht sich stark für neue Unternehmensform

Bei dieser neuen Unternehmensform würden Anteile zum Nennwert weitergegeben – nicht notgedrungen an genetisch Verwandte, sondern innerhalb einer Art „Werte- und Fähigkeiten-Familie“. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Der Bundesverband ProHolzfenster ist einer von 22 Wirtschaftsverbänden, die in einem gemeinsamen Papier die baldige Einführung der Rechtsform fordern und klare Eckpunkte umreißen.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“ Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, eine GmgV, so die Verbände. Die Herausforderung sei nur dann geschafft, „wenn eine unbürokratische, einfache Lösung, eine eigenständige Rechtsform etabliert wird, die von Unternehmern ohne große Beratung umgesetzt werden kann“, heißt es in dem veröffentlichten Papier.

Lösungsoption für das drängende Nachfolge-Problem

Insbesondere für das drängende Nachfolge-Problem im deutschen Mittelstand verspricht eine eigenständige neue Rechtsform Abhilfe. Laut KfW stehen aktuell 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie, 190.000 drohen zu scheitern. Diesen drohe die Auflösung. Oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert. Die GmgV böte Unternehmen die Möglichkeit, den Pool potenzieller Nachfolger erheblich zu erweitern und die Unternehmensnachfolge unabhängig von der genetischen Familie oder der individuellen Vermögenslage zu gestalten, indem Anteile zum Nennwert weitergegeben würden und nicht vererbbar wären.

Schon vor zwei Jahren hatte eine repräsentative Allensbach-Umfrage ergeben, dass fast drei Viertel (72 %) der Familienunternehmen in Deutschland eine solche Rechtsform begrüßen würden.

Auch für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen aus dem Holzfensterbau böte die GmgV mehr Gestaltungsfreiheit, Unternehmen unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig aufzubauen, indem Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen.

Das sind die Kernelemente der neuen Rechtsform

Die Verbände umreißen vier Eckpunkte, die ihrer Meinung nach für eine neue Rechtsform unabdinglich sind:

  • eine „unabänderliche Vermögensbindung“,
  • ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert,
  • eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und Zwecke sowie
  • die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands. 
  • Vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und die Weitergabe zum Nennwert machen die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen.

    Kein Steuersparmodell

    Zudem sei die Rechtsformsteuerrechtlich genauso zu behandeln wie alle anderen Rechtsform und dürfe keinesfalls als Steuersparmodell missbraucht werden können. „Die GmgV würde den Kanon der Rechtsformen ergänzen, keine andere Rechtsform ersetzen oder schlechter stellen.“ Sie fungiere dann als eine wichtige Option zur Stärkung der Vielfalt, des Wettbewerbs und der Innovationskraft. 

    „Wir sehen in der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsform, der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV), eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, heißt es in dem Papier.

    Das sieht auch Kai Pless, Geschäftsführer des Bundesverbands ProHolzfenster (BPH) so: „Für viele Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen im Holzfensterbau ist die Nachfolgefrage bereits heute akut. Traditionsreichen und lokal verwurzelten Herstellern droht die Auflösung, weil sie keine Nachfolgerin oder Nachfolger für die Fortführung ihrer Betriebstätigkeit finden. Die neue Rechtsform der Gesellschaft mit dem gebundenen Vermögen (GmgV) würde geeignete Kandidaten für die Nachfolge auch ohne Zugang zu Finanzierungskapital dazu befähigen, selbständige Betriebe zu erhalten und zum Wohle aller Anspruchsgruppen zu gestalten.“

    Chefredakteur Daniel Mund
    Lesen Sie in der nächsten Ausgabe mein ausführliches und exklusives Interview mit dem neuen BPH-Geschäftsführer Kai Pless. Darin verrät er, wie er die Professionalisierung des Verbandes weiter vorantreiben möchte.