Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Bundesverband Flachglas (BF), Teil 01/03

Achtung: Diese Änderungen der DIN 18008 können Stolperfallen werden

Die Glasbranche steht vor weitreichenden normativen Veränderungen: Mit dem bevorstehenden Eurocode Glas, der Überarbeitung der DIN 18008 zu einer Anwendungsnorm ergänzend zum neuen Eurocode Glas (EC 10) sowie den aktuell überarbeiteten Teilen 3–6 der DIN 18008 verändern sich die Rahmenbedingungen für die Glasbemessung spürbar. Dazu gibt es das komplett überarbeitete Merkblatt des BF 019/2015 AE2, das die Teile 1 bis 6 der aktuellen DIN 18008 zusammenfasst und erläutert und auch Informationen zum kommenden Eurocode Glas gibt.

Im ersten Teil unseres Interviews mit Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, geht es um die Hintergründe und Inhalte des neuen Merkblatts.

GW: Herr Schäfer, im März 2026 ist das aktualisierte BF-Merkblatt 019/2015 zur Glasbemessung mit Änderungsindex 2 erschienen. Was waren die Gründe für diese Überarbeitung?Schäfer: Normen und Regelwerke unterliegen üblicherweise einer 5-jährigen Aktualitätsprüfung, um technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Es wurden in diesem Zuge die Teile 3 bis 5 der DIN 18008 weitreichend überarbeitet und im Dezember 2024 veröffentlicht, Teil 6 folgte Anfang 2026. Diese neuen normativen Grundlagen, aber auch die notwendige Abgrenzung zur DIN EN 16612 und die Vorbereitung auf den kommenden Eurocode 10 machten eine umfassende Überarbeitung des Leitfadens zwingend erforderlich.WICHTIG: Aktuell sind die neuen Teile 3-6 noch nicht in der MVVTB veröffentlicht. Hier also immer die länderspezifischen VVTB im Auge behalten.

GW: Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen inhaltlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung, und welche Punkte profitieren am stärksten von der neuen Praxisorientierung?

Schäfer: Der alte Leitfaden (Änderungsindex 1) war sehr theorie- und tabellenlastig; er gab primär die Normvorgaben wieder, ohne hilfreiche Erklärungen zu liefern. In der überarbeiteten Fassung haben wir in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Ruth Kasper die Anzahl der Hinweise und Kommentare deutlich erhöht. Wir belassen es nicht bei reinen Tabellen, sondern ordnen jede Regel ein, erläutern die Ausführungsdetails und geben konkrete Praxistipps zu Fehlerquellen.GW: Der Leitfaden bündelt jetzt Inhalte aus verschiedenen anderen Merkblättern. Welche Vorteile entstehen dadurch konkret für Verarbeiter und Planer im Tagesgeschäft?Schäfer: Die Bündelung ist ein enormer Effizienzgewinn. Das neue Merkblatt ersetzt eine ganze Reihe von BF-Informationen. Anwender haben jetzt ein zentrales Dokument und das ermöglicht eine viel schnellere Orientierung, erhöht die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte und unterstützt unsere Mitglieder direkt bei der normgerechten Planung und einer fachlich kompetenten Kundenberatung.GW: Vogelschutzgläser sind nach wie vor in der Debatte, wie ist hier der Stand bei den Regelwerken?Schäfer: Das Thema Vogelschutzglas ist wichtig und wird in der Branche immer noch intensiv diskutiert. Und es bleibt ein Thema, das oft stark projektspezifisch und baurechtlich individuell gelöst werden muss. In der Praxis hängt es meiner Meinung nach immer noch an der finalen Umsetzung. Oft wird die Anforderung aus Kostengründen nur noch auf „optional" zurückgestuft. In Bezug zur DIN 18008 und dem vorliegenden Leitfaden, gibt es dazu keine spezifischen, vertieften statischen Sonderregeln, die über die Standardbetrachtung von beschichteten oder siebbedruckten Gläsern hinausgehen.Ausblick auf Teil 2Im zweiten Teil des Interviews rückt die überarbeitete DIN 18008 selbst in den Fokus: Steffen Schäfer erläutert die zentralen Änderungen in den Teilen 3, 4 und 5, spricht über neue Absturzkategorien, die Bedeutung der Resttragfähigkeit sowie die praktische Relevanz der ift-Typenstatik VE-15/1.Teil 2: DIN 18008 2026 im FokusEinleitungNachdem im ersten Teil des Interviews das neue BF-Merkblatt 019/2015 AE2 im Mittelpunkt stand, geht es nun um die inhaltlichen Änderungen der DIN 18008 selbst. In den vergangenen beiden Jahren wurden mehrere Teile der Norm überarbeitet – mit teils weitreichenden Konsequenzen für Bemessung, Ausführung und Nachweisführung. Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, ordnet die wichtigsten Neuerungen ein und erläutert, worauf Verarbeiter in der Praxis besonders achten sollten.GW: Die DIN 18008 wurde in den letzten beiden Jahren in mehreren Teilen überarbeitet, unter anderem Teil 3 (punktförmig gehaltene Konstruktionen), Teil 4 (absturzsichernde Verglasungen) und Teil 5 (begehbare Verglasungen). Welche Änderungen halten Sie für besonders relevant – und wo gibt es in der Praxis noch Unsicherheiten?Schäfer: Die gravierendsten Änderungen finden sich in Teil 4. Hier wurden die Absturzkategorien erweitert bzw. konkretisiert (A1, A2, A3) und neue Ausfallszenarien für Konstruktionen ohne wirksamen Kantenschutz definiert. Wenn der Kantenschutz fehlt, muss nun beispielsweise bei Kategorie A im rechnerischen Nachweis (GZT-A) zwingend der Bruch der beiden äußeren Glasschichten angenommen werden. Das bedeutet für die Praxis, dass in solchen Fällen oft zwingend ein 3-fach-VSG eingesetzt werden muss. Im Teil 3 (punktförmig) wurde der Anwendungsbereich um Senkkopfhalter erweitert und bei Bohrungen von Tellerhaltern ist ein geringerer Randabstand (5T) ohne Reduzierung der Festigkeit nun zulässig. Außerdem beinhaltet Teil 3 einen eigenen Anhang zu Ganzglasanlagen, der dem Verarbeiter die Ausführung bauordnungsrechtlich korrekter Konstruktionen ermöglicht. Der Teil 5 zur Begehbarkeit erfuhr hingegen primär redaktionelle und formelle Anpassungen.GW: Mit den Teilen 1 und 2 wurde der Anwendungsbereich auf die Schadensfolgeklassen 1 bis 3 nach EN 1990 erweitert, und die Resttragfähigkeit hat einen größeren Stellenwert bekommen. Wie wirkt sich diese Erweiterung in der praktischen Bemessung aus?Schäfer: In der Regel werden Hochbauten in Deutschland in die Schadensfolgeklasse CC2 eingestuft. Die detailliertere Einbindung dieser Klassen erlaubt nun aber auch gezielte Nachweiserleichterungen: Für kleinformatige Isoliergläser unter 2 m² darf mit einer planmäßig erhöhten Bruchwahrscheinlichkeit (faktisch unterhalb von CC2) gerechnet werden. Die Resttragfähigkeit wurde gestärkt, indem der "allgemeine Resttragfähigkeitsversuch" definiert wurde. Für die Praxis bedeutet das: Solange das verwendete Verbund-Sicherheitsglas (VSG) die Anforderungen nach Anhang B.2 der DIN 18008-1 oder alternativ nach Anlage A 1.2.7/2 der MVVTB erfüllt, gelten bestimmte Standard-Konstruktionen ohne weitere aufwendige Bauteilversuche als resttragfähig.GW: Seit der Überarbeitung 2020 ist die frühere Nachweiserleichterung für Glasflächen unter 1,6 m² ersatzlos entfallen. Wie hat sich die Branche darauf eingestellt – und welche Bedeutung haben hier ergänzende Tools wie die ift-Typenstatik VE-15?Schäfer: Die 1,6 m²-Regel wurde zwar gestrichen, aber dafür wurde die Nachweiserleichterung für Scheiben < 2m² in der DIN 18008-2 ergänzt. Um der Praxis hier eine weitere Erleichterung an die Hand zu geben, wurde hier die verbandsübergreifende ift-Richtlinie VE-15/1 entwickelt. Dieses Tool stellt eine vom DIBt geprüfte und freigegebene Typenstatik dar. Mit den 39 enthaltenen Bemessungsdiagrammen können Fensterbauer und Glaser ihre Isoliergläser rechtssicher und ohne die Kosten für einen Statiker und Prüfstatiker dimensionieren, was den Arbeitsalltag enorm erleichtern kann.Ausblick auf Teil 3Im dritten und letzten Teil des Interviews geht der Blick nach vorn: Steffen Schäfer erläutert den Stand des kommenden Eurocode Glas (EC 10), spricht über die Auswirkungen auf die deutsche Glasbranche und beantwortet die Frage, worauf Verarbeiter beim Übergang zwischen DIN 18008, ift-Typenstatik und Eurocode achten sollten. Auch das Dauerthema thermisch induzierter Glasbruch wird angesprochen.Teil 3: Der kommende Eurocode GlasEinleitungIm dritten Teil des Interviews mit Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, richtet sich der Blick auf die kommenden europäischen Regelwerke. Der Eurocode Glas (EC 10) wird die Bemessung von Glaskonstruktionen künftig auf europäischer Ebene harmonisieren und mittelfristig die nationalen Normen wie die DIN 18008 ablösen. Was das für die deutsche Glasbranche bedeutet, wie sich Verarbeiter darauf vorbereiten können und welche offenen Fragen es beim Thema thermisch induzierter Glasbruch noch gibt, erläutert Schäfer im Folgenden.GW: Der Eurocode Glas befindet sich seit Längerem in Vorbereitung. Was steckt dahinter und wie weit ist das Vorhaben aktuell, und wann ist realistisch mit einer Einführung in Deutschland zu rechnen?Schäfer: Der Eurocode 10 (DIN EN 19100) wird die Glasbemessung auf europäischer Ebene harmonisieren. Die Normungsarbeit ist in der heißen Phase. Es wird im zuständigen Normungsausschuss (NA 005-09-25) intensiv an den zwingend notwendigen nationalen Anhängen gearbeitet. Wir rechnen mit der geplanten Veröffentlichung des EC 10 etwa um das Jahr 2027/28. Sobald er dann bauordnungsrechtlich eingeführt wird, müssen nationale Vorgängernormen wie die DIN 18008-Reihe zurückgezogen werden. Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig über den aktuellen Stand.GW: Was wird sich im Vergleich zur DIN 18008 mit dem Eurocode Glas grundlegend ändern – und welche Auswirkungen erwarten Sie für die deutsche Glasbranche?Schäfer: Der Eurocode ist der kleinste gemeinsame Nenner der europäischen Länder. Er formuliert Bemessungsregeln sehr allgemeingültig und enthält keine direkten konstruktiven Vorgaben für die Anwendung, so wie wir sie aus der DIN 18008 kennen. Außerdem teilt er auf der Widerstandsseite künftig die Eigenfestigkeit des Basisglases und den Vorspannanteil von vorgespanntem Glas auf. Ohne die oben erwähnten nationale Anhänge würde das zu einer massiven Verschärfung führen. Deshalb arbeitet der zuständige deutsche DIN-Ausschuss bereits jetzt an den nationalen Anhängen (NA) und um Lösungen, damit wir auch weiterhin unsere bewährten Konstruktionsregeln nutzen können.GW: Prof. Ruth Kasper, mit der der BF den überarbeiteten Leitfaden gemeinsam erarbeitet hat, ist auch federführend an den europäischen Bemessungsgrundlagen für Glas beteiligt. Welche Rolle spielt der neue Leitfaden dabei, deutsche Anwender frühzeitig auf den Eurocode vorzubereiten?Schäfer: Der Leitfaden schlägt ganz bewusst die Brücke in die Zukunft. Er greift die Methodik des Eurocodes bereits auf, um die Anwender umzugewöhnen. Das bisherige „Sicherheitskonzept" wird konzeptionell durch die „Grundsätze der Bemessung nach Grenzzuständen" ersetzt. Wir führen im Merkblatt bereits die kommenden internationalen Begriffe ein: ULS (Tragfähigkeit), SLS (Gebrauchstauglichkeit), FLS (während des Bruchs) und PFLS (Resttragfähigkeit nach dem Bruch). So weiß die Praxis schon einmal heute, wie die Statik von morgen „spricht". ULS und SLS kennen wir aber bereits seit über 15 Jahren aus der DIN 18008.GW: Welche Empfehlung geben Sie Verarbeitern, die heute zwischen aktualisierter DIN 18008, ift-Typenstatik und dem kommenden Eurocode Glas den Überblick behalten müssen – worauf sollten sie in ihrer täglichen Praxis bei Auftragsabwicklung, Glasauswahl und Beratung besonders achten?Schäfer: Nutzen Sie im Standardgeschäft für Mehrscheiben-Isolierglas Werkzeuge wie die ift-Typenstatik VE-15/1, um Kosten und Zeit zu sparen. Bei der Glasauswahl für sicherheitsrelevante Bauteile sollten Sie stets prüfen, ob das gelieferte Verbund-Sicherheitsglas den Nachweis nach DIN 18008-1 Anhang B.2 (Alternativ Anlage A1.2.7/2 der MVV TB) erfüllt, da dies der Schlüssel für vereinfachte Nachweise ist. Bei absturzsichernden Anlagen prüfen Sie genau die Kategorien und ob zum Beispiel ein Kantenschutz vorliegt. Das neue BF-Merkblatt 019/2015 Index 2 kann hierfür eine wichtige Hilfestellung sein.GW: Thermisch induzierter Glasbruch sorgt oft für Streitigkeiten, weil eindeutige europäische Regelungen fehlen. Wird es hier in naher Zukunft verlässliche normative Bemessungsverfahren geben?Schäfer: Das ist tatsächlich eine Lücke, die wir schließen wollen. Aktuell behilft sich die Branche oft mit der französischen Norm NF DTU 39 P3, was ggf. zu Überdimensionierungen – etwa dem pauschalen Einsatz von ESG – führen kann. Wir haben in der Vergangenheit Forschungsprojekte zu diesem Thema begleitet und machen das aktuell wieder. Ziel war und ist es neue Berechnungsverfahren zu entwickeln. Aktuell wird an einem Normentwurf in den europäischen CEN-Gremien gearbeitet, um die Bewertung von thermischem Stress künftig auch im Eurocode für Glas fest zu verankern.Diesen Normentwurf werden wir uns natürlich auch in unseren BF-Arbeitskreisen genau anschauen und mit unseren Mitgliedern besprechen. Uns ist dabei wichtig, dass solche Themen nicht irgendwo abstrakt in der Normung bleiben, sondern in der Praxis ankommen. Genau hier sehen wir eine zentrale Aufgabe unserer Verbandsarbeit. Wir bringen die Erfahrungen aus den Betrieben zusammen, ordnen neue Entwicklungen ein und schauen gemeinsam, was das konkret für unsere Branche bedeutet.AbschlussDamit endet unser dreiteiliges Interview mit Steffen Schäfer zu den aktuellen und kommenden normativen Entwicklungen rund um die Glasbemessung. Vom neuen BF-Merkblatt 019/2015 AE2 über die überarbeitete DIN 18008 bis hin zum Eurocode Glas zeigt sich: Die Branche steht vor einem tiefgreifenden Wandel der Regelwerke – und praxisnahe Orientierungshilfen werden für Verarbeiter und Planer immer wichtiger.Claude Opus 4.7 (EU)|Wissensstand: Jan. 2026|Web-Suche|13498 ZeichenStandardSteffen Schäfer vom BF gibt Antworten zu Neuigkeiten aber auch Stolperfallen bei Normänderungen zur DIN 18008Die Glasbranche steht vor weitreichenden normativen Veränderungen:Mit dem bevorstehenden Eurocode Glas, der Überarbeitung der DIN 18008 zu einer Anwendungsnorm ergänzend zum neuen Eurocode Glas (EC 10) sowie der aktuelle überarbeiteten Teile 3-6 der DIN 18008, verändern sich die Rahmenbedingungen für die Glasbemessung spürbar.Dazu gibt es das komplett überarbeitete Merkblatt des BF 019/2015 AE2, dass die Teile 1 bis 6 der aktuellen DIN 18008 zusammenfasst und erläutert und auch Informationen zum kommenden Eurocode Glas gibt.Darüber hinaus gibt es Neuerungen zu anderen Themen, die Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, für die GW-Leser einordnet und die wichtigsten Entwicklungen erläutert, was Verarbeiter jetzt wissen sollten.GW: Herr Schäfer, im März 2026 ist das aktualisierte BF-Merkblatt 019/2015 zur Glasbemessung mit Änderungsindex 2 erschienen. Was waren die Gründe für diese Überarbeitung?Schäfer: Normen und Regelwerke unterliegen üblicherweise einer 5-jährigen Aktualitätsprüfung, um technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Es wurden in diesem Zuge die Teile 3 bis 5 der DIN 18008 weitreichend überarbeitet und im Dezember 2024 veröffentlicht, Teil 6 folgte Anfang 2026. Diese neuen normativen Grundlagen, aber auch die notwendige Abgrenzung zur DIN EN 16612 und die Vorbereitung auf den kommenden Eurocode 10 machten eine umfassende Überarbeitung des Leitfadens zwingend erforderlich.WICHTIG: Aktuell sind die neuen Teile 3-6 noch nicht in der MVVTB veröffentlicht. Hier also immer die länderspezifischen VVTB im Auge behalten.GW: Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen inhaltlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung, und welche Punkte profitieren am stärksten von der neuen Praxisorientierung?Schäfer: Der alte Leitfaden (Änderungsindex 1) war sehr theorie- und tabellenlastig; er gab primär die Normvorgaben wieder, ohne hilfreiche Erklärungen zu liefern. In der überarbeiteten Fassung haben wir in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Ruth Kasper die Anzahl der Hinweise und Kommentare deutlich erhöht. Wir belassen es nicht bei reinen Tabellen, sondern ordnen jede Regel ein, erläutern die Ausführungsdetails und geben konkrete Praxistipps zu Fehlerquellen.GW: Der Leitfaden bündelt jetzt Inhalte aus verschiedenen anderen Merkblättern. Welche Vorteile entstehen dadurch konkret für Verarbeiter und Planer im Tagesgeschäft?Schäfer: Die Bündelung ist ein enormer Effizienzgewinn. Das neue Merkblatt ersetzt eine ganze Reihe von BF-Informationen. Anwender haben jetzt ein zentrales Dokument und das ermöglicht eine viel schnellere Orientierung, erhöht die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte und unterstützt unsere Mitglieder direkt bei der normgerechten Planung und einer fachlich kompetenten Kundenberatung.GW: Vogelschutzgläser sind nach wie vor in der Debatte, wie ist hier der Stand bei den Regelwerken?Schäfer: Das Thema Vogelschutzglas ist wichtig und wird in der Branche immer noch intensiv diskutiert. Und es bleibt ein Thema, das oft stark projektspezifisch und baurechtlich individuell gelöst werden muss. In der Praxis hängt es meiner Meinung nach immer noch an der finalen Umsetzung. Oft wird die Anforderung aus Kostengründen nur noch auf „optional“ zurückgestuft. In Bezug zur DIN 18008 und dem vorliegenden Leitfaden, gibt es dazu keine spezifischen, vertieften statischen Sonderregeln, die über die Standardbetrachtung von beschichteten oder siebbedruckten Gläsern hinausgehen.DIN 18008 2026 im Fokus GW: Die DIN 18008 wurde in den letzten beiden Jahren in mehreren Teilen überarbeitet, unter anderem Teil 3 (punktförmig gehaltene Konstruktionen), Teil 4 (absturzsichernde Verglasungen) und Teil 5 (begehbare Verglasungen). Welche Änderungen halten Sie für besonders relevant – und wo gibt es in der Praxis noch Unsicherheiten?Schäfer: Die gravierendsten Änderungen finden sich in Teil 4. Hier wurden die Absturzkategorien erweitert bzw. konkretisiert (A1, A2, A3) und neue Ausfallszenarien für Konstruktionen ohne wirksamen Kantenschutz definiert. Wenn der Kantenschutz fehlt, muss nun beispielsweise bei Kategorie A im rechnerischen Nachweis (GZT-A) zwingend der Bruch der beiden äußeren Glasschichten angenommen werden. Das bedeutet für die Praxis, dass in solchen Fällen oft zwingend ein 3-fach-VSG eingesetzt werden muss. Im Teil 3 (punktförmig) wurde der Anwendungsbereich um Senkkopfhalter erweitert und bei Bohrungen von Tellerhaltern ist ein geringerer Randabstand (5T) ohne Reduzierung der Festigkeit nun zulässig. Außerdem beinhaltet Teil 3 einen eigenen Anhang zu Ganzglasanlagen, der dem Verarbeiter die Ausführung bauordnungsrechtlich korrekter Konstruktionen ermöglicht.  Der Teil 5 zur Begehbarkeit erfuhr hingegen primär redaktionelle und formelle Anpassungen.GW: Mit den Teilen 1 und 2 wurde der Anwendungsbereich auf die Schadensfolgeklassen 1 bis 3 nach EN 1990 erweitert, und die Resttragfähigkeit hat einen größeren Stellenwert bekommen. Wie wirkt sich diese Erweiterung in der praktischen Bemessung aus?Schäfer: In der Regel werden Hochbauten in Deutschland in die Schadensfolgeklasse CC2 eingestuft. Die detailliertere Einbindung dieser Klassen erlaubt nun aber auch gezielte Nachweiserleichterungen: Für kleinformatige Isoliergläser unter 2 m² darf mit einer planmäßig erhöhten Bruchwahrscheinlichkeit (faktisch unterhalb von CC2) gerechnet werden. Die Resttragfähigkeit wurde gestärkt, indem der "allgemeine Resttragfähigkeitsversuch" definiert wurde. Für die Praxis bedeutet das: Solange das verwendete Verbund-Sicherheitsglas (VSG) die Anforderungen nach Anhang B.2 der DIN 18008-1 oder alternativ nach Anlage A 1.2.7/2 der MVVTB erfüllt, gelten bestimmte Standard-Konstruktionen ohne weitere aufwendige Bauteilversuche als resttragfähig.GW: Seit der Überarbeitung 2020 ist die frühere Nachweiserleichterung für Glasflächen unter 1,6 m² ersatzlos entfallen. Wie hat sich die Branche darauf eingestellt – und welche Bedeutung haben hier ergänzende Tools wie die ift-Typenstatik VE-15? Schäfer: Die 1,6 m²-Regel wurde zwar gestrichen, aber dafür wurde die Nachweiserleichterung für Scheiben < 2m² in der DIN 18008-2 ergänzt. Um der Praxis hier eine weitere Erleichterung an die Hand zu geben, wurde hier die verbandsübergreifende ift-Richtlinie VE-15/1 entwickelt. Dieses Tool stellt eine vom DIBt geprüfte und freigegebene Typenstatik dar. Mit den 39 enthaltenen Bemessungsdiagrammen können Fensterbauer und Glaser ihre Isoliergläser rechtssicher und ohne die Kosten für einen Statiker und Prüfstatiker dimensionieren, was den Arbeitsalltag enorm erleichtern kann.Der kommende Eurocode Glas GW: Der Eurocode Glas befindet sich seit Längerem in Vorbereitung. Was steckt dahinter und wie weit ist das Vorhaben aktuell, und wann ist realistisch mit einer Einführung in Deutschland zu rechnen?Schäfer: Der Eurocode 10 (DIN EN 19100) wird die Glasbemessung auf europäischer Ebene harmonisieren. Die Normungsarbeit ist in der heißen Phase. Es wird im zuständigen Normungsausschuss (NA 005-09-25) intensiv an den zwingend notwendigen nationalen Anhängen gearbeitet.  Wir rechnen mit der geplanten Veröffentlichung des EC 10 etwa um das Jahr 2027/28. Sobald er dann bauordnungsrechtlich eingeführt wird, müssen nationale Vorgängernormen wie die DIN 18008-Reihe zurückgezogen werden. Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig über den aktuellen Stand.GW: Was wird sich im Vergleich zur DIN 18008 mit dem Eurocode Glas grundlegend ändern – und welche Auswirkungen erwarten Sie für die deutsche Glasbranche?Schäfer: Der Eurocode ist der kleinste gemeinsame Nenner der europäischen Länder. Er formuliert Bemessungsregeln sehr allgemeingültig und enthält keine direkten konstruktiven Vorgaben für die Anwendung, so wie wir sie aus der DIN 18008 kennen. Außerdem teilt er auf der Widerstandsseite künftig die Eigenfestigkeit des Basisglases und den Vorspannanteil von vorgespanntem Glas auf. Ohne die oben erwähnten nationale Anhänge würde das zu einer massiven Verschärfung führen. Deshalb arbeitet der zuständige deutsche DIN-Ausschuss bereits jetzt an den nationalen Anhängen (NA) und um Lösungen, damit wir auch weiterhin unsere bewährten Konstruktionsregeln nutzen können.GW: Prof. Ruth Kasper, mit der der BF den überarbeiteten Leitfaden gemeinsam erarbeitet hat, ist auch federführend an den europäischen Bemessungsgrundlagen für Glas beteiligt. Welche Rolle spielt der neue Leitfaden dabei, deutsche Anwender frühzeitig auf den Eurocode vorzubereiten?Schäfer: Der Leitfaden schlägt ganz bewusst die Brücke in die Zukunft. Er greift die Methodik des Eurocodes bereits auf, um die Anwender umzugewöhnen. Das bisherige „Sicherheitskonzept“ wird konzeptionell durch die „Grundsätze der Bemessung nach Grenzzuständen“ ersetzt. Wir führen im Merkblatt bereits die kommenden internationalen Begriffe ein: ULS (Tragfähigkeit), SLS (Gebrauchstauglichkeit), FLS (während des Bruchs) und PFLS (Resttragfähigkeit nach dem Bruch). So weiß die Praxis schon einmal heute, wie die Statik von morgen „spricht“. ULS und SLS kennen wir aber bereits seit über 15 Jahren aus der DIN 18008.GW: Welche Empfehlung geben Sie Verarbeitern, die heute zwischen aktualisierter DIN 18008, ift-Typenstatik und dem kommenden Eurocode Glas den Überblick behalten müssen – worauf sollten sie in ihrer täglichen Praxis bei Auftragsabwicklung, Glasauswahl und Beratung besonders achten?Schäfer: Nutzen Sie im Standardgeschäft für Mehrscheiben-Isolierglas Werkzeuge wie die ift-Typenstatik VE-15/1, um Kosten und Zeit zu sparen. Bei der Glasauswahl für sicherheitsrelevante Bauteile sollten Sie stets prüfen, ob das gelieferte Verbund-Sicherheitsglas den Nachweis nach DIN 18008-1 Anhang B.2 (Alternativ Anlage A1.2.7/2 der MVV TB) erfüllt, da dies der Schlüssel für vereinfachte Nachweise ist. Bei absturzsichernden Anlagen prüfen Sie genau die Kategorien und ob zum Beispiel ein Kantenschutz vorliegt. Das neue BF-Merkblatt 019/2015 Index 2 kann hierfür eine wichtige Hilfestellung sein.GW: Thermisch induzierter Glasbruch sorgt oft für Streitigkeiten, weil eindeutige europäische Regelungen fehlen. Wird es hier in naher Zukunft verlässliche normative Bemessungsverfahren geben?Schäfer: Das ist tatsächlich eine Lücke, die wir schließen wollen. Aktuell behilft sich die Branche oft mit der französischen Norm NF DTU 39 P3, was ggf. zu Überdimensionierungen – etwa dem pauschalen Einsatz von ESG – führen kann. Wir haben in der Vergangenheit Forschungsprojekte zu diesem Thema begleitet und machen das aktuell wieder. Ziel war und ist es neue Berechnungsverfahren zu entwickeln. Aktuell wird an einem Normentwurf in den europäischen CEN-Gremien gearbeitet, um die Bewertung von thermischem Stress künftig auch im Eurocode für Glas fest zu verankern.Diesen Normentwurf werden wir uns natürlich auch in unseren BF-Arbeitskreisen genau anschauen und mit unseren Mitgliedern besprechen. Uns ist dabei wichtig, dass solche Themen nicht irgendwo abstrakt in der Normung bleiben, sondern in der Praxis ankommen. Genau hier sehen wir eine zentrale Aufgabe unserer Verbandsarbeit. Wir bringen die Erfahrungen aus den Betrieben zusammen, ordnen neue Entwicklungen ein und schauen gemeinsam, was das konkret für unsere Branche bedeutet.Gerne! Was genau soll ich mit diesem Text machen? Sie haben ihn nur eingefügt, ohne eine konkrete Anweisung dazu. Möglich wären zum Beispiel:Aufteilung in drei Teile mit jeweils Einleitung und Ausblick (wie bei der vorherigen Anfrage)Erstellung einer Online-Meldung / eines TeasersKürzung auf eine bestimmte LängeKorrektorat / LektoratNewsletter-EinleitungUmformulierung in einen FließtextBitte teilen Sie mir mit, in welche Form der Text gebracht werden soll.Claude Opus 4.7 (EU)|Wissensstand: Jan. 2026|Web-Suche|470 ZeichenStandardnochmals teilen, wie ebenTeil 1: Das neue BF-Merkblatt 019/2015 AE2EinleitungDie Glasbranche steht vor weitreichenden normativen Veränderungen: Mit dem bevorstehenden Eurocode Glas, der Überarbeitung der DIN 18008 zu einer Anwendungsnorm ergänzend zum neuen Eurocode Glas (EC 10) sowie den aktuell überarbeiteten Teilen 3–6 der DIN 18008 verändern sich die Rahmenbedingungen für die Glasbemessung spürbar. Dazu gibt es das komplett überarbeitete Merkblatt des BF 019/2015 AE2, das die Teile 1 bis 6 der aktuellen DIN 18008 zusammenfasst und erläutert und auch Informationen zum kommenden Eurocode Glas gibt. Im ersten Teil unseres Interviews mit Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, geht es um die Hintergründe und Inhalte des neuen Merkblatts.GW: Herr Schäfer, im März 2026 ist das aktualisierte BF-Merkblatt 019/2015 zur Glasbemessung mit Änderungsindex 2 erschienen. Was waren die Gründe für diese Überarbeitung?Schäfer: Normen und Regelwerke unterliegen üblicherweise einer 5-jährigen Aktualitätsprüfung, um technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Es wurden in diesem Zuge die Teile 3 bis 5 der DIN 18008 weitreichend überarbeitet und im Dezember 2024 veröffentlicht, Teil 6 folgte Anfang 2026. Diese neuen normativen Grundlagen, aber auch die notwendige Abgrenzung zur DIN EN 16612 und die Vorbereitung auf den kommenden Eurocode 10 machten eine umfassende Überarbeitung des Leitfadens zwingend erforderlich.WICHTIG: Aktuell sind die neuen Teile 3-6 noch nicht in der MVVTB veröffentlicht. Hier also immer die länderspezifischen VVTB im Auge behalten.GW: Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen inhaltlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung, und welche Punkte profitieren am stärksten von der neuen Praxisorientierung?Schäfer: Der alte Leitfaden (Änderungsindex 1) war sehr theorie- und tabellenlastig; er gab primär die Normvorgaben wieder, ohne hilfreiche Erklärungen zu liefern. In der überarbeiteten Fassung haben wir in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Ruth Kasper die Anzahl der Hinweise und Kommentare deutlich erhöht. Wir belassen es nicht bei reinen Tabellen, sondern ordnen jede Regel ein, erläutern die Ausführungsdetails und geben konkrete Praxistipps zu Fehlerquellen.GW: Der Leitfaden bündelt jetzt Inhalte aus verschiedenen anderen Merkblättern. Welche Vorteile entstehen dadurch konkret für Verarbeiter und Planer im Tagesgeschäft?Schäfer: Die Bündelung ist ein enormer Effizienzgewinn. Das neue Merkblatt ersetzt eine ganze Reihe von BF-Informationen. Anwender haben jetzt ein zentrales Dokument und das ermöglicht eine viel schnellere Orientierung, erhöht die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte und unterstützt unsere Mitglieder direkt bei der normgerechten Planung und einer fachlich kompetenten Kundenberatung.GW: Vogelschutzgläser sind nach wie vor in der Debatte, wie ist hier der Stand bei den Regelwerken?Schäfer: Das Thema Vogelschutzglas ist wichtig und wird in der Branche immer noch intensiv diskutiert. Und es bleibt ein Thema, das oft stark projektspezifisch und baurechtlich individuell gelöst werden muss. In der Praxis hängt es meiner Meinung nach immer noch an der finalen Umsetzung. Oft wird die Anforderung aus Kostengründen nur noch auf „optional" zurückgestuft. In Bezug zur DIN 18008 und dem vorliegenden Leitfaden, gibt es dazu keine spezifischen, vertieften statischen Sonderregeln, die über die Standardbetrachtung von beschichteten oder siebbedruckten Gläsern hinausgehen.Ausblick auf Teil 2Im zweiten Teil des Interviews rückt die überarbeitete DIN 18008 selbst in den Fokus: Steffen Schäfer erläutert die zentralen Änderungen in den Teilen 3, 4 und 5, spricht über neue Absturzkategorien, die Bedeutung der Resttragfähigkeit sowie die praktische Relevanz der ift-Typenstatik VE-15/1.Teil 2: DIN 18008 2026 im FokusEinleitungNachdem im ersten Teil des Interviews das neue BF-Merkblatt 019/2015 AE2 im Mittelpunkt stand, geht es nun um die inhaltlichen Änderungen der DIN 18008 selbst. In den vergangenen beiden Jahren wurden mehrere Teile der Norm überarbeitet – mit teils weitreichenden Konsequenzen für Bemessung, Ausführung und Nachweisführung. Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, ordnet die wichtigsten Neuerungen ein und erläutert, worauf Verarbeiter in der Praxis besonders achten sollten.GW: Die DIN 18008 wurde in den letzten beiden Jahren in mehreren Teilen überarbeitet, unter anderem Teil 3 (punktförmig gehaltene Konstruktionen), Teil 4 (absturzsichernde Verglasungen) und Teil 5 (begehbare Verglasungen). Welche Änderungen halten Sie für besonders relevant – und wo gibt es in der Praxis noch Unsicherheiten?Schäfer: Die gravierendsten Änderungen finden sich in Teil 4. Hier wurden die Absturzkategorien erweitert bzw. konkretisiert (A1, A2, A3) und neue Ausfallszenarien für Konstruktionen ohne wirksamen Kantenschutz definiert. Wenn der Kantenschutz fehlt, muss nun beispielsweise bei Kategorie A im rechnerischen Nachweis (GZT-A) zwingend der Bruch der beiden äußeren Glasschichten angenommen werden. Das bedeutet für die Praxis, dass in solchen Fällen oft zwingend ein 3-fach-VSG eingesetzt werden muss. Im Teil 3 (punktförmig) wurde der Anwendungsbereich um Senkkopfhalter erweitert und bei Bohrungen von Tellerhaltern ist ein geringerer Randabstand (5T) ohne Reduzierung der Festigkeit nun zulässig. Außerdem beinhaltet Teil 3 einen eigenen Anhang zu Ganzglasanlagen, der dem Verarbeiter die Ausführung bauordnungsrechtlich korrekter Konstruktionen ermöglicht. Der Teil 5 zur Begehbarkeit erfuhr hingegen primär redaktionelle und formelle Anpassungen.GW: Mit den Teilen 1 und 2 wurde der Anwendungsbereich auf die Schadensfolgeklassen 1 bis 3 nach EN 1990 erweitert, und die Resttragfähigkeit hat einen größeren Stellenwert bekommen. Wie wirkt sich diese Erweiterung in der praktischen Bemessung aus?Schäfer: In der Regel werden Hochbauten in Deutschland in die Schadensfolgeklasse CC2 eingestuft. Die detailliertere Einbindung dieser Klassen erlaubt nun aber auch gezielte Nachweiserleichterungen: Für kleinformatige Isoliergläser unter 2 m² darf mit einer planmäßig erhöhten Bruchwahrscheinlichkeit (faktisch unterhalb von CC2) gerechnet werden. Die Resttragfähigkeit wurde gestärkt, indem der "allgemeine Resttragfähigkeitsversuch" definiert wurde. Für die Praxis bedeutet das: Solange das verwendete Verbund-Sicherheitsglas (VSG) die Anforderungen nach Anhang B.2 der DIN 18008-1 oder alternativ nach Anlage A 1.2.7/2 der MVVTB erfüllt, gelten bestimmte Standard-Konstruktionen ohne weitere aufwendige Bauteilversuche als resttragfähig.GW: Seit der Überarbeitung 2020 ist die frühere Nachweiserleichterung für Glasflächen unter 1,6 m² ersatzlos entfallen. Wie hat sich die Branche darauf eingestellt – und welche Bedeutung haben hier ergänzende Tools wie die ift-Typenstatik VE-15?Schäfer: Die 1,6 m²-Regel wurde zwar gestrichen, aber dafür wurde die Nachweiserleichterung für Scheiben < 2m² in der DIN 18008-2 ergänzt. Um der Praxis hier eine weitere Erleichterung an die Hand zu geben, wurde hier die verbandsübergreifende ift-Richtlinie VE-15/1 entwickelt. Dieses Tool stellt eine vom DIBt geprüfte und freigegebene Typenstatik dar. Mit den 39 enthaltenen Bemessungsdiagrammen können Fensterbauer und Glaser ihre Isoliergläser rechtssicher und ohne die Kosten für einen Statiker und Prüfstatiker dimensionieren, was den Arbeitsalltag enorm erleichtern kann.Ausblick auf Teil 3Im dritten und letzten Teil des Interviews geht der Blick nach vorn: Steffen Schäfer erläutert den Stand des kommenden Eurocode Glas (EC 10), spricht über die Auswirkungen auf die deutsche Glasbranche und beantwortet die Frage, worauf Verarbeiter beim Übergang zwischen DIN 18008, ift-Typenstatik und Eurocode achten sollten. Auch das Dauerthema thermisch induzierter Glasbruch wird angesprochen.Teil 3: Der kommende Eurocode GlasEinleitungIm dritten Teil des Interviews mit Steffen Schäfer, Referent für Normung und Technik beim Bundesverband Flachglas, richtet sich der Blick auf die kommenden europäischen Regelwerke. Der Eurocode Glas (EC 10) wird die Bemessung von Glaskonstruktionen künftig auf europäischer Ebene harmonisieren und mittelfristig die nationalen Normen wie die DIN 18008 ablösen. Was das für die deutsche Glasbranche bedeutet, wie sich Verarbeiter darauf vorbereiten können und welche offenen Fragen es beim Thema thermisch induzierter Glasbruch noch gibt, erläutert Schäfer im Folgenden.GW: Der Eurocode Glas befindet sich seit Längerem in Vorbereitung. Was steckt dahinter und wie weit ist das Vorhaben aktuell, und wann ist realistisch mit einer Einführung in Deutschland zu rechnen?Schäfer: Der Eurocode 10 (DIN EN 19100) wird die Glasbemessung auf europäischer Ebene harmonisieren. Die Normungsarbeit ist in der heißen Phase. Es wird im zuständigen Normungsausschuss (NA 005-09-25) intensiv an den zwingend notwendigen nationalen Anhängen gearbeitet. Wir rechnen mit der geplanten Veröffentlichung des EC 10 etwa um das Jahr 2027/28. Sobald er dann bauordnungsrechtlich eingeführt wird, müssen nationale Vorgängernormen wie die DIN 18008-Reihe zurückgezogen werden. Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig über den aktuellen Stand.GW: Was wird sich im Vergleich zur DIN 18008 mit dem Eurocode Glas grundlegend ändern – und welche Auswirkungen erwarten Sie für die deutsche Glasbranche?Schäfer: Der Eurocode ist der kleinste gemeinsame Nenner der europäischen Länder. Er formuliert Bemessungsregeln sehr allgemeingültig und enthält keine direkten konstruktiven Vorgaben für die Anwendung, so wie wir sie aus der DIN 18008 kennen. Außerdem teilt er auf der Widerstandsseite künftig die Eigenfestigkeit des Basisglases und den Vorspannanteil von vorgespanntem Glas auf. Ohne die oben erwähnten nationale Anhänge würde das zu einer massiven Verschärfung führen. Deshalb arbeitet der zuständige deutsche DIN-Ausschuss bereits jetzt an den nationalen Anhängen (NA) und um Lösungen, damit wir auch weiterhin unsere bewährten Konstruktionsregeln nutzen können.GW: Prof. Ruth Kasper, mit der der BF den überarbeiteten Leitfaden gemeinsam erarbeitet hat, ist auch federführend an den europäischen Bemessungsgrundlagen für Glas beteiligt. Welche Rolle spielt der neue Leitfaden dabei, deutsche Anwender frühzeitig auf den Eurocode vorzubereiten?Schäfer: Der Leitfaden schlägt ganz bewusst die Brücke in die Zukunft. Er greift die Methodik des Eurocodes bereits auf, um die Anwender umzugewöhnen. Das bisherige „Sicherheitskonzept" wird konzeptionell durch die „Grundsätze der Bemessung nach Grenzzuständen" ersetzt. Wir führen im Merkblatt bereits die kommenden internationalen Begriffe ein: ULS (Tragfähigkeit), SLS (Gebrauchstauglichkeit), FLS (während des Bruchs) und PFLS (Resttragfähigkeit nach dem Bruch). So weiß die Praxis schon einmal heute, wie die Statik von morgen „spricht". ULS und SLS kennen wir aber bereits seit über 15 Jahren aus der DIN 18008.GW: Welche Empfehlung geben Sie Verarbeitern, die heute zwischen aktualisierter DIN 18008, ift-Typenstatik und dem kommenden Eurocode Glas den Überblick behalten müssen – worauf sollten sie in ihrer täglichen Praxis bei Auftragsabwicklung, Glasauswahl und Beratung besonders achten?Schäfer: Nutzen Sie im Standardgeschäft für Mehrscheiben-Isolierglas Werkzeuge wie die ift-Typenstatik VE-15/1, um Kosten und Zeit zu sparen. Bei der Glasauswahl für sicherheitsrelevante Bauteile sollten Sie stets prüfen, ob das gelieferte Verbund-Sicherheitsglas den Nachweis nach DIN 18008-1 Anhang B.2 (Alternativ Anlage A1.2.7/2 der MVV TB) erfüllt, da dies der Schlüssel für vereinfachte Nachweise ist. Bei absturzsichernden Anlagen prüfen Sie genau die Kategorien und ob zum Beispiel ein Kantenschutz vorliegt. Das neue BF-Merkblatt 019/2015 Index 2 kann hierfür eine wichtige Hilfestellung sein.GW: Thermisch induzierter Glasbruch sorgt oft für Streitigkeiten, weil eindeutige europäische Regelungen fehlen. Wird es hier in naher Zukunft verlässliche normative Bemessungsverfahren geben?Schäfer: Das ist tatsächlich eine Lücke, die wir schließen wollen. Aktuell behilft sich die Branche oft mit der französischen Norm NF DTU 39 P3, was ggf. zu Überdimensionierungen – etwa dem pauschalen Einsatz von ESG – führen kann. Wir haben in der Vergangenheit Forschungsprojekte zu diesem Thema begleitet und machen das aktuell wieder. Ziel war und ist es neue Berechnungsverfahren zu entwickeln. Aktuell wird an einem Normentwurf in den europäischen CEN-Gremien gearbeitet, um die Bewertung von thermischem Stress künftig auch im Eurocode für Glas fest zu verankern.Diesen Normentwurf werden wir uns natürlich auch in unseren BF-Arbeitskreisen genau anschauen und mit unseren Mitgliedern besprechen. Uns ist dabei wichtig, dass solche Themen nicht irgendwo abstrakt in der Normung bleiben, sondern in der Praxis ankommen. Genau hier sehen wir eine zentrale Aufgabe unserer Verbandsarbeit. Wir bringen die Erfahrungen aus den Betrieben zusammen, ordnen neue Entwicklungen ein und schauen gemeinsam, was das konkret für unsere Branche bedeutet.AbschlussDamit endet unser dreiteiliges Interview mit Steffen Schäfer zu den aktuellen und kommenden normativen Entwicklungen rund um die Glasbemessung. Vom neuen BF-Merkblatt 019/2015 AE2 über die überarbeitete DIN 18008 bis hin zum Eurocode Glas zeigt sich: Die Branche steht vor einem tiefgreifenden Wandel der Regelwerke – und praxisnahe Orientierungshilfen werden für Verarbeiter und Planer immer wichtiger.

x

x

xxxxx

xxx

xxx

xxx